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An RManwaelte + PIC von sis

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    An RManwaelte + PIC von sis

    Hi,

    meine mutter hat eine kafeemaschine gekauft fuer 300 euro ~ bei expert klein das ist jetzt bisschen her und sie hat den schon 3 mal zur reperatur geschickt und jetzt ist er wieda kaputt , kann sie ihr geld zurueck verlangen?
    wenn kein geld muessen die ein gutschein geben fuer neue kaffeemaschine?

    ich gib sogar ein pic von sis, nicht wie manch andere..... .

    http://img710.imageshack.us/img710/75/sisy.jpg

    so nun help plx

    MFG

    #2
    kA denk net an selbe stelle aber aufjedenfall 3 mal reperatur^^

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      #3
      umtauschen sollte np sein

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        #4
        dann solls ie da einfach mal hingehen und wütend werden, das klappt meistens ganz gut.

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          #5
          ja ich will jetzt eig genau wissen was ich verlangen kann?
          geld,gutschein oder k.A. was.

          Umtausch eher kb weil gutschein oda cash bessa

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            #6
            wohin hat sie das eingeschickt, wie lange ist der kauf her, was steht in den agb drin ?

            theoretisch hat der verkäufer 2mal die chance auf nacherfüllung entweder durch lieferung einer funktionierenden maschine gleicher art oder durch entsprechende reperatur (maximal 2 versuche). danach kann man zurücktreten bzw. minderung verlangen, ggf auch schdensersatz. was auch immer. aber dazu müsst ich ein paar mehr infos haben (s.o.)

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              #7
              crz- postete
              wohin hat sie das eingeschickt, wie lange ist der kauf her, was steht in den agb drin ?

              theoretisch hat der verkäufer 2mal die chance auf nacherfüllung entweder durch lieferung einer funktionierenden maschine gleicher art oder durch entsprechende reperatur (maximal 2 versuche). danach kann man zurücktreten bzw. minderung verlangen, ggf auch schdensersatz. was auch immer. aber dazu müsst ich ein paar mehr infos haben (s.o.)
              welche infos brauchst du?? ich frag meine mom mal

              sie hat bei dem haendler expert klein zur reperatur gegeben aber beim 3. mal haben wir auch cash verlangt etc aber die haben nein gesagt...

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                #8
                richtig, verkäufer pflicht zur nacherfüllung ( 2x wie oben schon gesagt ) sollte es dann immernoch nicht klappen, kann deine mam von KV zurücktreten.

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                  #9
                  so meine mom sagt das wurde 4 mal reperatur geshcickt schon!!! und die haben nie geld gegebn oder sonstiges die blieben einfach stur... .

                  Nun ich habe jetzt alle dokumente.

                  Was wollt ihr wissen?

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                    #10
                    Guckst du erst hier:
                    http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
                    und dann hier:
                    http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

                    Der Verkäufer hat zwar das Recht nachzubessern aber in §440 steht:
                    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

                    ggnor3

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                      #11
                      Erinnert mich an eine Hausarbeit über Leasing... furchtbar!

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                        #12
                        also das geraet hat 1 jahr garantie ( steht im handbuch) und die letzte reperatur war am 07.03.09 und da steht das mahlgrad falsch eingestellt wurde und dadurch sei das geraet verstopft und die haben gereinigt, meine frage nun verlaengert sich trotzdem da die garantie?

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                          #13
                          Wie oben beschrieben hat der Verkäufer 2 mal die Möglichkeit 'nachzubessern' sprich das Ding zu reparieren.

                          Wenns nicht klappt hat man versch. Optionen.

                          Minderung des Kaufpreises
                          Rücktritt vom Kaufvertrag
                          Schadensersatz (aber durch ne kaputte Kaffemaschine wird euch wohl kein Schaden entstanden sein)

                          edit: da es sich um einen sog. "versteckten Mangel" (also von außen nicht erkennbar, dass das Ding nicht funktioniert, handelt hat man 3 Jahre Zeit um diesen zu entdecken, melden (also 'beschweren') solltem an sich dann unverzüglich.

                          Kannst auch im BGB rumblättern ... § 434 BGB ... irgendwo in dem Bereich glaube ich.

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                            #14
                            bei 3maliger reparatur hat man das recht das geld wieder zu bekommen.

                            steht im bgb :P

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                              #15
                              also jungs es ist mir enorm wichtig mind eine neue dolce guesto maschine + pads zu kaufen oder so oder geld back.

                              weil ich mich sonst laecherlich mache vor eltern^^.

                              Also ich geh dieses wocheende da hin und ich brauche jetzt iwelche methoden wie ich das denen verklickern kann das die mir wenigstens einen gutschein bekomme, also ihr habt euer pic bekommen jetzt will ich auch das ihr mir hilft ^^.

                              thx fuer alle beitraege.

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