jo,
also hab heute morgen ganz normal die Dienste der Deutschen Bahn in Anspruch genommen.
Dabei wurde ich durch einen überaus aggressiven^^ Kontrolleur gebeten meinen Fahrschein vorzuzeigen.
Dieser stellte dann fest, dass meine dazugehörige Kundenkarte (zur Fahrkarte) abgelaufen sei.
(Die Kundenkarte benötige ich als Nachweis, dass ich noch Azubi bin und mir somit diese Fahrkarte zusteht)
Der "nette" Mann sagte mir dann, dass miit dem Ablauf der Kundenkarte auch die Fahrkarte ungültig sei.
Jetzt soll ich ich 40 euro Fahrpreisnacherhebung zahlen, was ich eigtl. nicht einsehe.
Den Nachweis für mein Ausbildungsverhältnis habe ich heute gleich erbracht und auch eine neue Kundenkarte bekommen.
Wieso soll ich nun die 40 zahlen, obwohl ich mir keine Leistung durch die Deutsche Bahn erschlichen habe?
Ich hatte schließlich eine gültige Fahrkarte, die noch bis zum 17.02.2010 läuft.
Wenn ich den Nachweis im Nachhinein erbringe das mir dieses Ticket zusteht, wozu dann die Fahrpreisnacherhebung? Ich hab doch schon dafür bezahlt und konnte lediglich keinen aktuellen Nachweis erbringen.
Was meint ihr, ist ein Einspruch dagegen sinnvoll?
also hab heute morgen ganz normal die Dienste der Deutschen Bahn in Anspruch genommen.
Dabei wurde ich durch einen überaus aggressiven^^ Kontrolleur gebeten meinen Fahrschein vorzuzeigen.
Dieser stellte dann fest, dass meine dazugehörige Kundenkarte (zur Fahrkarte) abgelaufen sei.
(Die Kundenkarte benötige ich als Nachweis, dass ich noch Azubi bin und mir somit diese Fahrkarte zusteht)
Der "nette" Mann sagte mir dann, dass miit dem Ablauf der Kundenkarte auch die Fahrkarte ungültig sei.
Jetzt soll ich ich 40 euro Fahrpreisnacherhebung zahlen, was ich eigtl. nicht einsehe.
Den Nachweis für mein Ausbildungsverhältnis habe ich heute gleich erbracht und auch eine neue Kundenkarte bekommen.
Wieso soll ich nun die 40 zahlen, obwohl ich mir keine Leistung durch die Deutsche Bahn erschlichen habe?
Ich hatte schließlich eine gültige Fahrkarte, die noch bis zum 17.02.2010 läuft.
Wenn ich den Nachweis im Nachhinein erbringe das mir dieses Ticket zusteht, wozu dann die Fahrpreisnacherhebung? Ich hab doch schon dafür bezahlt und konnte lediglich keinen aktuellen Nachweis erbringen.
Was meint ihr, ist ein Einspruch dagegen sinnvoll?
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