Das sind die Gesetzeslagen der Bank. Deswegen habe ich ja lediglich die Möglichkeiten beschrieben, welche man hat, um das ganze via Bankweg zu klären. Andernfalls hätte man noch verschiedene rechtliche Schritte aufzählen müssen, bei denen ich die Hintergründe nicht genau kenne.
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Gast -
unrealistisch, ausser man spricht da von 100 Millionen oder so... den einige tausend Euro Zinsen an 2-3 Tagen kann man unmöglich mit ein paar Millionen einstreichen.VillacherBier postete
Klingt sogar sehr plausibel.Flaming Moe postete
Hab mal von nem Fall gehört, da wurden einem mehrere Millionen überwiesen. Das Geld wurde nach wenigen Tagen zurückgebucht, aber er dürfte einige tausend euro Zinsen einstreichen.
Könnte ne Urban Legend sein, aber unrealistisch klings nicht.
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Gast
Es ist doch voellig egal wie die Gesetzeslage ist. Es sollte selbstversdtaendlich sein dass man das Geld nicht einfach so behaelt. Klar gibt es so asoziale Leute, die soetwas einfach behalten wuerden aber jeder normale Mensch wuerde das nicht tun.
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jeder is sich selbst der nächste... und was labert ihr fürn scheiss, mal eherlich... macht keinen auf moralapostel. würdet ihr in ner dunklen gasse n geldbeutel mit 1000 finden würdet ihr sicher nicht aufs fundbüro gehen. wenn man nett ist nimmt mans geld raus und wirft wenigstens den geldbeutel in nen briefkasten oder so damit derjenige nicht auf die ämter rennen muss..
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Falsch. Der Überweiser kann dich auffordern das Geld zurück zu überweisen. Und wenn du sagst: Nö, dann musst du dem Gericht erstmal plausibel machen, dass du ein Anrecht auf das Geld hast.pheno postete
Sobald das Geld auf deinem Konto ist, ist es dein Eigentum. Drei Tage hat man als Überweisungstätiger, glaube ich, um bei der eigenen Bank eine Rücküberweisung zu veranlassen, danach isset halt so es ist. "Einfach zurückholen" kann man das sicher nicht, haha, wo käme man denn da hin.
Edit: Desweiteren kann man eine Überweisung nicht einfach rückgängig machen. Bei Lastschriften hast du 6 Wochen Zeit, bei Überweisungen, hast du gerade einmal ca. 1 bis maximal 2 Tagen (selbst das ist meisten schon zu spät) Zeit deine Überweisung zu stoppen.
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Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...kartoffelhexler postete
So nun nochmal was zum Thema Überweisung:
Aktuelle Gesetzeslage
Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.
Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.
Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..
Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.
Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.
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Gast
hmp postete
Der erste Punkt ist richtig, der zweite nicht. Der, der das Geld erhalten hat, hat NICHT das Recht es zu behalten. Man wie oft muss man das noch sagen... Ihr glaubt jawohl selbst nicht das man damit durch kommt. Da reicht ein ganz normaler Gang zum Anwalt, der dann alles weitere einleitet und dann erklär denen mal, dass du ein Anrecht auf das Geld hast... Hahah gg no re...kartoffelhexler postete
So nun nochmal was zum Thema Überweisung:
Aktuelle Gesetzeslage
Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.
Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.
Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..
Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.
Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.
Die Absätze sind alle richtig. Liest du irgendwas von Anwälten o.Ä.? Solange alles ohne Gericht abläuft, kann derjenige, der das Geld überwiesen hat, lediglich um eine Rücküberweisung bitten.
Genauso wenig steht dort irgendetwas von einem Anrecht auf Geld?!
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