Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

konto + 786,82€

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    hmp postete
    pfähl3R postete
    octaneN postete
    Ich hatte mal versehentlich eine Überweisung 2x getätigt. Statt 400EUR hatte der Empfänger dann 800EUR aufm Konto.

    Selbst via Anwalt konnte ich das Geld nicht wiederholen.
    hm, das klingt merkwürdig. also aufgrund dieser ganzen anders abgelaufenen beispiele hier. kenn die rechtslage aber auch nich
    octaneN: Das wage ich zu bezweifeln. Entweder habt ihr euch da nicht richtig drum gekümmert oder der Anwalt war unfähig. Wenn das Unternehmen nicht gerade deren Sitz in Timbuktu hat, dann sollte das per Gericht np sein.
    das kommt wohl stark drauf an um was es sich handelt.

    wenn es von priv person an priv person war, kann der andere einfach sagen "wir hatten das und das abgemacht für 800 tacken, warum er 2 üweisungen macht ka"

    und wenn das ganze per inet war, also auch 2 tans verbraten worden wären, hätte er das merken müssen.

    bei unt. sieht es anders aus, da die ja rechnungen schreiben müssten, damit wäre rel. leicht zu beweisen.

    Kommentar


      #47
      Sobald das Geld auf deinem Konto ist, ist es dein Eigentum. Drei Tage hat man als Überweisungstätiger, glaube ich, um bei der eigenen Bank eine Rücküberweisung zu veranlassen, danach isset halt so es ist. "Einfach zurückholen" kann man das sicher nicht, haha, wo käme man denn da hin.

      Kommentar


        #48
        Vico postete
        hmp postete
        pfähl3R postete
        octaneN postete
        Ich hatte mal versehentlich eine Überweisung 2x getätigt. Statt 400EUR hatte der Empfänger dann 800EUR aufm Konto.

        Selbst via Anwalt konnte ich das Geld nicht wiederholen.
        hm, das klingt merkwürdig. also aufgrund dieser ganzen anders abgelaufenen beispiele hier. kenn die rechtslage aber auch nich
        octaneN: Das wage ich zu bezweifeln. Entweder habt ihr euch da nicht richtig drum gekümmert oder der Anwalt war unfähig. Wenn das Unternehmen nicht gerade deren Sitz in Timbuktu hat, dann sollte das per Gericht np sein.
        das kommt wohl stark drauf an um was es sich handelt.

        wenn es von priv person an priv person war, kann der andere einfach sagen "wir hatten das und das abgemacht für 800 tacken, warum er 2 üweisungen macht ka"
        So einfach geht das nicht.

        Entweder OctaneN hat nicht die ganze Geschichte erzählt, oder sein Anwalt war keiner.

        Kommentar


          #49
          fiReBatHero postete
          CoRo postete
          schwachkopf. ich hatte das auch mal. auf einmal hatte ich n paar 100€ rente auf meinem konto.
          bin zur sparkasse, die haben mich zum finanzamt geschickt. das finanzamt wiederum meinte ich soll zur sparkasse. das ging dann noch zwei mal so. danach hab ich einfach gar nichts mehr gemacht und nach über nem monat wurde das geld einfach so ohne vorwarnung wieder zurückgebucht.
          lol wie kann man sich nur son streß machen [!?] ^_~
          und das man fürs "verschweigen" bestraft wird glaub ich kaum...es ist doch nicht mein fehler wenn mir jemand geld überweist.
          das is kein stress, wenn sparkasse und finanzamt jeweils nur 5min von dir entfernt sind. eher ein gemütlicher spaziergang ;)

          Kommentar


            #50
            pheno postete
            Sobald das Geld auf deinem Konto ist, ist es dein Eigentum. Drei Tage hat man als Überweisungstätiger, glaube ich, um bei der eigenen Bank eine Rücküberweisung zu veranlassen, danach isset halt so es ist. "Einfach zurückholen" kann man das sicher nicht, haha, wo käme man denn da hin.
            Verbreite doch keine Unwahrheiten, wenn du keine Ahnung hast !

            Wo kämen wir denn hin, wenn, gerade nach den neuen AGB, jede falsche Überweisung gleich verloren wäre.
            Klar kann man das zurückholen und zwar völlig problemlos.

            Kommentar


              #51
              Hab mal von nem Fall gehört, da wurden einem mehrere Millionen überwiesen. Das Geld wurde nach wenigen Tagen zurückgebucht, aber er dürfte einige tausend euro Zinsen einstreichen.

              Könnte ne Urban Legend sein, aber unrealistisch klings nicht.

              Kommentar


                #52
                pheno postete
                Sobald das Geld auf deinem Konto ist, ist es dein Eigentum. Drei Tage hat man als Überweisungstätiger, glaube ich, um bei der eigenen Bank eine Rücküberweisung zu veranlassen, danach isset halt so es ist. "Einfach zurückholen" kann man das sicher nicht, haha, wo käme man denn da hin.

                Bei mir waren es 11 Tage... Hatte bei einem Ebay Artikel 100,- Euro überwiesen, die angelieferte Ware entsprach nicht meinen Vorstellungen. Geld wollte er nicht zurücküberweisen. Ebay konnte/wollte nicht helfen... Irgendwann hat dann der Herr seinen Account gelöscht.
                Zur Bank gegangen, eine Lastschrift veranlasst. Mein Konto wurde gesperrt, damit derjenige nicht innerhalb der Zeit sein Geld einfach wieder zurückholen kann. Sowas geht allerdings nur, wenn man jemanden bei der Bank kennt. - Ist nicht ganz legal :S

                Kommentar


                  #53
                  Flaming Moe postete
                  Hab mal von nem Fall gehört, da wurden einem mehrere Millionen überwiesen. Das Geld wurde nach wenigen Tagen zurückgebucht, aber er dürfte einige tausend euro Zinsen einstreichen.

                  Könnte ne Urban Legend sein, aber unrealistisch klings nicht.
                  Klingt sogar sehr plausibel.

                  Kommentar


                    #54
                    So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

                    Aktuelle Gesetzeslage

                    Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

                    Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

                    Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

                    Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


                    Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.




                    Kommentar


                      #55
                      kartoffelhexler postete
                      So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

                      Aktuelle Gesetzeslage

                      Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

                      Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

                      Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

                      Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


                      Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



                      ah endlich mal die finale Antwort. :D

                      Kommentar


                        #56
                        Wie assi wäre es denn bitte wenn du ihm das Geld nicht zurück gibst!?

                        Stell dir mal vor du hast so ein Betrag falsch überwiesen

                        Kommentar


                          #57
                          ja, sind ja vor kurzem extra die neuen geschäftsbedingungen gekommen von den banken, dass es mit den rücküberweisungen nicht mehr so einfach ist.

                          Kommentar


                            #58
                            ich würde es für 2 monate behalten, danach darfste es ausgeben

                            Kommentar


                              #59
                              kartoffelhexler postete
                              So nun nochmal was zum Thema Überweisung:

                              Aktuelle Gesetzeslage

                              Eine Überweisung kann nur storniert werden, wenn die Person rechtzeitig bescheid sagt, BEVOR das Geld von seinem Konto abgebucht wurde. - Da das nicht der Fall ist, fällt diese Option für Ihn schonmal weg.

                              Falls das Geld von seinem Konto schon abgebucht sein sollte, so muss er sich umgehend bei der Bank melden. Diese setzt dann ein Schreiben auf, welches an die Empfängerbank gerichtet ist. Dies gilt nur, solange das Geld nicht EINGETROFFEN ist. Also fällt dieser Punkt ebenfalls weg.

                              Die Chancen stehen also schlecht für Ihn..

                              Denn der Überweiser muss sich nun beim Empfänger personlich melden und um eine Rücküberweisung bitten. Also liegt es in seiner Macht, ob er das Geld behalten möchte oder nicht.


                              Falls belegt werden kann, dass es sich bei der Überweisung lediglich um einen Zahlendreher handelt, (Fehlbuchung muss DEUTLICH erkennbar sein) so ist es relativ unproblematisch das Geld wieder zu erhalten.



                              Das ist aber nicht die Gesetzeslage !!
                              Das ist nur der Weg über die Bank, um das ganze ohne das Einwirken des Empfängers zu erledigen.

                              Nach dem Gesetz liegt hier immernoch eine ungerechtfertigte Bereicherung nach §812 I BGB vor. Der Überweiser hat nach wie vor einen Anspruch auf das Geld.

                              Kommentar


                                #60
                                Kauf Bier und Schnappes und lad die Readmore.Community ein.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X