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    #91
    Toter Acc postete
    Sweety1993 postete
    gibt eine bestimmte zeit wo du das nicht anrühren darfst...dannach ist es dann deins ^^
    So ein Schwachsinn, es gibt ne 42 Stunden Regel in der du ohne Angabe von Gründen dein Geld wiederholen kannst. Ansonsten bei einer Fehlüberweisung kann man sein Recht geltend machen und bekommt sein Geld zurück. Siehe oben mein Link.
    Na, die letzte Post deiner Bank nicht gelesen?

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      #92
      #79
      Du sprichst mir aus der Seele. Da haben die Eltern (ob absichtlich oder nicht) etwas ziemlich gravierendes falsch gemacht.
      Ich kann von mir mit 100%iger Sicherheit sagen, dass ich niemandem sein Geld stehlen wuerde. Voellig egal ob da 100€ oder 10.000€ in der Brieftasche sind.

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        #93
        kauf dir mit dem geld die bank!!!!!111111 dannn hast kein problem, wenn sie dir was anhängen wollen!!! MASTERPLAN!!!!!

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          #94
          Domi loves Stuttgart postete
          nicht alles gelesen aber warst du nicht der failtroll der mal geldsorgen hatte? kannst dich ja jetzt freuen und im kreis hüpfen
          rofl so geil^^

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            #95
            Ich würds behalten und erstmal Niemandem was sagen oder mit dem Geld tun.
            Tut sich nichts biste der King und wenn doch stellste dich als der nix wissende und nix deutsch sprechende Neger da und bist fein ausm Schneider.

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              #96
              Madchild postete
              pheno postete
              kartoffelhexler postete
              pheno postete
              Jesus postete
              laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
              Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

              Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
              Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.
              Dann hat mein Kollege, der bei der Bank arbeitet, wohl keine Ahnung von seinem Beruf, ich werd ihn mal an dich verweisen, vielleicht bist du mit deinem grenzenlosen Wissen so nett und holst auch sein Studium für ihn nach.
              Scheinbar. Oder du bist nicht in der Lage, ihn richtig zu verstehen.

              Nach verstreichen dieser Frist ist es der Bank unmöglich, das Geld zurück zu ziehen. Trotzdem geht das Eigentum nicht über oder verfallen die Ansprüche des Eigentümers auf Rücküberweisung.

              capi postete
              Laut den neuen Bank AGBs gehört das Geld dir ^^ (Zahlendreher sind jetzt selbst Schuld...)
              Jesus postete
              laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
              Verdammit NEIN !
              Wie oft muss man es manchen Idioten eigentlich sagen ? Ihr schnappt in den Nachrichten irgendwas von neuen AGB's auf, ohne das ganze ansatzweise zu verstehen und macht dann auch noch Rechtsprechung draus. Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen verbreitet ihr den Schwachsinn auch noch.
              u fail :D
              ich arbeite rein zufällig bei einer bank und weiss es somit rein zufällig.

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                #97
                Ja was weißt du denn ? Dass das Eigentum übergeht ? Dann geh zu deinem Chef und kündige.

                Bzw. bloß weil du bei der Bank arbeitest, verschafft dir das (ganz offensichtlich) noch keinen Einblick in die Rechtslage.

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                  #98
                  100% zivi entlassungsgeld :D

                  Kommentar


                    #99
                    Jesus postete
                    Madchild postete
                    pheno postete
                    kartoffelhexler postete
                    pheno postete
                    Jesus postete
                    laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                    Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

                    Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
                    Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.
                    Dann hat mein Kollege, der bei der Bank arbeitet, wohl keine Ahnung von seinem Beruf, ich werd ihn mal an dich verweisen, vielleicht bist du mit deinem grenzenlosen Wissen so nett und holst auch sein Studium für ihn nach.
                    Scheinbar. Oder du bist nicht in der Lage, ihn richtig zu verstehen.

                    Nach verstreichen dieser Frist ist es der Bank unmöglich, das Geld zurück zu ziehen. Trotzdem geht das Eigentum nicht über oder verfallen die Ansprüche des Eigentümers auf Rücküberweisung.

                    capi postete
                    Laut den neuen Bank AGBs gehört das Geld dir ^^ (Zahlendreher sind jetzt selbst Schuld...)
                    Jesus postete
                    laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                    Verdammit NEIN !
                    Wie oft muss man es manchen Idioten eigentlich sagen ? Ihr schnappt in den Nachrichten irgendwas von neuen AGB's auf, ohne das ganze ansatzweise zu verstehen und macht dann auch noch Rechtsprechung draus. Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen verbreitet ihr den Schwachsinn auch noch.
                    u fail :D
                    ich arbeite rein zufällig bei einer bank und weiss es somit rein zufällig.
                    AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungen's??

                    Kommentar


                      Cool, dass du auch was konstruktives beizutragen hast. Jetzt geh wieder in deine Höhle.

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                        kartoffelhexler postete

                        Bei mir waren es 11 Tage... Hatte bei einem Ebay Artikel 100,- Euro überwiesen, die angelieferte Ware entsprach nicht meinen Vorstellungen. Geld wollte er nicht zurücküberweisen. Ebay konnte/wollte nicht helfen... Irgendwann hat dann der Herr seinen Account gelöscht.
                        Zur Bank gegangen, eine Lastschrift veranlasst. Mein Konto wurde gesperrt, damit derjenige nicht innerhalb der Zeit sein Geld einfach wieder zurückholen kann. Sowas geht allerdings nur, wenn man jemanden bei der Bank kennt. - Ist nicht ganz legal :S
                        Ist auch nicht ganz richtig was du schreibst, er hätte die Lastschrift die du veranlasst hast ( was schonmal arg unglaubwürdig ist da das erstmal vertraglich festgehalten werden muss das du Lastschriften einreichen darfst, dann geht das über die Zahlungsverkehrsabteilung die überprüft das du das nicht darfst etc.) einfach zurück buchen können. man kann sein Konto nur gegen Lastschrifteneinzug sperren, nicht gegen eine Rückbuchung...

                        Fakt ist: Banken waren früher verpflichtet ab einer gewissen Summe Kontonr und Empfängernamen zu überprüfen, jetzt sind sie es nicht mehr.

                        Desweiteren bist du nun im Besitz aber nicht der Eigentümer dieses Geldes.
                        Da es sich in deinem Besitz befindet darf er es nicht einfach zu zurück fordern sondern muss das "beweisen" das es sich um einen Irrtum handelt. Er kann seine Willenserklärung anfechten §119 BGB ( denke ich mir mal ).

                        Die Bank kann das Geld auch nicht einfach zurückbuchen da es sich nicht mehr in dem Handlungsradius der Bank befindet.

                        Folglich wird der Knilch zu seiner Bank gehen wenn es ihm auffällt und Sie bitten die Adresse von dir von der Empfängerbank zu erfragen und dich dann anschreiben und das Geld zurück haben wollen.

                        Wenn du es ihm dann nicht zurück gibst ginge es vor Gericht glaube ich um "Absicht" dieser Überweisung die es zu beweisen gibt ( war es ein Geschenk, ein Kauf oder sonstwas... ).

                        Ich würde an deiner Stelle abwaretn, das Geld auf ein Sparbuch überweisen und warten bis sich jemand meldet. Ich würde es nicht ausgeben falls Regressansprüche entstehen.

                        Ich habe vor 3 Jahren ne Ausbildung zum Bankkaufmann gemacht.

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                          pin postete
                          Jesus postete
                          Madchild postete
                          pheno postete
                          kartoffelhexler postete
                          pheno postete
                          Jesus postete
                          laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                          Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

                          Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
                          Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.
                          Dann hat mein Kollege, der bei der Bank arbeitet, wohl keine Ahnung von seinem Beruf, ich werd ihn mal an dich verweisen, vielleicht bist du mit deinem grenzenlosen Wissen so nett und holst auch sein Studium für ihn nach.
                          Scheinbar. Oder du bist nicht in der Lage, ihn richtig zu verstehen.

                          Nach verstreichen dieser Frist ist es der Bank unmöglich, das Geld zurück zu ziehen. Trotzdem geht das Eigentum nicht über oder verfallen die Ansprüche des Eigentümers auf Rücküberweisung.

                          capi postete
                          Laut den neuen Bank AGBs gehört das Geld dir ^^ (Zahlendreher sind jetzt selbst Schuld...)
                          Jesus postete
                          laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                          Verdammit NEIN !
                          Wie oft muss man es manchen Idioten eigentlich sagen ? Ihr schnappt in den Nachrichten irgendwas von neuen AGB's auf, ohne das ganze ansatzweise zu verstehen und macht dann auch noch Rechtsprechung draus. Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen verbreitet ihr den Schwachsinn auch noch.
                          u fail :D
                          ich arbeite rein zufällig bei einer bank und weiss es somit rein zufällig.
                          AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungen's??

                          Teilweise echt schlimm zu sehen, dass selbst angebliche Bankangestellt keinerlei Ahnung auf ihrem Gebiet haben. Diese Situation hat nichts mit irgendwelchen AGB's zu tun. Nur weil du in einem Fahrzeug von irgendeiner fiktiven Person sitzt, gehört der Wagen noch längst nicht dir.

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                            Wozu der scheiß Thread? Überweise das Geld einfach zurück. Du reißt 'ner Oma ja auch nicht die Tasche aus der Hand, nur weil's easy going is und die Dich eh nicht verfolgt.

                            Kommentar


                              DkH|BigMac postete
                              kartoffelhexler postete

                              Bei mir waren es 11 Tage... Hatte bei einem Ebay Artikel 100,- Euro überwiesen, die angelieferte Ware entsprach nicht meinen Vorstellungen. Geld wollte er nicht zurücküberweisen. Ebay konnte/wollte nicht helfen... Irgendwann hat dann der Herr seinen Account gelöscht.
                              Zur Bank gegangen, eine Lastschrift veranlasst. Mein Konto wurde gesperrt, damit derjenige nicht innerhalb der Zeit sein Geld einfach wieder zurückholen kann. Sowas geht allerdings nur, wenn man jemanden bei der Bank kennt. - Ist nicht ganz legal :S
                              Ist auch nicht ganz richtig was du schreibst, er hätte die Lastschrift die du veranlasst hast ( was schonmal arg unglaubwürdig ist da das erstmal vertraglich festgehalten werden muss das du Lastschriften einreichen darfst, dann geht das über die Zahlungsverkehrsabteilung die überprüft das du das nicht darfst etc.) einfach zurück buchen können. man kann sein Konto nur gegen Lastschrifteneinzug sperren, nicht gegen eine Rückbuchung...

                              Teilweise richtig. Ich musste 11 Tage (?) soweit ich weiß um mein Geld bangen. Nach dieser Frist hatte derjenige, dem das Konto gehörte, keinerlei Recht auf eine Rückbuchung. Wäre er vor Gericht gezogen, so wäre ich im Recht gewesen, da mir das Geld gehörte.
                              Mir war es ganz einfach zu doof, wegen 100 Euro einen Anwalt einzuschalten. Deswegen kam die Option durch einen Bekannten gerade recht. ;)

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                                Vor 2-3 Jahren wurden einer Arbeitslosen Frau knapp 3000€ versehentlich überwiesen.
                                Die hat das Geld in 2 Tagen ausgegeben. Das ganze ging vor Gericht, da die Arbeitslose das Geld nicht mehr hatte und nicht zahlen wollte/konnte.

                                Die Klägerin verlor, die Arbeitslose Frau wurde freigesprochen und durfte alles gekaufte behalten.

                                Aber wie gesagt, dass ist schon 2-3 Jahre her:)

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