new world order postete
fällt unter sittenwidrigkeit bzw sittengesetz
art. 2:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht [...] gegen [...] das Sittengesetz verstößt"
im umkehrschluss heißt das: wer gegen das sittengesetz verstößt, handelt rechtswidrig.
definition sittengesetz:
"das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet."
ergo: was die allgemeinheit für sittenwidrig empfindet, ist auch sittenwidrig.
wenn du dich sexuell mit tieren betätigen willst, musst du zuerst die gesellschaft davon überzeugen, dass das doch ne ganz tolle angelegenheit ist. kannst ja ne petition starten.
fällt unter sittenwidrigkeit bzw sittengesetz
art. 2:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht [...] gegen [...] das Sittengesetz verstößt"
im umkehrschluss heißt das: wer gegen das sittengesetz verstößt, handelt rechtswidrig.
definition sittengesetz:
"das vornehmste von allen, das in die Herzen der einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, weil es selbst die menschliche Vernunft ist, die recht zu handeln befiehlt und zu sündigen verbietet."
ergo: was die allgemeinheit für sittenwidrig empfindet, ist auch sittenwidrig.
wenn du dich sexuell mit tieren betätigen willst, musst du zuerst die gesellschaft davon überzeugen, dass das doch ne ganz tolle angelegenheit ist. kannst ja ne petition starten.
EDIT:
Hier der Beweis:
Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten. Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935). Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, Gesetze gegen Hausfriedensbruch (§ 123) und Sachbeschädigung (§ 303).
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.
Und es fast nie Nachweibar, weil Tiere nicht sprechen können.
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