KhYr0n postete
" Ich war zu dem Zeitpunkt der Vertragserstellung noch KEINE 18." demnach ist er jetzt 18...
und nein, solange er unter 18 ist, sind seine verträge schwebend unwirksam, außer er hat im vorfeld eine ermächtigung der gesetzlichen vertreter
§ 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
" Ich war zu dem Zeitpunkt der Vertragserstellung noch KEINE 18." demnach ist er jetzt 18...
und nein, solange er unter 18 ist, sind seine verträge schwebend unwirksam, außer er hat im vorfeld eine ermächtigung der gesetzlichen vertreter
§ 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
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