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Bobby postete
Die "alten Säcke" bauen im Durchschnitt weniger Unfälle und fahren sicherer als IHR, also die Fahranfänger Gruppe.
FALSCH!!! Alte menschen verursachen die meisten unfälle, allerdings gehen diese meist glimpflich aus, weil sie normalerweise sehr langsam fahre. unter fahranfängern gibt es dafür mehr unfälle mit verletzten
stFUH postete
Man sollte alle 10 Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Kann ja nicht sein, dass Leute die das fahren auf ner Pferdekutsche gelernt haben noch so rumfahren dürfen.
fährst du Auto ?
Natürlich nicht, habe doch Angst vor alten Leuten.
Dann weißt du vielleicht nicht was eine Pferdekutsche ist ?
Du läufst deinem Großvater den Fail des Jahres ab.
und ausserdem ist es sehr schwierig einen unfall zu bauen, wenn man vormittags um halb 11 zum supermarkt fährt, wo ja soviel verkehr is, um sich mittagessen einzukaufen...
boah mit 80 sollte man halt nimmer auto fahren... ich finde ab ~ 65 sollten alle paar jahre alle leute die einen führerschein besitzen durchgecheckt werden (augen, reaktion, verkehrsregeln). tut zwar nix zum thema aber ich musste es loswerden sorry
mein Großvater(Opiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii) hat den FAil des Jahres begangen und ist bei nem Parkschaden den er verursacht hat geflohen (Fahrerflucht).Zeugen natürlich Polizei alarmiert und die war sofort da.Clever wie die alten Leute sind hat er gesagt er hats gemerkt.Der Schaden an seinem Auto soll rund 1000 Euro betragen und die Polizei meinte beim Gegner wäre es geringer.
Nun habe ich gelesen, dass es bei so geringer Schadenssumme Geldstrafe, Nachschulung,Sozialstunden geben kann. Hat da einer Erfahrung und können so alte Leute(80) zu Sozialstunden verurteilt werden ?
Abgehauen ist er übrigens aus "Panik" aber darüber brauchen wir nich reden ...
Danke für eure Erfahrungen.
Dein Opa hat sich gem. § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Er hat sich als Unfallbeteiligter gem. § 142 V vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft von einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr entfernt, ohne zuvor seiner Vorstellungspflicht / Feststellungsermöglichungspflicht oder Wartepflicht nachgekommen zu sein. Rechtsfolge ist Haftstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Dies liegt grds. im Ermessen des Gerichtes. Wir haben hier keine Personenschäden, insofern gehe ich von einer geringen Geldstrafe aus. Möglicherweise wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit ganz eingestellt, § 153 StPO. Sozialstunden gibt es im Jugenstrafrecht als erzieherische Maßnahme, im Erwachsenenstrafrecht ist dies nur über § 153a StPO möglich.
Daneben kommen noch zivilrechtliche Ansprüche aus Delikt auf Schadensersatz in Betracht.
zu viele informationen auf zu wenig text verteilt....
die grenze beträgt 1300 oder 1500...hab auch schon mal nicht bewusst fahrerflucht begangen...naja,ich musste dann 300 strafe zahlen (die anklage wurde darauf fallen gelassen) und das war es... ich rate deinen Opa sich erstmal einen Anwalt zu nehmen,der sich damit auskennt...der wird ihn schon da rausboxen ! Sozialstunden sind unwahrscheinlich,aber eine geldstrafe wird es wohl geben...
Bobby postete
Die "alten Säcke" bauen im Durchschnitt weniger Unfälle und fahren sicherer als IHR, also die Fahranfänger Gruppe.
FALSCH!!! Alte menschen verursachen die meisten unfälle, allerdings gehen diese meist glimpflich aus, weil sie normalerweise sehr langsam fahre. unter fahranfängern gibt es dafür mehr unfälle mit verletzten & toten
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