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frage an die juristen: mietvertrag

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    #16
    oliv3r, das kann der vermieter reinschreiben wie er will ..... es ist gesetzlich nicht wirksam.

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      #17
      Mehmet Scholl postete
      oliv3r, das kann der vermieter reinschreiben wie er will ..... es ist gesetzlich nicht wirksam.

      er stellt mir doch keine frist auf (du wohnst genau 12 monate da und dann fliegst du raus). sonder nur eine mindestnutzungsdauer (12 monate bleibste wohnen und dann kannst du mit der gesetzlichen kündigungsfrist raus wann du möchtest).

      so verstehe ich das.
      vielleicht irre ich mich jetzt auch, aber ich bin mir ziemlich sicher.


      Edit: hm. ok, dann werd ich mal bei mir nachfragen. habs halt auch bei mir drin stehen.

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        #18
        Ok, nach gefühlten 10 Jahren mitlesen, wird es Zeit doch mal selbst einen Account zu erstellen.

        @topic: Diese Sache mit den 12 Monaten ist gemeint wie eine 12 Monate Kündigungsfrist im ersten Jahr und somit unwirksam. Es ist völlig egal, dass das so im Vertrag steht. Selbst wenn es ein Blankoverlag aus dem Schreibwarengeschäft ist, heißt das noch lange nicht, dass er inhaltlich 100% rechtlich wirksam ist.

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          #19
          Nun schreibt doch mal den Paragraphen dazu. Ich weiß die Antwort nicht, aber es interessiert mich und ich hab keinen Bock auf irgendwelche Behauptungen zu vertrauen.

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            #20
            http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

            Ist unnötig kompliziert formuliert...

            edit: Besonderes Augenmerk sollte hier auf Absatz 4 gelegt werden: Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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              #21
              RushWizard postete
              http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

              Ist unnötig kompliziert formuliert...

              edit: Besonderes Augenmerk sollte hier auf Absatz 4 gelegt werden: Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
              Und warum ist es ein "Mietverhältniss auf unbestimmte Zeit"? Weil die Voraussetzungen des § 575 nicht gegeben sind? Und woher wissen wir das, hat Matterhorn was dazu geschrieben?

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                #22
                oliv3r postete
                Edit:

                Das ist auch kein befristeter mietvertrag.
                der mietvertrag ist unbefristet mit dem hinweis, dass man 12 monate in der wohnung bleiben muss (oder man findet nen nachmieter) bevor man ausziehen kann. die gründe hab ich oben geschrieben.

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                  #23
                  RushWizard postete
                  oliv3r postete
                  Edit:

                  Das ist auch kein befristeter mietvertrag.
                  der mietvertrag ist unbefristet mit dem hinweis, dass man 12 monate in der wohnung bleiben muss (oder man findet nen nachmieter) bevor man ausziehen kann. die gründe hab ich oben geschrieben.
                  Das klingt im ersten Post aber nicht so: "sie haben einen mietvertrag über 12 monate bis september 2010 unterzeichnet".

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                    #24
                    befristete mietverträge sind nichtmehr möglich.
                    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm

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                      #25
                      Wenn dem wirklich so ist, was ich eher für unwahrscheinlich halte, muss der Vermieter bei Abschluss des Vertrages die Gründe einer Befristung schriftlich dargelegt haben. Sollte er dies getan haben , ist der Vertrag in der Tat grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.
                      Ich gehe aber stark davon aus, dass es sich um einen Formulierungsfehler handelt und es sich so verhält wie oliv3r vermutet.

                      Mehmet Scholl postete
                      befristete mietverträge sind nichtmehr möglich.
                      http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm
                      Unter bestimmten Voraussetzungen § 575 schon.

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                        #26
                        RushWizard postete
                        Wenn dem wirklich so ist, was ich eher für unwahrscheinlich halte, muss der Vermieter bei Abschluss des Vertrages die Gründe einer Befristung schriftlich dargelegt haben. Sollte er dies getan haben , ist der Vertrag in der Tat grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.
                        Ich gehe aber stark davon aus, dass es sich um einen Formulierungsfehler handelt und es sich so verhält wie oliv3r vermutet.

                        Mehmet Scholl postete
                        befristete mietverträge sind nichtmehr möglich.
                        http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm
                        Unter bestimmten Voraussetzungen § 575 schon.
                        Dies ist eine guter Post. Nun ist es am Threadersteller, weitere Informationen zu liefern, alles Weitere sind Spekulationen.

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                          #27
                          naja. ich hab nur spekuliert. alles andere wäre meiner meinung nach auch nicht rechtens.

                          ich glaub immernoch, dass es einfach ein zusatz ist... auch nicht direkt auf die kündigungsfrist bezogen, die ist normal bei 3 monaten.
                          der vermieter hat die wohnung auf seine kosten renoviert, also setzt er ne mindestnutzungsdauer von 12 monaten vorraus. inwiefern das rechtens ist kann ich nicht beurteilen.

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                            #28
                            danke schommal für euer eifriges posten.

                            leider kann ich bisher nicht mehr informationen liefern als bereits im anfangspost stehen. ich habe eine mail an meine bekannten geschrieben, mir den paragraph zu schicken mit den 12 monaten minimum und nachmieter dingens.

                            sobald ich die paragraphen habe, poste ich sie hier!

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