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    #76
    kartoffelhexler postete
    hmp postete
    kartoffelhexler postete
    So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

    Aktuelle Gesetzeslage

    Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

    Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

    Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

    Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


    Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



    Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...

    Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
    Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!
    Und was ist damit:
    Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.

    Es liegt sicher nicht in seiner Macht. Wenn er weiß das es nicht rechtmäßig auf seinem Konto gelandet ist, dann muss er dies umgehend der Bank melden, bzw. darf das Geld nicht anrühren. Wenn er es anrührt, ist es soweit kein Problem, solange er den Betrag sicher zu dem rechtmäßigen Besitzer zurücküberweisen kann.

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      #77
      Jesus postete
      laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
      Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

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        #78
        hmp postete
        kartoffelhexler postete
        hmp postete
        kartoffelhexler postete
        So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

        Aktuelle Gesetzeslage

        Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

        Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

        Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

        Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


        Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



        Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...

        Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
        Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!
        Und was ist damit:
        Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.

        Es liegt sicher nicht in seiner Macht. Wenn er weiß das es nicht rechtmäßig auf seinem Konto gelandet ist, dann muss er dies umgehend der Bank melden, bzw. darf das Geld nicht anrühren. Wenn er es anrührt, ist es soweit kein Problem, solange er den Betrag sicher zu dem rechtmäßigen Besitzer zurücküberweisen kann.

        Du verstehst es einfach nicht.... Wenn sich lediglich der Überweiser meldet und um eine Rücküberweisung bittet, dann muss dieser das Geld NICHT rausrücken. Dennoch gehört ihm das geld nicht.
        Derjenige, welcher das Geld überwiesen hat, konnte zwischen dem bestätigen der Überweisung und dem letztendlichen Eintreffen etwas unternehmen. Wenn der Empfänger nicht darauf eingeht, so bleibt ihm nur noch der Weg zum Anwalt und sonst nichts.

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          #79
          anime postete
          jeder is sich selbst der nächste... und was labert ihr fürn scheiss, mal eherlich... macht keinen auf moralapostel. würdet ihr in ner dunklen gasse n geldbeutel mit 1000 € finden würdet ihr sicher nicht aufs fundbüro gehen. wenn man nett ist nimmt mans geld raus und wirft wenigstens den geldbeutel in nen briefkasten oder so damit derjenige nicht auf die ämter rennen muss..
          deine eltern sind mir unsympathisch ;(

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            #80
            pheno postete
            Jesus postete
            laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
            Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

            Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
            Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.

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              #81
              geldwäsche

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                #82
                kartoffelhexler postete
                pheno postete
                Jesus postete
                laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

                Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
                Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.
                Dann hat mein Kollege, der bei der Bank arbeitet, wohl keine Ahnung von seinem Beruf, ich werd ihn mal an dich verweisen, vielleicht bist du mit deinem grenzenlosen Wissen so nett und holst auch sein Studium für ihn nach.

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                  #83
                  meru890 postete
                  VillacherBier postete
                  Flaming Moe postete
                  Hab mal von nem Fall gehört, da wurden einem mehrere Millionen überwiesen. Das Geld wurde nach wenigen Tagen zurückgebucht, aber er dürfte einige tausend euro Zinsen einstreichen.

                  Könnte ne Urban Legend sein, aber unrealistisch klings nicht.
                  Klingt sogar sehr plausibel.
                  unrealistisch, ausser man spricht da von 100 Millionen oder so... den einige tausend Euro Zinsen an 2-3 Tagen kann man unmöglich mit ein paar Millionen einstreichen.
                  Lern rechnen, du Lauch.
                  Keine Ahnung von Zinsrechnung, aber hauptsache erstma irgendwas labern.

                  Aber für dich hab ich mal kurz meinen Kopfrechner angeschmissen.
                  Angenommen es waren 10 Millionen bei einem Zinssatz von 4%. Dann bekommt er pro Jahr 400.000 Zinsen. Das sind am Tag über 1000€.

                  edit: Und ja, ich weiß, dass Zinsen nicht täglich ausgezahlt werden, das ändert aber nix an der Tatsache, dass es realistisch wäre.

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                    #84
                    Und wieso sollte man Dir fremde Zinsen durch einen Irrtum zuschreiben?

                    Zwack dir einfach 10% ab und schick den Rest zurück an den Absender, wenn in zwei Tagen nix kam. Dann sollten beide Seiten zufrieden sein.

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                      #85
                      Gibs schnell aus, bevor es jemand wiederhaben will !
                      ich helfe gerne

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                        #86
                        passiert manchmal wird automatisch zurück überwiesen. Hatte ich auchmal, kam dann monatlich ein Mietbetrag von 500€ auf mein Konto der am nächsten Tag dann wieder abgebucht wurde ^^

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                          #87
                          nicht alles gelesen aber warst du nicht der failtroll der mal geldsorgen hatte? kannst dich ja jetzt freuen und im kreis hüpfen

                          Kommentar


                            #88
                            pheno postete
                            kartoffelhexler postete
                            pheno postete
                            Jesus postete
                            laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                            Nach dem Verstreichen einer Frist, die die Banken zwecks Rücküberweisung auf eingenen Antrag einräumen, ja.

                            Pipapuff, sowas gibt es in dieser Form nicht mehr. Wie oben schon beschrieben, muss man BEVOR das Geld eintrifft, sich bei der Bank melden, damit diese ein Schreiben an die Empfängerbank aufsetzen.
                            Geschieht dies nicht, so bleibt lediglich der persönliche Kontakt zum Empfänger, oder der Weg zum Anwalt.
                            Dann hat mein Kollege, der bei der Bank arbeitet, wohl keine Ahnung von seinem Beruf, ich werd ihn mal an dich verweisen, vielleicht bist du mit deinem grenzenlosen Wissen so nett und holst auch sein Studium für ihn nach.
                            Scheinbar. Oder du bist nicht in der Lage, ihn richtig zu verstehen.

                            Nach verstreichen dieser Frist ist es der Bank unmöglich, das Geld zurück zu ziehen. Trotzdem geht das Eigentum nicht über oder verfallen die Ansprüche des Eigentümers auf Rücküberweisung.

                            capi postete
                            Laut den neuen Bank AGBs gehört das Geld dir ^^ (Zahlendreher sind jetzt selbst Schuld...)
                            Jesus postete
                            laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben
                            Verdammit NEIN !
                            Wie oft muss man es manchen Idioten eigentlich sagen ? Ihr schnappt in den Nachrichten irgendwas von neuen AGB's auf, ohne das ganze ansatzweise zu verstehen und macht dann auch noch Rechtsprechung draus. Und um dem ganzen die Krone aufzusetzen verbreitet ihr den Schwachsinn auch noch.

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                              #89
                              Man verzeihe mir den unfreundlichen Ton, aber langsam regt es auf. Besonders bei einem Thema, wo der TE bei falschen Informationen in Schwierigkeiten kommen könnte, sollte man doch wissen was man schreibt.

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                                #90
                                ist der bausparvertrag deiner eltern

                                Kommentar

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