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    #31
    udor postete
    don postete
    Flaming Moe postete
    megan fox...arrrrr

    Fristgerecht. Also innerhalb von 14 Tagen, ja?

    Dann bist du im Recht. Er muss dir nen neues zuschicken und wenn er das nicht will -> Geld.

    Wenn er nicht zahlen will, hilfts dir aber auch nichts. Da musste dann schon zum Anwalt gehen.
    warum 14 tage?

    du hastt 2 jahre gewährleistung, in den ersten 6 Monaten, muss dir der verkäufer beweisen, dass du das kabel beschädigt hast, danach liegt die beweispflicht bei dir.

    Ach ja, ein recht auf rückerstattung hast du erstmal nicht, sondern nur eins auf nachbesserung.
    this
    So ein Blödsinn. Man hat bei einem Fernabsatzvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht und da ist nichts mit Nachbesserung, sondern Rückerstattung.

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      #32
      Man kann sehr wohl auch Artikel zurückschicken, wenn man das falsche bestellt hat. Das ist dann zwar eigener Fehler, aber aus diesem Grund muss man beim Widerruf *keinen Grund* angeben und sollte dies auch nicht tun, damit es zu keinem Missverständnis kommt und der Händler es als Gewährleistung ansieht.

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        #33
        ist nicht widerruf, dass ich den artikel innerhalb von 14 tagen im einwandfreien zustand wieder zurückschicke ohne gründe und geld zurückkriege

        und widerspruch, dass ich den artikel falls er beschädigt ist, innerhalb von 14 tagen zurückschicken kann und auch geld zurückbekomme?

        ist nur sone agb sache denn bei widerspruch bzw. rückgaberecht steht was anderes als bei widerruf ..

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          #34
          hmm bruce, soweit ich weiß muss der händler es aber dann nicht zurücknehmen.
          er kann es tun, wenn er kulant ist und sich seine reputation nicht versauen will , muss es aber nicht.
          wie es aussieht wenn du dann beim gleichen händler im gegenzug das "richtige" bestellst weiß ich nicht...

          aber da kommts wohl auch ein wenig drauf an wie das dann im kaufvertrag geregelt ist. (wobei onlineversand ja wieder was ganz andres ist als wenn man im laden etwas kauft)

          aber bin mir in diesem fall auch grade nicht sicher..kann natürlich sein das du recht hast und der VK es zurücknehmen MUSS. würde mir zwar seltsam vorkommen, aber gut....gesetze sind öfters mal "seltsam" :p

          edit: sonst könnte man als käufer ja die sache ne woche benutzen und wieder zurückschicken..und das immer wieder wiederholen ^^ (sofern keine gebrauchsspuren zu sehen sind. bei nem telefonkabel sind gebrauchsspuren wohl eher selten)
          hm naja..weis nicht genau..kommt mir nur seltsam vor irgendwie..

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            #35
            Madchild postete
            Find den Text nicht so gut.
            Das klingt fast, als würdest du dich entschuldigen wollen. Bei einem Widerruf musst du dich aber weder erklären, noch entschuldigen.

            Schreib, dass du von deinem Widerrufsrecht nach §312d BGB Gebrauch machst und bitte ihn, den Kaufpreis von 8 Euro zu überweisen.

            Die Drohung würde ich erstmal rauslassen, viele sehen sich dann provoziert.
            Auch wenn meine BGB Skills etwas eingerostet sind seit dem Studium, so ist es doch ein Sachmangel beim KaufV i. S. d. § 434 BGB. Hier kommt dann weiterhin aufgrund eines Verbrauchsgüterkaufs die Beweislastumkehr (da innerh. 6 M.) zum tragen, so dass der Hersteller ggf. Beweisen muss, dass kein Mängel bei Gefahrübergang vorlag, was er mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nicht machen kann. Somit stehen hier einem sämtliche Rechte nach § 437 ff. BGB zu.

            Was ich damit sagen möchte:

            1.) Kannst du natürlich den KaufV (da innerhalb 14 Tagen geschehen) gem. § 312d i. V. m. § 355 BGB widerrufen.

            2.) Kannst du aber auch ganz einfach die Mängelbehebung, den Austausch etc. verlangen, wie ich oben bereits kurz dargestellt habe oder aber auch ggf. vom KaufV zurücktreten usw. Hierfür liegt die Frist für einen Verbraucher (bei noch nicht gebrauchten Produkten) lt. Gesetz bei 2 Jahren.

            Voraussetzung ist natürlich in beiden Fällen, dass es sich wirklich um einen Verbauchsgüterkauf handelt (wie von dir beschrieben) und keinen Kauf von Privat an Privat.

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              #36
              nur mal so zur info,

              die 14 tage frist gibt es beim online kauf nicht , dort ist es ein monat ;)

              //edit: kann aber auch sein das ich mir das inner vorlesung falsch augeschrieben habe ;X

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                #37
                einfach mal ebay anschreiben und wenn das nichts bringt zum Anwalt gehen
                was bei 8 euro mehr kostet als man zurückbekommt

                Kommentar


                  #38
                  Warum denn so kompliziert ?

                  Ihm steht ja ein Widerrufsrecht zu, also warum keinen Gebrauch davon machen ? Er kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und die Beweislast bei Schäden liegt beim Verkäufer.
                  Letzteres ist zwar auch beim 434 BGB der Fall, allerdings ist der Widerruf die gängigere Methode.

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                    #39
                    Kumeni postete
                    Manta postete
                    nur mal so zur info,

                    die 14 tage frist gibt es beim online kauf nicht , dort ist es ein monat ;)
                    Quelle? Also gesetzlich Bestimmung, Urteil o. ä. ?
                    Madchild postete
                    Warum denn so kompliziert ?

                    Ihm steht ja ein Widerrufsrecht zu, also warum keinen Gebrauch davon machen ? Er kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und die Beweislast bei Schäden liegt beim Verkäufer.
                    Letzteres ist zwar auch beim 434 BGB der Fall, allerdings ist der Widerruf die gängigere Methode.
                    Naja, vielleicht möchte er ja aber auch einfach am liebsten nur das Kabel getauscht haben und wusste von dieser Möglichkeit nichts, wer weiß? Was er nun letztendlich macht (ob 1) oder 2)) bleibt ja ihm überlassen, nur kennt er somit die möglichen Alternativen.

                    Ansonst schreibt es der Verkäufer aber eigentlich auch selber:

                    http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ave-a
                    § 6 ff. der AGB's

                    Kommentar


                      #40
                      ultramegahighskillerkiller postete
                      hmm bruce, soweit ich weiß muss der händler es aber dann nicht zurücknehmen.
                      er kann es tun, wenn er kulant ist und sich seine reputation nicht versauen will , muss es aber nicht.
                      wie es aussieht wenn du dann beim gleichen händler im gegenzug das "richtige" bestellst weiß ich nicht...
                      Beim Online-Versandhandel ist es tatsächlich möglich, Artikel eine Woche lang zu benutzen und dann das nächste zu bestellen. Allerdings werden die Händler einen nach Auffälligkeiten beim Widerruf natürlich nicht mehr bestellen lassen. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass man nicht den vollen Kaufpreis erstattet kriegt aufgrund von Gebrauchsspuren.

                      Da der Verkäufer aber gar nicht wissen kann, warum man den Artikel zurückschickt (falsches Produkt gekauft / Defekt / usw.) muss er den Artikel dank Widerrufsrecht zurücknehmen und man selbst tritt somit vom Verkaufsvertrag zurück. D.h. im weiteren Verlauf, wenn man nun ein Ersatzgerät möchte, muss es auch neu bestellen.

                      Anders sieht es beim Ladenkauf aus, wenn man dort das falsche kauft, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

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                        #41
                        schreib ihm einfach du gibst seine adresse an das rm inkasso-büro weiter wenn er dir das geld nicht zurückzahlt. das dürfte die sache regeln.

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                          #42
                          deswegen kaufe ich ungern online...ich brauch ein gesicht das ich anscheissen kann wenn etwas nicht stimmt!!!:)

                          Kommentar


                            #43
                            droh ihm mit einer schlechten kundenbewertung, dann kackt er sich bestimmt ein und gibt dir die 8 euro zurück

                            Kommentar


                              #44
                              o m f g

                              so der streit ging aktiv weiter. bei ebay kontne ich leider nichts erreichen, also hab ich mir gedacht drück ich dem kollegen ma noch nen netten spruch rein.
                              heute kam ne email von ihm -_-

                              Hallo und vielen Dank für Ihre negative Bewertung mit Angaben von falscher
                              Tatsachen und Rufschädigung.

                              Ich habe heute den Fall an unseren Rechtsanwalt weitergeleitet und als
                              Beweisstück das ramponierte Kabel beigelegt.

                              Sie werden in den nächsten Tagen unangenehme Post erhalten und sich wegen
                              Angaben von falscher Tatsachen auf eine hohe Rechtsanwaltsrechnung gefasst
                              machen müssen.

                              Nur zu Info!

                              Mit freundlichen Grüßen
                              V. H.


                              ey ist deutschland so unfassbar behindert ? jetzt werde ich noch angekackt wegen so einem müll ? -.-

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                                #45
                                selber schuld wenn du dich mit den großen fischen anlegst
                                wir kennen da keinen spaß freundchen

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