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missbrauch schutzbefohlener

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    missbrauch schutzbefohlener

    jo folks,
    geht um diese folge von "familien im brennpunkt".
    geht darum, dass ein lehrer seine 16 jährige schülerin geschwängert hat bla bla bla bla...

    das was mich jetzt interessiert ist der schlusssatz:
    "familie ritter hat den lehrer wegen missbrauchs schutzbefohlener angezeigt. das verfahren wurde jedoch eingestellt, weil nina freiwillig eine affäre mit dem pädagogen eingegangen war."

    wtf? soll das heißen lehrer dürfen ihre 16 jährigen schülerinnen bumsen solang die das auch wollen? will uns rtl hier einen bären aufbinden?

    juristen an die front!

    #2
    nein dürfen sie nicht, in keinen Fall, in keinem mir bekannten Land. Ist sowieso alles nur Fake bei Familien im Brennpunkt.
    Es ist auch egal, selbst wenn sie 18 wär, ists strafbar. Sonst könnte ja jeder Pedo gleich Lehrer werden und seine Schülerinnen verführen.

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      #3
      ich glaube wenn sie über 14 sind dürfen die das mit einwilligung, aber habe auch mal im tv gesehen das jemand ne strafe bekommen hat, weil der seine ische gebumst hat die noch keine 18 war

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        #4
        Hm...habe Jura 4 Semester studiert... dürfte dennoch Missbrauch Schutzbefohlener sein, wobei es Fälle gibt wo der Lehrer straffrei ausgeht (wenn Schüler/IN ü18). Wenn du als Lehrer (studiere jetzt auf Lehramt :P) ne 16 Jährige vögelst kriegst auf jedenfall Punishment...auch wennde ne 18 Jährige hast wirste deinen Job an der Schule wohl verlieren.

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          #5
          kid postete
          ich glaube wenn sie über 14 sind dürfen die das mit einwilligung, aber habe auch mal im tv gesehen das jemand ne strafe bekommen hat, weil der seine ische gebumst hat die noch keine 18 war
          http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

          Danach gibts kein Problem mit unter 18. Aber keine Ahnung wie das mit Schuzbefohlenen etc aussieht...

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            #6
            der passende absatz:
            http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
            alles unter 18 is verboten, über 18 auch solange beide die gleiche schule besuchen.

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              #7
              MjK postete
              nein dürfen sie nicht, in keinen Fall, in keinem mir bekannten Land. Ist sowieso alles nur Fake bei Familien im Brennpunkt.
              Es ist auch egal, selbst wenn sie 18 wär, ists strafbar. Sonst könnte ja jeder Pedo gleich Lehrer werden und seine Schülerinnen verführen.
              :( dachte wenigstens aktivere rmler verbreiten keine halbwahrheiten

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                #8
                Gojira postete
                der passende absatz:
                http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
                alles unter 18 is verboten, über 18 auch solange beide die gleiche schule besuchen.
                Der passende Absatz ist der Vierte:

                (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

                Hier geht es ja nur um das Strafrecht ! Disziplinarische Maßnahmen stehen doch auf einem anderen Blatt und sind nicht von der Strafkammer eines Gerichts zu treffen.
                D.h. er kommt nicht straffrei davon, hat sich aber halt nicht nach dem StGB strafbar gemacht.

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                  #9
                  in schweden darf man
                  http://www.sparkcaster.com/demotivational/images/welcome%20to%20sweden.jpg

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                    #10
                    Gojira postete
                    der passende absatz:
                    http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
                    alles unter 18 is verboten, über 18 auch solange beide die gleiche schule besuchen.
                    Richtige Norm gefunden, aber wohl nicht ganz richitg gelesen ?

                    § 174 I Nr. 1 scheitert, weil sie schon 16 ist.
                    § 174 I Nr. 2 ist auch nicht einschlägig, weil der Lehrer bei Freiwilligkeit seitens der Schülerin nicht die mit dem Ausbildungsverhältnis verbundene Abhängigkeit mißbraucht.

                    War also ne saubere Aktion von ihm. :>

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                      #11
                      hab bei "familien im brennpunkt" aufgehört zu lesen.
                      nach nochmaliger aufnahme der lesetätigkeit würde ich sagen...16..passt. wenn sie einverstanden ist.
                      man "darf" sich ja auch bereits ab 16 prostituieren.

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                        #12
                        100kiloprktschz postete
                        hab bei "familien im brennpunkt" aufgehört zu lesen.
                        nach nochmaliger aufnahme der lesetätigkeit würde ich sagen...16..passt. wenn sie einverstanden ist.
                        man "darf" sich ja auch bereits ab 16 prostituieren.
                        ernsthaft? in deu ab 16?

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                          #13
                          who cares? ITS FUCKING RAPE TIEM!

                          Kommentar


                            #14
                            100kiloprktschz postete
                            hab bei "familien im brennpunkt" aufgehört zu lesen.
                            nach nochmaliger aufnahme der lesetätigkeit würde ich sagen...16..passt. wenn sie einverstanden ist.
                            man "darf" sich ja auch bereits ab 16 prostituieren.
                            Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]

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                              #15
                              sickandtired postete
                              100kiloprktschz postete
                              hab bei "familien im brennpunkt" aufgehört zu lesen.
                              nach nochmaliger aufnahme der lesetätigkeit würde ich sagen...16..passt. wenn sie einverstanden ist.
                              man "darf" sich ja auch bereits ab 16 prostituieren.
                              Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[15]
                              :(

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