Naja die Sache ist ein wenig schwierig...
Die Zahlung wird hier jetzt als Eingeständnis des Schwarzfahrens verstanden. Den Rest hast du etwas schwer verständlich geschrieben, hier mal meine Zusammenfassung:
Mannheim -(1Karte)- Karlsruhe -(2 Karten)- Stuttgart
Du hattest eine richtig beschriftete Karte bis Karlsruhe und eine weitere falsch beschriftete bis 50 km zwischen Karlsruhe und Stuttgart und die für den letzten Abschnitt war wieder korrekt beschriftet ?
Dann verstehe ich erstmal nicht, warum du zahlen solltest. Solange du noch im Geltungsbereich der erste Karte (gültig) warst und auch in diesem Bereich hättest aussteigen können, liegt kein Schwarzfahren vor.
Die Sache mit der Urkundenfälschung und dem versuchten Betrug ist verzwickter, das eine hängt mit dem anderen zusammen. Du hast der Schaffnerin einen fehlerhaften Fahrschein vorgelegt um dir eine Leistung der Bahn zu verschaffen. Und da ist es egal, ob du noch im Geltungsbereich des ersten Tickets warst.
Dir fehlt es in beiden Tatbeständen allerdings am Täuschungsvorsatz und das sollte sich eigentlich beweisen lassen. Fährst du die Strecke denn öfter ? Hat die Schaffnerin deine beiden gültigen Tickets in ihren Bericht aufenommen ?
Und wenn es dir am Täuschungsvorsatz fehlt, hast du einfach nur einen ungültigen Fahrschein abgegeben, womit wir (im Falle, dass du noch bis nach Stuttgart weitergefahren bist) beim Schwarzfahren und Erschleichen von Leistungen sind.
Das wiederum ist aber durch deine Zahlung abgegolten und sollte eigentlich erledigt sein.
Als erstes würde ich Widerspruch einlegen, bzw. wenn du schon den Anhörungsbogen bekommen hast dort deine Aussage aufschreiben. Zieh hier zumindest deine Eltern hinzu und am besten noch einen Verwandten mit Juristischer Erfahrung.
Wenn du etwas nicht verstehst oder die Vorwürfe nicht abwehren kannst, nimm dir einen Anwalt, bevor du am Ende mit einer Anzeige dastehst.
Die Zahlung wird hier jetzt als Eingeständnis des Schwarzfahrens verstanden. Den Rest hast du etwas schwer verständlich geschrieben, hier mal meine Zusammenfassung:
Mannheim -(1Karte)- Karlsruhe -(2 Karten)- Stuttgart
Du hattest eine richtig beschriftete Karte bis Karlsruhe und eine weitere falsch beschriftete bis 50 km zwischen Karlsruhe und Stuttgart und die für den letzten Abschnitt war wieder korrekt beschriftet ?
Dann verstehe ich erstmal nicht, warum du zahlen solltest. Solange du noch im Geltungsbereich der erste Karte (gültig) warst und auch in diesem Bereich hättest aussteigen können, liegt kein Schwarzfahren vor.
Die Sache mit der Urkundenfälschung und dem versuchten Betrug ist verzwickter, das eine hängt mit dem anderen zusammen. Du hast der Schaffnerin einen fehlerhaften Fahrschein vorgelegt um dir eine Leistung der Bahn zu verschaffen. Und da ist es egal, ob du noch im Geltungsbereich des ersten Tickets warst.
Dir fehlt es in beiden Tatbeständen allerdings am Täuschungsvorsatz und das sollte sich eigentlich beweisen lassen. Fährst du die Strecke denn öfter ? Hat die Schaffnerin deine beiden gültigen Tickets in ihren Bericht aufenommen ?
Und wenn es dir am Täuschungsvorsatz fehlt, hast du einfach nur einen ungültigen Fahrschein abgegeben, womit wir (im Falle, dass du noch bis nach Stuttgart weitergefahren bist) beim Schwarzfahren und Erschleichen von Leistungen sind.
Das wiederum ist aber durch deine Zahlung abgegolten und sollte eigentlich erledigt sein.
Als erstes würde ich Widerspruch einlegen, bzw. wenn du schon den Anhörungsbogen bekommen hast dort deine Aussage aufschreiben. Zieh hier zumindest deine Eltern hinzu und am besten noch einen Verwandten mit Juristischer Erfahrung.
Wenn du etwas nicht verstehst oder die Vorwürfe nicht abwehren kannst, nimm dir einen Anwalt, bevor du am Ende mit einer Anzeige dastehst.
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