achja, außerdem hab ich doch net die degressive, sondern die lineare vorgeschlagen oO
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Naja, Teil 1 der Aufgabe ist ja im Grunde genommen 2 Arten der Abschreibung diskutieren und dann in Teil 2 begründen, welche besser ist.
Dass eine die Standard lineare ist, ist klar.. Aber die andere? Weiß ja nichtmal welche was heißen soll...
Ich seh halt noch immer nicht wie man aus den Worten Ertrag und Vermögen auf Abschreibungsarten kommen soll
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AW / Nutzungsdauer * 2.5 ,aber max 25(?) %
edit : ach fuck ... bezieht sich auf degressiv
edit2 : Wiki sagt :
Zum 1. Januar 2008 wurde die degressive AfA für neu angeschaffte Güter abgeschafft (§ 7 Abs.2, § 52 Abs.21a EStG). Dies bedeutet aber nicht, dass mit dem Stichtag 1. Januar keine degressive AfA mehr möglich ist. Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt: War dieser vor dem 1. Januar 2008 kann unter Beachtung der Abschreibungsgrundsätze weiterhin degressiv abgeschrieben werden.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S.2896) wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt und zwar für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder herstellt worden sind. Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5fache der linearen Abschreibung, jedoch höchstens 25 %.
deutsches Recht ftw >.
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naja, Ertrag hat mit Abschreibungen wirklich nichts zu tun. Allerdings das Vermögen schon, weil die verschiedenen Abschreibungsarten das bilanzielle Vermögen in verschiedener Höhe vermindern.smileface postete
Naja, Teil 1 der Aufgabe ist ja im Grunde genommen 2 Arten der Abschreibung diskutieren und dann in Teil 2 begründen, welche besser ist.
Dass eine die Standard lineare ist, ist klar.. Aber die andere? Weiß ja nichtmal welche was heißen soll...
Ich seh halt noch immer nicht wie man aus den Worten Ertrag und Vermögen auf Abschreibungsarten kommen soll
Und man kann nicht sagen, dass die lineare der "Standard" ist. Soweit möglich, wird jedes Unternehmen zumindest in der Steuerbilanz auf die degressive zurückgreifen.
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MaSc postete
naja, "Ertrag" hat mit Abschreibungen wirklich nichts zu tun, es ist aber die Rede von "Ertragslage". Und das Vermögen hat damit insoweit was zu tun, weil die verschiedenen Abschreibungsarten das bilanzielle Vermögen in verschiedener Höhe vermindern.smileface postete
Naja, Teil 1 der Aufgabe ist ja im Grunde genommen 2 Arten der Abschreibung diskutieren und dann in Teil 2 begründen, welche besser ist.
Dass eine die Standard lineare ist, ist klar.. Aber die andere? Weiß ja nichtmal welche was heißen soll...
Ich seh halt noch immer nicht wie man aus den Worten Ertrag und Vermögen auf Abschreibungsarten kommen soll
Und man kann nicht sagen, dass die lineare der "Standard" ist. Soweit möglich, wird jedes Unternehmen zumindest in der Steuerbilanz auf die degressive zurückgreifen.
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Auch hier wurde der Zusammenhang zwischen Handelsrecht und Handelsbilanz, und Steuerrecht und Steuerbilanz nicht verstanden. Ein Unternehmen kann steuerlich durchaus die degressive und handelsrechtlich die lineare AFA anwenden, dann sparts Steuern und "kriegt Kredite".Urza postete
Also kp was das Ziel ist. Steuern sparen am Anfang,dann degressiv. Will man Kredite haben sollte man linear nehmen.
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z.B. hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerbilanz
"
Der Aufbau der Steuerbilanz gleicht dem der Handelsbilanz (siehe § 266 HGB). Die Steuerbilanz eines Unternehmens weist nicht zwingend die gleichen Posten wie in der entsprechenden Handelsbilanz auf, dennoch ist eine Annäherung aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips gegeben. Zur Aufstellung der Steuerbilanz muss aufgrund des sog. Grundsatzes der Maßgeblichkeit die Handelsbilanz zugrundegelegt werden (§ 5 Abs. 1 EStG), wodurch sich zwangsläufig erhebliche Abhängigkeiten ergeben. Zur Überleitung von einer reinen Handelsbilanz auf eine Steuerbilanz wird häufig eine sog. Mehr- und Weniger-Rechnung verwendet.
"
nach dem Handelsrecht ist mit der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" abzuschreiben, im Steuerrecht nach den amtlichen AFA-Tabellen. Daher ist eine Abweichung, insbesondere nach Wegfall des Maßgeblichkeitsprinzips zum 1.1.2010, möglich und zulässig.
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dima
hm also wir haben im ersten semester immer die steuerliche und die handelsrechtile bilanz immer gewinnmindernd aufgestellt, wobei es durchaus erlaubt ist die handelsrechtliche anders zu gestalten als die steuerrechtile (solange man die GOBs nicht verletzt); aber warum die habi ebenfalls möglichst gewinnmindernd aufgestellt haben, weiß ich nicht :( vielleicht aus vereinfachungsgründen, ka
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