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    #61
    Das sind die Gesetzeslagen der Bank. Deswegen habe ich ja lediglich die Möglichkeiten beschrieben, welche man hat, um das ganze via Bankweg zu klären. Andernfalls hätte man noch verschiedene rechtliche Schritte aufzählen müssen, bei denen ich die Hintergründe nicht genau kenne.

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      #62
      Die Bank macht aber kein Gesetz. Du redest von den AGB.
      Wenn du von der Gesetzeslage redest und das dann auch noch als finale Lösung schreibst, erweckt das einen falschen Eindruck.

      Fakt ist, das Geld gehört nach wie vor nicht dem TE und er muss es zurückgeben.

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        #63
        Geld muss zurück, falls der Irrtum bemerkt wird. Also auf keinen Fall ausgeben.

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          #64
          VillacherBier postete
          Flaming Moe postete
          Hab mal von nem Fall gehört, da wurden einem mehrere Millionen überwiesen. Das Geld wurde nach wenigen Tagen zurückgebucht, aber er dürfte einige tausend euro Zinsen einstreichen.

          Könnte ne Urban Legend sein, aber unrealistisch klings nicht.
          Klingt sogar sehr plausibel.
          unrealistisch, ausser man spricht da von 100 Millionen oder so... den einige tausend Euro Zinsen an 2-3 Tagen kann man unmöglich mit ein paar Millionen einstreichen.

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            #65
            hab auch mal nen 5er geschenkt bekommen ;D


            sofort ausgezahlt hehe

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              #66
              also dass er sich da selbst melden MUSS, das kann ich auch nicht glauben, solange er keinen fehler gemacht hat, muss er leidigliche befürchten dass das geld wieder weg ist, was ja nicht weiter tragisch ist.

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                #67
                mach konto in der schweiz und schaufel alles rÜbER

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                  #68
                  Es ist doch voellig egal wie die Gesetzeslage ist. Es sollte selbstversdtaendlich sein dass man das Geld nicht einfach so behaelt. Klar gibt es so asoziale Leute, die soetwas einfach behalten wuerden aber jeder normale Mensch wuerde das nicht tun.

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                    #69
                    Wenn du so korrekt bist, meldest du dich bei deiner Bank.
                    Wer weiss wer hinter dieser Person steckt... vllt. ist er Arschreich vllt. aber auch "Arm"...
                    Stell dir mal vor, es passiert dir sowas.. da willst doch auch dein Geld oder?

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                      #70
                      jeder is sich selbst der nächste... und was labert ihr fürn scheiss, mal eherlich... macht keinen auf moralapostel. würdet ihr in ner dunklen gasse n geldbeutel mit 1000 € finden würdet ihr sicher nicht aufs fundbüro gehen. wenn man nett ist nimmt mans geld raus und wirft wenigstens den geldbeutel in nen briefkasten oder so damit derjenige nicht auf die ämter rennen muss..

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                        #71
                        pheno postete
                        Sobald das Geld auf deinem Konto ist, ist es dein Eigentum. Drei Tage hat man als Überweisungstätiger, glaube ich, um bei der eigenen Bank eine Rücküberweisung zu veranlassen, danach isset halt so es ist. "Einfach zurückholen" kann man das sicher nicht, haha, wo käme man denn da hin.
                        Falsch. Der Überweiser kann dich auffordern das Geld zurück zu überweisen. Und wenn du sagst: Nö, dann musst du dem Gericht erstmal plausibel machen, dass du ein Anrecht auf das Geld hast.

                        Edit: Desweiteren kann man eine Überweisung nicht einfach rückgängig machen. Bei Lastschriften hast du 6 Wochen Zeit, bei Überweisungen, hast du gerade einmal ca. 1 bis maximal 2 Tagen (selbst das ist meisten schon zu spät) Zeit deine Überweisung zu stoppen.

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                          #72
                          Laut den neuen Bank AGBs gehört das Geld dir ^^ (Zahlendreher sind jetzt selbst Schuld...)

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                            #73
                            kartoffelhexler postete
                            So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

                            Aktuelle Gesetzeslage

                            Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

                            Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

                            Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

                            Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


                            Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



                            Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...

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                              #74
                              laut neuer gesetzgebung bist du nicht verpflichtet, das geld zurück zu geben

                              Kommentar


                                #75
                                hmp postete
                                kartoffelhexler postete
                                So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

                                Aktuelle Gesetzeslage

                                Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

                                Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

                                Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

                                Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


                                Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



                                Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...

                                Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
                                Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!

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