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Meinungsfreiheit darf eingeschränkt werden

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    Meinungsfreiheit darf eingeschränkt werden

    Die Strafvorschriften zur rechtsradikalen Volksverhetzung widersprechen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Grundgesetz. Zwar griffen die Regelungen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein. Dies sei jedoch mit Blick auf die Schrecken der NS-Herrschaft ausnahmsweise zulässig, heißt es in dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde eine Beschwerde des in der Zwischenzeit gestorbenen NPD-Politikers Rieger als unbegründet zurückgewiesen. Er hatte geklagt, weil eine im Jahr 2005 angemeldete Veranstaltung von Neonazis in Wunsiedel verboten worden war.

    http://www.dradio.de/nachrichten/200911171200/6

    reicht die begründung für euch aus um das gg unwirksam zu machen? ist diese freiheit nicht besonders für "andersdenkende" wichtig? darf man jetzt eigentlich als deutscher scheiß deutsche buw scheiß deutschland sagen aber nicht zb nicht scheiß türken?

    #2
    Roflprktschz postete
    darf man jetzt eigentlich als deutscher scheiß deutsche buw scheiß deutschland sagen aber nicht zb nicht scheiß türken?
    Du hast da was Grundelegendes nicht verstanden.
    Es geht um Meinungsfreiheit, nicht um Beleidigungen und Volksverhetzung.

    zum Urteil:
    Ja, es geht in Ordnung. Das BVG ist das einzige Organ in Deutschland, welches wirklich gute und durchdachte Entscheidungen trifft. Sicher kann man das kritisieren, aber die nAzis haben auch so noch genügend Freiraum.

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      #3
      Die sollten lieber per Gerichtbeschluss qualitativ schlechte Troll-Threads verbieten :D

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        #4
        die eigene freiheit hört da auf wo die freiheit des anderen beginnt

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          #5
          Anstatt einen kleinen Artikel zu lesen und dann so einen polemischen Thread zu erstellen, hättest du lieber die Begründung lesen sollen.

          http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html

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            #6
            Madchild postete
            Anstatt einen kleinen Artikel zu lesen und dann so einen polemischen Thread zu erstellen, hättest du lieber die Begründung lesen sollen.

            http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html
            aber die doch doch lang und in klug geschrieben :x

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