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    ausweis ausleihen

    moin

    bekannter (u18) hat mich gefragt, ob er sich meinen ausweis ausleihen kann, um in nen club reinzukommen. sieht natürlich nicht annähernd so gut aus wie ich und deswegen hab ich starke zweifel. was könnte mir denn passieren, wenn sie den einkassieren? bzw was ist das für ein vergehen?

    und: ist es das juristisch gleiche vergehen, wenn man die ec-karte von jemand anderem nimmt und damit kippen kauft? (das würd mich nur mal so interessieren)

    #2
    naja, bei uns nichts. die schauen doch nur kurz auf jahrgang und auf gehts.
    gib ihm einfach.

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      #3
      anzeige

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        #4
        Hallo,

        das kann mit bis zu 6 Monaten auf Bewährung geahndet werden. Bewährungszeit 2 Jahre. Das ist natürlich auch eine Vorstrafe, die eingetragen wird. Eine Haftstrafe gibt's aber noch nicht. Bei Wiederholung droht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (2000,- Euro sind möglich, je nach Einkommen).

        Grüße, Mumpel

        ---

        Guten Morgen Stefan,

        wenn man deinen Freund und dich anzeigen wollen würde, dann wäre dies für deinen Freund gemäß §281 StGB (Mißbrauch von Ausweispapieren) möglich. Für dich gälte dann §§281, 27 StGB (Beihilfe zum Mißbrauch von Ausweispapieren). Natürlich muss man deinem Freund hierzu nachweisen, dass er deinen Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt hat.


        Mit freundlichen Grüßen,

        - J. Roenner -

        ---

        Guten Tag Stefan,

        eine Täuschung im Rechtsverkehr begeht, wer einen anderen über die Echtheit und die Zugehörigkeit des Ausweises zur Person, die ihn verwendet, zu täuschen sucht und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will.

        Dieses hat dein Kumpel getan, indem er durch diese Täuschung sich Einlass zu der Disco verschafft hat, in der er eigentlich, nach der Gesetzeslage, keinen Eintritt hat.

        RICHTIGSTELLUNG
        Dass du dich gemäß §§281, 27 StGB (Beihilfe zum Mißbrauch von Ausweispapieren) strafbar machst, ist nicht korrekt.
        Du hast dich auch gemäß §281 StGB strafbar gemacht, indem du ihm diesen Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr überlassen hast.

        § 281
        Mißbrauch von Ausweispapieren

        (1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

        (2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.


        Gern geschehen.


        Mit freundlichen Grüßen,

        - J. Roenner -

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          #5
          der hat dir den ausweis geklaut und fertig

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            #6
            also ich durfte sowas mal miterleben.. da hat sich so ne blondine nen ausweis von ner brunette asgeliehen und behauptet sie habe sich die haare gefärbt (\x00/)

            naja türsteher gedroht polizei zu rufen oder eben einfach zu gehen, der begleiter von der durfte dann auch nicht rein

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              #7
              Soll den von Max Mustermann holen

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                #8
                klappt eh nicht, aber über sowas sollte man gar nicht nachdenken!

                Kaufst wohl Minderjährigen auch gerne mal den Alk....

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                  #9
                  würds nicht riskiere, ne anzeige ist es nicht wert ;)

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                    #10
                    Am besten du verkaufst ihm den Ausweis.

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                      #11
                      cr0 postete
                      klappt eh nicht, aber über sowas sollte man gar nicht nachdenken!

                      Kaufst wohl Minderjährigen auch gerne mal den Alk....
                      was ist daran falsch? o0

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                        #12
                        Früher auch immer gemacht nur mit dem führerschein vom jeweils anderen, ging eig nie schief

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                          #13
                          wenn dein persobild ihm ein bisschen ählich sieht (gleiche haarfarbe+länge) dann is das sowas von np. zur not gib ihm dein führerschein der is sogar nur blackwhite

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                            #14
                            oh man wie die möchtegernelite sich dann bei sowas wieder einscheisst, herrlich :-)

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                              #15
                              Hatte früher auch immer den Ausweis oder fs von meinem Kumpel. Er war ca 20cm kleiner und hatte keine blonden Haare :). Hat immer geklappt. Als ich dann irgendwann 18war hab ich meinen Ausweis ca 1 1/2 jahre nicht mehr gesehen weil mein Bruder ihn dauernd hatte. Ist auch nie was passiert. Aber gut er ist mein Bruder und hat ne gewisse Ähnlichkeit bis auf die Haarfarbe. Also ich weis net ob die da wirklich so streng schauen wenn er wenigstens aussieht als könnte er 18 sein ...

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