Er kann aber doch nicht so offensichtlich ins verderben laufen?
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Keine Ankündigung bisher.
Allein im Studi-Wohnheim
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Ich postete
egal du musst ja nicht reingehen :DRushWizard postete
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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