schon ausverkauft^^
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Keine Ankündigung bisher.
Wer braucht Besteck?
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eig. müssen sie es nicht machen sie können wenn sie wollen
das angebot im internet an sich ist kein juristisches "angebot"
erst eure bestellung ist ein Angebot (welches Tschibo annehmen wird, in diesem falle fraglich).
Gab mal ein Fall wo im Media MArkt Prospekt eine PS2 abgebildet war und der PReis der 1. abgebildet war. MM hat aus Kullanz das Angebot angenommen !
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Nein. Ist nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots deinerseits, was dann wiederum erst (zb durch LKieferung) angenommen werden mussCletus Spuckler postete
kommt ja eigentlich ein kaufvertrag zustande, wenn die den preis mit 0 angeben, oder?
bitte um schnelle klärung von ingo lenßen
Invitatio ad offerendum
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