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    #16
    KhYr0n postete
    " Ich war zu dem Zeitpunkt der Vertragserstellung noch KEINE 18." demnach ist er jetzt 18...

    und nein, solange er unter 18 ist, sind seine verträge schwebend unwirksam, außer er hat im vorfeld eine ermächtigung der gesetzlichen vertreter

    § 108
    Vertragsschluss ohne Einwilligung
    (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
    kann ja sein das er u16 ist .. aber ab 16 brauchste doch keine einwilligung für sowas oder ?!

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      #17
      selbstverständlich brauchst du die. gibt keine relevantes vollendetes 16. LJ im (zivil)recht

      und nein, dann hätte er geschrieben, dass er unter 18 ist...nach wie vor.... zumindest wäre das für mich logisch ;)

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        #18
        Brauchen bald ein eigenes rm-rechtsberatungs-board.

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