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Umtauschrecht ?!

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    Umtauschrecht ?!

    peace,

    ich habe mal eine juristische frage. es geht darum, mein röhrenmonitor ging letztens kaputt. Ich sah bei mega company einen TFT von LG den ich mir auch kaufte.

    zu hause in betrieb sah ich das es an manchen stellen etwas unscharf war, sowie bei spielen ruckelte, trotz 2 ms.

    Ich wollte den heute umtauschen, hatte alles dabei. Karton, die ganze Folie und packte es so ein wie es war. Ich bekam im Laden die antwort, dass ein umtausch nicht geht. Die ware wird überprüft und notfalls zu LG eingeschickt, was aber alles 1-2 Wochen dauern kann. Wenn sie vor Ort sehen, der tft hat einen mangel, wollen sie mir ein neues gerät geben.
    Ich möchte aber den gegen Geld umtauschen. Ich dachte sowas ist möglich.
    Das 14 tägige rücktrittsrecht gilt aber nicht bei solchen käufen, sondern bei fernkäufen (internet, telefon) wie ich beim googeln sah.

    Die mega company agb` fand ich nicht. Nun meine Frage, was kann ich machen?
    ich finde es eine frechheit, dass die ware einschicken wollen, ich bezahlte 220 euro dafür. ich konnte den tft ja auch beim kauf nicht im laden testen, von daher muss man es doch umtauschen können. Man sah die dinger ja nur im regal stehen ohne jetzt die funktion oder das bild zu testen.
    Die ware ist ja auch nicht abgenutzt oder ähnliches, der kassenbong ist da und die ware kaufte ich vor 3 tagen.


    #2
    natürlich gibt es kein generelles Umtauschrecht .... da kann ja jeder kommen und behaupten, das Gerät wäre kaputt, weil ers mittlerweile woanders günstiger gefunden hat

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      #3
      die kassenbong unbedingt aufheben

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        #4
        ist halt immer besser, wenn man erst denkt und dann kauft. hättest dich mal besser vorher im internet oder so darüber informieren sollen, welcher monitor in deiner preisklasse am besten ist. das erspart einem oftmals eine menge ärger und geld spart man in den meisten fällen auch noch.

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          #5
          du kannst es ohne begründung umtauschen innerhalb der frist !!!!!!!!!

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            #6
            Jörg postete
            du kannst es ohne begründung umtauschen innerhalb der frist !!!!!!!!!
            Mensch Jörg hättest du mal Dragan gefragt der hätte dir gesagtr, dass dein Satz nur bei onlinekäufen gilt.

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              #7
              er muss es nicht zurücknehmen.... das ist alles auf freiwilliger basis. die meisten möchten ihre kunden nicht verärgern

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                #8
                Du hast innerhalb der 2 jahren gewährleistung die möglichkeit bei fehler auf ersatz durch neugerät oder eben nachbesserung, sprich reperatur.
                In der regel kann dies der kunde entscheiden, ausser es ist dem händler nicht zumutbar, dann darf er entscheiden.

                denke hier bei 220€ das der händler je nach aufwand eine reperatur oder eben absprache mit hersteller abwarten willst.

                erst wenn nachm 2.mal nachbesserung oder ersatzlieferung kannst du vom kaufvertrag zurücktreten und somit dein geld zurück fordern. davor haste nur geringe chance.

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                  #9
                  stFUH postete
                  Jörg postete
                  du kannst es ohne begründung umtauschen innerhalb der frist !!!!!!!!!
                  Mensch Jörg hättest du mal Dragan gefragt der hätte dir gesagtr, dass dein Satz nur bei onlinekäufen gilt.
                  haha :D

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