LockeDerBoss postete
Nein bist du nicht. Aber dein Bruder kann sich davon befreien lassen
In Bayern brauchst du 2 Kindergeldberechtigte Geschwister.
Sorry, hab mich wohl getäuscht. http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/bayern_befreiung.php#aenderung
Nicolas Batum [88] postete
Hallo erstmal,
ich wollte mal fragen, wie es ausschaut bei folgender Situation:
Ich studiere in Bayern (Uni)
mein Bruder (älter) studiert in BaWü (duale Hochschule, zahlt Studiengebühren)
bin ich nun befreit ? ja [ ] nein [ ] ?
müsste er dazu auch in Bayern studieren oder gilt diese Regel auch über die Grenzen hinweg ?
besten dank
Nicolas
Hallo erstmal,
ich wollte mal fragen, wie es ausschaut bei folgender Situation:
Ich studiere in Bayern (Uni)
mein Bruder (älter) studiert in BaWü (duale Hochschule, zahlt Studiengebühren)
bin ich nun befreit ? ja [ ] nein [ ] ?
müsste er dazu auch in Bayern studieren oder gilt diese Regel auch über die Grenzen hinweg ?
besten dank
Nicolas
In Bayern brauchst du 2 Kindergeldberechtigte Geschwister.
Sorry, hab mich wohl getäuscht. http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/bayern_befreiung.php#aenderung
Es ist dabei egal, wo genau das Geschwisterkind Studiengebühren/beiträge zahlt, auch die Höhe der Studiengebühren/beiträge spielt keine Rolle (der Semesterbeitrag oder Rückmeldegebühren zählen aber nicht!), solange es an einer Hochschule (auch einer privaten) innerhalb der EU ist.
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