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    #16
    oNe_sh0t postete
    nvc postete
    Tesla postete
    wäre mir neu, dass wenn du die cd jahrelang im cd rom laufwerk lässt und benutzt, dass irgendwas mit der passiert O.o

    Naja wie du meinst. Aber darum geht es doch auch gar nicht oder?

    Illegal runterladen bleibt illegal. Unter allen Umständen. Du kannst dir das doofe Album auch 1k mal kaufen. Dadurch wird das runterladen ja nicht legalisiert.

    E: Und warum zur Hölle lädt sich dein doofer "Freund" das Album runter, wenn er es gerade bestellt hat? o.o
    Ich vermute ganz 3st, er will es jetzt hören.
    Und warum lädt er es dann nicht direkt runter?

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      #17
      Warum bezahlst du Sachen bei ALDI und klaust sie nicht einfach?

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        #18
        oNe_sh0t postete
        nvc postete
        Tesla postete
        wäre mir neu, dass wenn du die cd jahrelang im cd rom laufwerk lässt und benutzt, dass irgendwas mit der passiert O.o

        Naja wie du meinst. Aber darum geht es doch auch gar nicht oder?

        Illegal runterladen bleibt illegal. Unter allen Umständen. Du kannst dir das doofe Album auch 1k mal kaufen. Dadurch wird das runterladen ja nicht legalisiert.

        E: Und warum zur Hölle lädt sich dein doofer "Freund" das Album runter, wenn er es gerade bestellt hat? o.o
        Ich vermute ganz 3st, er will es jetzt hören.
        Lehn dich mal nicht zu weit aussem Fenster. :D

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          #19
          Hast du dir Rebirth doch lieber geladen, weil du keine Lust mehr hast nochmal 2 Monate zu warten?

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            #20
            Schonmal von Musicload o.s. gehört?

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              #21
              oNe_sh0t postete
              Warum bezahlst du Sachen bei ALDI und klaust sie nicht einfach?

              hä?

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                #22
                aber is nich eigenltich biem runterladen nich die Tat an sich sondern die Urheberrechtsverletzung die Straftat? Und da hat er ja nichts gemacht, da er dafür bezahlt hat

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                  #23
                  Serpens postete
                  aber is nich eigenltich biem runterladen nich die Tat an sich sondern die Urheberrechtsverletzung die Straftat? Und da hat er ja nichts gemacht, da er dafür bezahlt hat
                  ja deswegen frag ich ja :D

                  und die sachen wie musicload etc. sind mir ja egal

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                    #24
                    wenn du die sache gekauft hast, dann darfst du sie auch runterladen.

                    wenn dir die cd kaputt geht und du das lied trotzdem hören willst, dann bleibt dir nix anderes übrig. du hast ja das recht, es zu hören, nachdem du es dir gekauft hast.

                    Kommentar


                      #25
                      Wenn's als Torrent gesaugt wird, wird's ja gleichzeitig gesharet. Über Rapidshare... keine Ahnung, ob die einen dann überhaupt verklagen, weil sie 1. das gar nicht mibekommen können, 2. Deine IP nicht kennen und 3. meines Wissens noch nie jemand für's reine Runterladen angekackt worden ist, nur für's Anbieten.

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                        #26
                        Serpens postete
                        aber is nich eigenltich biem runterladen nich die Tat an sich sondern die Urheberrechtsverletzung die Straftat? Und da hat er ja nichts gemacht, da er dafür bezahlt hat
                        das hier ist eigentlich die antwort darauf. du verletzt das urheberrecht wenn du dir eine cd einfach runterlädst, ohne dass der vertrieb bzw künstler "lizenzgeld" dafür erhalten. Da du das album gekauft hast, nur eben wegen verspätung runtergeladen hast, können die dir gar nix. das ist dann nix weiter als ne privatkopie und die darfst du anfertigen, da du kein urheberrecht damit verletzt.

                        wenn du die cd jedoch illegal verbreitet hast, also beispielsweise per torrent/emule/randomfilesharing, dann ist es trotzdem noch eine straftat.

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                          #27
                          ah supi danke :D

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                            #28
                            § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
                            (1) Zulässig sind ... Vervielfältigungen ... zum privaten Gebrauch ... soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

                            Also eindeutig illegal, Michi argumentiert mit Gerechtigkeitsempfinden, so funktioniert Jura aber leider nicht.

                            Rapidshare gibt keine IPs raus, da kannst runterladen. Aber bloß nicht Torrent usw, wird teuer, falls sie dich erwischen.

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                              #29
                              zobb postete
                              § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
                              (1) Zulässig sind ... Vervielfältigungen ... zum privaten Gebrauch ... soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

                              Also eindeutig illegal, Michi argumentiert mit Gerechtigkeitsempfinden, so funktioniert Jura aber leider nicht.

                              Rapidshare gibt keine IPs raus, da kannst runterladen. Aber bloß nicht Torrent usw, wird teuer, falls sie dich erwischen.
                              is schon richtig wie du das hier darlegst, jedoch wir kein gericht der welt ein verfahren deswegen aufziehen, da es bei so etwas keinen sinn macht.

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                                #30
                                Das war aber nicht die Frage und hat nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun. Wenn du eine Staatsanwaltschaft und einen Richter erwischst, die nebenbei CDs aufnehmen und verkaufen und die einen schlechten Tag haben, könnte es auch zu einem Verfahren kommen. So gesehen wäre jede private Raubkopie als Bagatelle zu werten - da wär ich aber vorsichtig.

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