Die Strafvorschriften zur rechtsradikalen Volksverhetzung widersprechen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Grundgesetz. Zwar griffen die Regelungen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein. Dies sei jedoch mit Blick auf die Schrecken der NS-Herrschaft ausnahmsweise zulässig, heißt es in dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde eine Beschwerde des in der Zwischenzeit gestorbenen NPD-Politikers Rieger als unbegründet zurückgewiesen. Er hatte geklagt, weil eine im Jahr 2005 angemeldete Veranstaltung von Neonazis in Wunsiedel verboten worden war.
http://www.dradio.de/nachrichten/200911171200/6
reicht die begründung für euch aus um das gg unwirksam zu machen? ist diese freiheit nicht besonders für "andersdenkende" wichtig? darf man jetzt eigentlich als deutscher scheiß deutsche buw scheiß deutschland sagen aber nicht zb nicht scheiß türken?
http://www.dradio.de/nachrichten/200911171200/6
reicht die begründung für euch aus um das gg unwirksam zu machen? ist diese freiheit nicht besonders für "andersdenkende" wichtig? darf man jetzt eigentlich als deutscher scheiß deutsche buw scheiß deutschland sagen aber nicht zb nicht scheiß türken?
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