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Aldi Rückgaberecht Nicht-Lebensmittel-Waren

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    Aldi Rückgaberecht Nicht-Lebensmittel-Waren

    hey,

    hab heute die Thermodosen aus dem Angebot gekauft. Gleich mal ausprobiert ob sie dicht sind, Wasser rein gefüllt und schräg gehalten. Ist rausgelaufen als hätte ich keinen Deckel auf. Kann ichs noch zurück geben obwohl es schon "benutzt" ist?

    #2
    ich bin mir recht sicher dass aldi ziemlich kulant ist bei kundenunzufriedenheit.

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      #3
      ansonsten sagen der chef hats erlaubt, da kneifen die ollen meistens

      ansonsten: zuhälterschelle und kohle abgrapschen

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        #4
        hm steht drauf das es dicht sein soll? wenns draufsteht sollte es kein problem sein da ja anscheinend dsa produkt defekt is...

        wenns nicht auf der packung steht einfach versuchen...

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          #5
          Steht nicht drauf dass es dicht sein soll, aber das kann man wohl von einer Thermoschüssel für Nahrung erwarten. Ich versuchs mal bei den aldis in der Nähe. Kann ja auch sagen unbenutzt, vllt hiflt das was.

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            #6
            -"hier, will zurückgeben, is undicht"
            also haben sie sie schon benutzt?
            -"nein"
            :E

            kann mich meinen vorrednern nur anschließen: aldi ist (zumindest unsrer hier) sehr kulant, solte np sein

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              #7
              hahaha pech

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                #8
                das fällt nich unter "rückgabe" sonder unter reklamation... in deutschland hast du mind. 2 jahre gewähleistung auf neuwaren. somit wirst du es ohne probleme reklamieren können.

                selbst wenn du dies als "mangelhafte ware" gekauft hättest, könntest du die reklamieren, da es ein versteckter mangel ist und die flasche ihren zweck so nicht erfüllen kann.

                hätt ich mein bgb hier könnt ich dir auch noch die paragrphen dazu schreiben ^^

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                  #9
                  kyo postete
                  das fällt nich unter "rückgabe" sonder unter reklamation... in deutschland hast du mind. 2 jahre gewähleistung auf neuwaren. somit wirst du es ohne probleme reklamieren können.
                  in den ersten 6 monaten muss der händler dir aber beweisen das die ware einwandfrei funktioniert hat....wie ihr euch bestimmt denken könnt ist dieses also euer jackpot :-) hast du die 6monate überschritten musst du dem händler es beweisen das die ware von anfang an fehlerhaft war.....gG

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                    #10
                    forder schadensersatz nach §437 Nr.3 BGB i.V.m. §280 BGB

                    naja, is ja ein offensichtlicher mangel, also kein thema=)

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                      #11
                      die beweisumkehrlast wird denk ich ma kein thema sein ^^johnny

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                        #12
                        brauchst die 10 cent wieder?

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                          #13
                          trainier du lieber dein körper für den sommer HAHAHAH

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                            #14
                            papa postete
                            brauchst die 10 cent wieder?
                            Sind immerhin 16 Euro.

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                              #15
                              kyo postete
                              trainier du lieber dein körper für den sommer HAHAHAH
                              Brauch die Schüssel ja fürs Training.

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