falls du mails bekommst und du sie verstummen lassen möchtest:
Einschreiben mit Rückschein
First Level Communication Ltd.
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield WF1 5PF
United Kingdom
22.10.2009
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr. / Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der E-Mail Rechnung 01-14223 vom 21.10.2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Eine Leistung wurde von Ihnen nicht erbracht. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthält aufgrund seiner Schutzfunktion einseitig zwingendes Recht; der Verbraucher kann somit nicht auf das Widerrufsrecht verzichten.
(Quelle: Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Auflage 2007, § 355)
Hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
First Level Communication Ltd.
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield WF1 5PF
United Kingdom
22.10.2009
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr. / Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der E-Mail Rechnung 01-14223 vom 21.10.2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Eine Leistung wurde von Ihnen nicht erbracht. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthält aufgrund seiner Schutzfunktion einseitig zwingendes Recht; der Verbraucher kann somit nicht auf das Widerrufsrecht verzichten.
(Quelle: Schulze/Dörner/Ebert, BGB, 5. Auflage 2007, § 355)
Hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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