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    #16
    @paparatzi *g*

    Ein Sammler also, hehe.

    edit:

    Ich kenne mich bei dem Thema zwar null aus, dennoch glaube ich der Lehrling/Azubi hat schon einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Kumpel jammert nämlich immer über seine Lehrlinge und wann er sich endlich entlassen kann.

    Aber wie gesagt... das war alles GLAUBE, GLAUBE, FAHRRADSCHRAUBE.

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      #17
      warum machstes dann depp??

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        #18
        oliv3r postete
        soweit ich weiss, kannst du als azubi nicht abgemahnt werden. bzw du kannst aber das hat keine konsequenzen.
        solange du niemanden umbrinst, klaust oder beleidigst, sollte es keine probleme geben.
        frag mal in der berufsschule nach.

        und als azubi hat man besonderes kündigungsrecht. du bist der letzte der gekündigt werden darf.
        dieses

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          #19
          Talanthalos postete
          warum machstes dann depp??
          Naja weil ich 1. alleine wohnen kann
          2. durch die abgeschlossene Ausbildung aus der Gemeinschaft meiner Eltern rausfalle und so wenn ich mein Abi mache H4 kassiere und somit weiter alleine wohnen kann. ;)

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            #20
            Diese Seite sagt:


            2. Wie oft muss abgemahnt werden?
            Die IHK Hannover empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende grundsätzlich zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, das heißt beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

            Beispiel für einschlägige Abmahnungen:
            2 unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule = 1. Abmahnung
            weitere unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule = 2. Abmahnung
            unentschuldigte Fehltage im Betrieb = Kündigung einschlägig, weil gleichartiges vertragswidriges Verhalten (unentschuldigtes Fehlen) vorliegt. Kündigung ist wirksam

            Beispiel für nicht einschlägige Abmahnungen:
            Nichtvorlage des Berichtsheftes = 1. Abmahnung
            Wiederholt verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = 2. Abmahnung
            Unentschuldigter Fehltag im Betrieb = Kündigung nicht einschlägig, da das jeweilige vertragswidrige Verhalten verschiedenartig ist. Kündigung ist unwirksam
            e: sry 4 doppelpost.^^

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              #21
              Wenn es keine Aufzeichnung zu der Abmahnung gibt, wie will er dann später beweisen, dass er dich abgemahnt hat? Normalerweise lässt sich der Vorgesetzte zumindest schriftlich die Zurkenntnisnahme der Abmahnung bestätigen, um für einen eventuellen Rechtsstreit die Beweispflich erfüllen zu können.

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                #22
                soso, du böser schlingel xD musste abends mal früher ins bett und nicht so lange auf rm surfen :D

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                  #23
                  Alter, mit was für Tricks die Leute hier arbeiten ^^. Naja, Sozialstatt Deutschland lässts zu, also isses vielleicht nicht die feine englische Art, aber rechtens :).

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                    #24
                    Was hängen geblieben ist: Sone Abmahnung muss 14 Tage nach der "Tat" erfolgen. Sonst ist sie unwirksam.^^
                    Da bin ich mir eigtl ziemlich sicher! Das heist wenn ich mir in den 14Tagen nix mehr zu schulden kommen lasse ist die "mündliche Abmahnung" eh fürn Arsch. ;)
                    Seh ich das richtig?

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                      #25
                      paparatzi postete
                      Was hängen geblieben ist: Sone Abmahnung muss 14 Tage nach der "Tat" erfolgen. Sonst ist sie unwirksam.^^
                      Da bin ich mir eigtl ziemlich sicher! Das heist wenn ich mir in den 14Tagen nix mehr zu schulden kommen lasse ist die "mündliche Abmahnung" eh fürn Arsch. ;)
                      Seh ich das richtig?
                      Super Einstellung haste da, aus dir wird sicherlich mal was!

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                        #26
                        paparatzi postete
                        Was hängen geblieben ist: Sone Abmahnung muss 14 Tage nach der "Tat" erfolgen. Sonst ist sie unwirksam.^^
                        Da bin ich mir eigtl ziemlich sicher! Das heist wenn ich mir in den 14Tagen nix mehr zu schulden kommen lasse ist die "mündliche Abmahnung" eh fürn Arsch. ;)
                        Seh ich das richtig?
                        Woher nimmst denn das? Das sagt nur aus, das die Abmahnung fristgerecht ausgesprochen werden muss, aber nichts über ihre Geltungsdauer.

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                          #27
                          Würde es keinesfalls drauf ankommen lassen. Hatte hier auch erst ein wenig Probleme, weil ich mich nicht wirklich angestrengt habe. Hab dann aber schnell gerafft, dass man vielleicht rechtlich damit irgendwie durchkommt, es schadet dem Arbeitsklima allerdings enorm. Jetzt mach ich meine Arbeit zur Zufriedenstellung aller und alles ist gut. Darum bin ich auch wieder weg ;D

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                            #28
                            omg du bist n spast.
                            du machst ne ausbildung die dir keinen bock amcht?
                            geh sterben bitte!

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                              #29
                              Paparatzi, so viel wie du schon in der Lehrlingszeit über das Arbeitsrecht weißt, könntest du ja glatt nach dem ABI Jus/Jura studieren.:P

                              Hehe, finde sowas witzig.:)

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                                #30
                                tryb postete
                                paparatzi postete
                                Was hängen geblieben ist: Sone Abmahnung muss 14 Tage nach der "Tat" erfolgen. Sonst ist sie unwirksam.^^
                                Da bin ich mir eigtl ziemlich sicher! Das heist wenn ich mir in den 14Tagen nix mehr zu schulden kommen lasse ist die "mündliche Abmahnung" eh fürn Arsch. ;)
                                Seh ich das richtig?
                                Woher nimmst denn das? Das sagt nur aus, das die Abmahnung fristgerecht ausgesprochen werden muss, aber nichts über ihre Geltungsdauer.
                                Jo das ist richtig darauf wollte ich hinaus. Ich hab das darauf bezogen wenn sie schriftlich sein muss. Dann hat er quasi nix ausgesprochen und die Tat ist dann 14 Tage her, also kann er mich mal am Arsch lecken.^^

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