kartoffelhexler postete
Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!
hmp postete
Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...
kartoffelhexler postete
So nun nochmal was zum Thema Überweisung:
Aktuelle Gesetzeslage
Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.
Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.
Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..
Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.
Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.
So nun nochmal was zum Thema Überweisung:
Aktuelle Gesetzeslage
Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.
Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.
Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..
Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.
Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.
Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!
Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.
Es liegt sicher nicht in seiner Macht. Wenn er weiß das es nicht rechtmäßig auf seinem Konto gelandet ist, dann muss er dies umgehend der Bank melden, bzw. darf das Geld nicht anrühren. Wenn er es anrührt, ist es soweit kein Problem, solange er den Betrag sicher zu dem rechtmäßigen Besitzer zurücküberweisen kann.
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