Heya,
Der Fall ist zwar relativ spezialisiert auf Luftfahrtrecht doch trotzdem hoffe ich, dass mir einer weiterhelfen kann.
Meine Mutter wollte über Weihnachten von Athen nach Berlin mit easyJet fliegen um meine Großmutter zu besuchen. Da easyJet ihr Drehkreuz in London Gatwick hat und am besagten Tag (22.12.) dieser Flughafen wegen Schnee gesperrt hatte, wurden alle anschließende Rotationsflüge annulliert. Das heißt, dass über 100 easyJet Flüge europaweit gecancelt wurden inklusive der Flug Athen-Berlin.
Der Flugbetrieb in Athen sowie in Schönefeld war allerdings uneingeschränkt, trotzdem gab es ca. 20-30 annullierte easyJet Flüge an diesem Tag in Berlin. Weitere Airlines haben diese Strecke (A-B) am selben Tag auch bedient (aegianair, olympic, lufthansa), selbst easyJet hat ihren 11:00 Frühflug verspätet absolviert, zu einer Zeit bei der ca. der Flug meiner Mutter stattfinden sollte.
Laut EU-Verordnung hat man da einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 400 EUR (Plus Umbuchung oder Rückerstattung, aber das hat sich alles geklärt), außer wenn die Airline nachweisen kann, dass es sich hier um außergewöhnliche Umstände handelte (Terrorismus, Bombe, Sabotage durch Passagiere etc.)
Nach zahlreichen eMails mit dem Customer Support beharren die allerdings immernoch darauf meine Mutter habe kein Anspruch darauf, da "laut unserer Unterlagen die schlechten Wetterbedingungen in Europa zu außergewöhnlichen Umständen gehören".
Wie wollen sie dann aber bitte den doch noch ausgeführten Frühflug rechtfertigen?!
Laut einem Gerichtsurteil, steht das schlechte Wetter an anderen Flughäfen/Ländern in keinem direkten Zusammenhang mit Athen-Berlin.
Ich hab denen (ich schreib die Mails für meine Mutter) schon eine Zahlungsfrist gesetzt, allerdings weiss ich echt nicht wie weiter vorgegangen werden kann, da ja mögliche Anwaltskosten & Nerven bestimmt die 400 EUR übersteigen. Ich glaub sogar, dass easyJet darauf hofft, dass ich aufgebe, denn falls sie einfach so die Ausgleichszahlungen zahlen, könnte die doch jeder der 100 gecancellte Flüge * 200 Passagiere mit einem Verweis auf meinen Fall genauso verlangen.
Frage jetzt im Prinzip, wie ich weiter vorgehen soll. Damit zum Anwalt gehen? Dann bleiben mir doch aber im besten Fall 400 EUR minus Anwaltskosten übrig oder? Gäbe es noch andere Vorgehensweisen (Immerhin brauch ich ja eigentlich niemanden, der die rechtslage erläutert, weil die ja prinzipiell glasklar ist)
Die Seite ist echt zu empfehlen.. hier eine Kostprobe:
http://www.supertangas.com/fotos/girls/tangas/st-2009-000192-candela-argentina.jpg
Der Fall ist zwar relativ spezialisiert auf Luftfahrtrecht doch trotzdem hoffe ich, dass mir einer weiterhelfen kann.
Meine Mutter wollte über Weihnachten von Athen nach Berlin mit easyJet fliegen um meine Großmutter zu besuchen. Da easyJet ihr Drehkreuz in London Gatwick hat und am besagten Tag (22.12.) dieser Flughafen wegen Schnee gesperrt hatte, wurden alle anschließende Rotationsflüge annulliert. Das heißt, dass über 100 easyJet Flüge europaweit gecancelt wurden inklusive der Flug Athen-Berlin.
Der Flugbetrieb in Athen sowie in Schönefeld war allerdings uneingeschränkt, trotzdem gab es ca. 20-30 annullierte easyJet Flüge an diesem Tag in Berlin. Weitere Airlines haben diese Strecke (A-B) am selben Tag auch bedient (aegianair, olympic, lufthansa), selbst easyJet hat ihren 11:00 Frühflug verspätet absolviert, zu einer Zeit bei der ca. der Flug meiner Mutter stattfinden sollte.
Laut EU-Verordnung hat man da einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 400 EUR (Plus Umbuchung oder Rückerstattung, aber das hat sich alles geklärt), außer wenn die Airline nachweisen kann, dass es sich hier um außergewöhnliche Umstände handelte (Terrorismus, Bombe, Sabotage durch Passagiere etc.)
Nach zahlreichen eMails mit dem Customer Support beharren die allerdings immernoch darauf meine Mutter habe kein Anspruch darauf, da "laut unserer Unterlagen die schlechten Wetterbedingungen in Europa zu außergewöhnlichen Umständen gehören".
Wie wollen sie dann aber bitte den doch noch ausgeführten Frühflug rechtfertigen?!
Laut einem Gerichtsurteil, steht das schlechte Wetter an anderen Flughäfen/Ländern in keinem direkten Zusammenhang mit Athen-Berlin.
Ich hab denen (ich schreib die Mails für meine Mutter) schon eine Zahlungsfrist gesetzt, allerdings weiss ich echt nicht wie weiter vorgegangen werden kann, da ja mögliche Anwaltskosten & Nerven bestimmt die 400 EUR übersteigen. Ich glaub sogar, dass easyJet darauf hofft, dass ich aufgebe, denn falls sie einfach so die Ausgleichszahlungen zahlen, könnte die doch jeder der 100 gecancellte Flüge * 200 Passagiere mit einem Verweis auf meinen Fall genauso verlangen.
Frage jetzt im Prinzip, wie ich weiter vorgehen soll. Damit zum Anwalt gehen? Dann bleiben mir doch aber im besten Fall 400 EUR minus Anwaltskosten übrig oder? Gäbe es noch andere Vorgehensweisen (Immerhin brauch ich ja eigentlich niemanden, der die rechtslage erläutert, weil die ja prinzipiell glasklar ist)
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