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Frage zum Fußgängerüberweg

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    Frage zum Fußgängerüberweg

    jo.hab mal ne frage nachdem ich vor paar tagen fast umgenietet worden bin. folgende situation, bei mir gibt es einen kreisverkehr, gut beleuchtet, an 3 ausgängen dieses kreisverkehrs sind fußgängerüberwege, gut beleuchtet und auf der straße markiert, jedoch ist kein schild angebracht an der straßenlaterne o.ä..
    vor paar tagen also gedeagen auf die straße gelaufen als n sportwagen angerauscht kam mit locker 70-80 km/h an mir vorbei gezogen obwohl er mich gut genug gesehen hat..hab das kennzeichen frage ist nur ob er rechtlich belangt werden kann wenn kein schild angebracht ist welches den überweg deutlich kennzeichnet, obwohl er mich genauso hätte sehen MÜSSEN.

    zeugen vorhanden

    pics gibt es keine, es müssen wieder neue trends gesetzt werden

    http://www.pic-upload.de/view-4550001/ueber.jpg.html

    grüner punkt, als er uns das erste mal gesehen haben müsste
    grau das auto
    rot die überwege
    schwarze punkte laternen
    blauer punkt als er an mir vorbei gezogen ist

    #2
    er vielleicht nicht, aber die, die dafür verantwortlich sind, dass da kein schild war

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      #3
      Petzten mag keiner!

      Du hast ja auch keinen Beweis außer sein Nummernschild, von daher sowieso unnötig darüber nach zu denken.

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        #4
        Domi loves Stuttgart postete
        hab das kennzeichen
        legendär wäre es natürlich, wenn du das ganze nummernschild hättest

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          #5
          pics vom fußgängerüberweg würden helfen!

          aber ich denke eher nicht, da du keine zeugen hast.

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            #6
            Körperfrosch postete
            Petzten mag keiner!

            Du hast ja auch keinen Beweis außer sein Nummernschild, von daher sowieso unnötig darüber nach zu denken.
            (: okay einer fährt um 5 cm an deinen beinen vorbei mit 70 km/h (innerorts!) und du nennst es petze :D? netter fail außerdem waren 2 kumpels dabei die als zeugen dienen

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              #7
              das dem fahrer was passiert glaub ich eher net, aber vl werden dann schilder aufgehängt..

              €: und genau in so einem fall wären bilder (vom kreisverkehr) angebracht digga

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                #8
                http://www.pic-upload.de/view-4550001/ueber.jpg.html

                legende steht oben

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                  #9
                  er fährt also mit 70-80km/h in nen kreis verkehr?

                  mutig, mutig.

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                    #10
                    fraglich ob es wirklich 80 km/h waren..was mich irritiert sind noch die geräusche die uns gesagt haben das er rausbeschleunigt hat als er 1/4 der strecke hinter sich hatte..

                    //edit: man muss dort nicht wirklich abbremsen da man nur nen kleinen schlenker fahren muss..

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                      #11
                      Domi loves Stuttgart postete

                      //edit: man muss dort nicht wirklich abbremsen da man nur nen kleinen schlenker fahren muss..
                      na gut.

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                        #12
                        http://dejure.org/gesetze/StVO/26.html

                        an fußgängerüberwegen kommt es auf das zeichen auf dem boden an das schild ist nur von 2. bedeutung. außerdem gilt das zeichen 5 m davor und danach. dh du hättest auch 3 m vor dem fußgängerüberweg über die straße können und er hätte ne owi begangen. ( in diesem fall eine gefährung §1 (2)Stvo)

                        http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

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                          #13
                          polizei und fertig.

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                            #14
                            da man sowieso maximal 40(?) im kvk fahrn darf [...]

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                              #15
                              eine gefährdung war es aufjeden fall.
                              ich würd da was machen, sone pissflitsche überfährt dann übermorgen 2 kinder und du hättest evtl was dran ändern können.

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