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Bleiberecht verlängert

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    Bleiberecht verlängert

    http://www.tagesschau.de/inland/bleiberecht104.html

    "[...]Sie können nach der bisherigen Regelung in Deutschland bleiben, wenn sie bis zum 31.12.2009 unter anderem einen festen Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse und Ausweispapiere vorweisen können.[...]"

    "Sprachkenntnisse" also. Weiß einer, wie ausgeprägt die sein müssen? Von der Dunkelziffer bezüglich Mitmenschen ohne jegliche Kenntnis der Deutschen Sprache mal abgesehen :D

    #2
    Ahjo...solln sie doch ruhig verlängern. Betrifft doch auch nur 30 000. Und bei denen ist es nun auch wirklich schwer zu entscheiden wohin sie sollen.

    Und zum Thema Sprachkenntnis, ich glaube es gibt genügend "Deutsche" die schlechter deutsch sprechen als die "Geduldeten" ^^

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      #3
      Joa ka. Also wenn 30.000 Ausländer auf Probe in Deutschland leben und am Ende der Zeit die Probe nicht bestanden haben heißt das für mich auf wiedersehn.
      Über das Job Kriterium kann man natürlich streiten aber keine Sprachkenntnisse sollte wohl als Abschiebungsgrund reichen.

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        #4
        Sonderzug nach Mekka

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