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jo was geht ab, hab gerade 100 Bußgeld bezahlt und den 2. Verwendungszweck(Der 1. war das Aktenzeichen), das Kennzeichen, vergessen.
kann die Zahlung trotzdem zugeordnet werden ?
[b] junge, man kann jede überweisung in ner bestimmten frist zurückziehen.
also ----> JA du kriegst dein geld wieder
absoluter Blödsinn, das war noch nie so und wird auch nie so sein.
Fakt ist, dass es früher tatsächlich möglich war BESTIMMTE Überweisungen kurzfristig zurückholen zu lassen.
Seit 01.11. gilt ein neues Zahlungsverkehrsrecht, Rückrufe sind hier generell nicht mehr vorgesehen und laufen nur auf Kulanzbasis.
this! wenn du geld an jemanden falschen überweist ist weg, esseidenn, er is so nett und gibts zurück. ansonsten no chance mehr. lieber nochmal drüber lesen. letztes jahr wars noch, wenn auch schwer, möglich.
aber da es nur um nen vergessenen zweck geht könntest du natürlich glück haben!
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