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    Garantie Frage

    Kumpel sitzt hier und hat Kopfhörer (dr dre) für 180€, 1 monat alt. will sie aufsetzen und... durchgebrochen oben am bügel. hatte die jeden tag auf.

    was machen, garantie? bekommt man überhaupt neue bei sowas?

    MfG

    #2
    klar, wenn du noch garantie hast und der bügel beim aufsetzen gebrochen ist, wieso nicht?

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      #3
      aufjedenfall, zählt glaub ich ja auch als elektrogerät (oder nicht?) und da hast du immer mind. 2 jahre garantie. einfach in laden gehen oder zurückschicken, je nachdem

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        #4
        michi postete
        klar, wenn du noch garantie hast und der bügel beim aufsetzen gebrochen ist, wieso nicht?
        hatte noch nie in meinem leben n garantiefall. kp. die könn doch auch sagen: ja hast dich raufgesetzt und broke.

        dachte garantie is bei nem produktionsfehler o.ä., wo der hersteller definitiv weiß, dass der käufer keine schuld hat

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          #5
          hast dus per versand gekauft? oder im laden?

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            #6
            Hallo ich Martin Mustermann von der Firma Dreist & Co.
            Ich weiss, dass sie selbst die Schuld tragen. Mir ist der Bügel nämlich noch nie gebrochen. gg no r3 kaufen sie doch eines unserer neusten Produkte aber passen sie diesmal gut auf.

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              #7
              mejustme postete
              michi postete
              klar, wenn du noch garantie hast und der bügel beim aufsetzen gebrochen ist, wieso nicht?
              hatte noch nie in meinem leben n garantiefall. kp. die könn doch auch sagen: ja hast dich raufgesetzt und broke.

              dachte garantie is bei nem produktionsfehler o.ä., wo der hersteller definitiv weiß, dass der käufer keine schuld hat
              anhand des bruchbildes ist es kein großes problem festzustellen ob einmalige belastung oder die vorzeitige ermüdung den bruch verursachten. evtl ist das problem dem hersteller auch schon bekannt weil dort n konstruktionsfehler vorliegt?!

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                #8
                mejustme postete
                michi postete
                klar, wenn du noch garantie hast und der bügel beim aufsetzen gebrochen ist, wieso nicht?
                hatte noch nie in meinem leben n garantiefall. kp. die könn doch auch sagen: ja hast dich raufgesetzt und broke.

                dachte garantie is bei nem produktionsfehler o.ä., wo der hersteller definitiv weiß, dass der käufer keine schuld hat
                die müssen dir beweisen, dass du schuld bist. einfach zurückgeben

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                  #9
                  kannste zurückgeben, da man ja von dem produkt erwarten kann das es beim aufsetzten an dem bügel strapaziert wird.

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                    #10
                    Ja, wenn ihr den Kopfhörer immer normal behandelt habt und nix gemacht habt, was den Sinn davon nicht entspricht, dann gibt es natürlich keine Probleme.

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                      #11
                      btw hat dein freund nen footballschädel? :D

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                        #12
                        michi postete
                        klar, wenn du noch garantie hast und der bügel beim aufsetzen gebrochen ist, wieso nicht?

                        Falsch, man hat keine 2 Jahre Garantie!

                        Sondern nur ein halbes Jahr afaik, man hat aber 2 Jahre Gewährleistungsanspruch bei Elektrogeräten.

                        Zum Thema, wenn du es nicht gerade über nen Basektball gedrückt hast sondern nur normal aufgesetzt hast kannst du es zurückschicken da es sich in der Garantiezeit befindet.

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                          #13
                          ansonsten einfach wieder zusammenkleben?! ^^

                          Kommentar


                            #14
                            Ferdinand Pfärd postete
                            ansonsten einfach wieder zusammenkleben?! ^^
                            richtig so.
                            wofür gibt es überhaupt versicherungen oder sowas, beim nächsten autounfall einfach mal den uhu auspacken.

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                              #15
                              in dem falle sollte man vllt eher auf die gewährleistung als auf die garatie beziehen. der hersteller ist in dem falle dir verpflichtet zu beweisen, dass du es kaputt gemacht hast und dass es sich hierbei nicht um einen produktionsfehler/mangel handelt. die beweispflicht liegt halt nur in den ersten 6 monaten beim hersteller, von daher gogo :)

                              p.s. vergiss nicht, dass der vertrag zwischen dir und dem verkäufer statt gefunden hat, also ist er auch dein erster ansprechpartner, wenn es um garantie oder gewährleistung geht

                              Falsch, man hat keine 2 Jahre Garantie!

                              Sondern nur ein halbes Jahr afaik, man hat aber 2 Jahre Gewährleistungsanspruch bei Elektrogeräten.
                              fast richtig ;) gesetzlich gibt es keine garantiebestimmungen. nintendo macht das z.b. so. 0 jahre garantie bei 2 jahren gesetzlicher gewährleistung ;)

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