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    #16
    hier nochma ein auszug der letzten mail
    der typ spinnt doch total

    Dass Sie kein ehrlicher eBay-User sind habe ich nicht behauptet. Fakt ist,
    dass sich das Kabel bei der Rückgabe nicht in einem einwandfreien Zustand
    befand und für den Wiederverkauf nicht mehr geeignet ist. Ich würde Sie
    gerne als Geschäftsführer erleben, wenn Sie von mir als Privat-Kunden eine
    solche Rücksendung erhalten würden.

    Ich kann Ihnen in diesem Fall zwei Optionen anbieten:

    1. Wir schicken Ihnen das Kabel wieder zurück
    2. Wir erstatten Ihnen 20% vom Kaufbetrag

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
    Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzungen der Sache
    bzw. des Wertes der Nutzungen besteht nicht. Kann der Verbraucher die
    empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
    Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz
    leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
    Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie etwa im
    Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Für eine durch die
    bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
    muss der Verbraucher keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen
    sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Verbraucher hat die
    Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
    entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
    40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis
    der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
    vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die
    Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
    werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von
    Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt
    für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache,
    für den Verkäufer mit deren Empfang.

    Für eventuelle Rückfragen stehe Ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne
    zur Verfügung!

    ich leiste kein widerruf sondern ein WIDERSPRUCH du a....

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      #17
      Is doch scheiss egal was in seinen AGB steht.
      Dann sind die AGB eben ungültig. Zumindest in dem Punkt.

      Gesetze gehen immer vor AGB.

      Kommentar


        #18
        a) der Typ ist hat mMn keine Ahnungvon der Geschäftstätigkeit eines Händlers...allein schon die Art wie erschreibt:
        "Ich würde Sie gerne als Geschäftsführer erleben, wenn Sie von mir als Privat-Kunden eine
        solche Rücksendung erhalten würden."

        b) "nicht in einem einwandfreien Zustand" wie kann man denn ein Kabel in einem nicht einwandfreien Zustand verschicken? ich nehme mal an das du's ned zerschnitten hast

        c) Sag einfach dass es scheiß egal ist ob du die Verpackung zerissen hast o.ä. du willst ein funktionierendes Kabel. er ist in der Pflicht dir entweder das Geld zu geben oder halt ein ein neues zu schicken.

        edit: also das mit den 40€ ist regelkonform. und auch der Wertersatz bei Abnutzung ist vom Gesetz gedeckt.
        Aber in diesem Fall kann bestimmt keine Abnutzung vorgekommen sein.

        Kommentar


          #19
          erstma viele dank für die vielen antworten

          hab jetzt folgendes geschrieben


          Sehr geehrter Herr H.,

          es ist mir vollkommen verständlich, dass Sie das Kabel nicht weiterverkaufen können, wenn es kaputt ist. Nur leider kann ich das Kabel als Kunde nicht nutzen, wenn es schon defekt bei mir ankommt.

          Weitergehend möchte ich bemerken das hier kein Widerruf, sondern ein Widerspruch vorliegt. Dass ich kein Recht habe Ihnen Waren zurückzuschicken, die ich selbstständig demoliert habe, ist mir durchaus bewusst. Daher habe ich Ihnen auch in meiner letzten e-mail geschrieben, dass ich hier von einem Widerspruch bzw. Rückgabefall ausgehe.

          Sie sind dazu verpflichtet defekte Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzunehmen, egal ob der Schaden durch Sie oder der zuständigen Poststelle verursacht wurde. Durch mich wurde er nicht verursacht.

          Sie sprachen im übrigen von einer schweren Beschädigung. Ich weis allerdings bis jetzt noch nicht, um was für eine Beschädigung es sich dabei handelt. Falls Sie bei der schweren Beschädigung die kaputten Kabelstränge meinen, kann ich ausdrücklich nichts dafür.

          Bekomme ich nach dieser e-mail immer noch kein Recht zugesprochen, werde ich Ebay kontaktieren und den Fall melden.


          Mit freundlichen Grüßen


          geht das so ??

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            #20
            Ja, könntest das ganze noch mit Paragrafen verfeinern, aber so gehts auch.

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              #21
              k danke :) halt euch aufm laufenden ^^

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                #22
                find den text schwach

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                  #23
                  Es ist schon richtig, dass bei einem Widerruf (so nennt man die 14-tägige Rückgabefrist ohne Angabe von Grund) erst ab einem Betrag von 40€ die Versandkosten erstattet werden. Soweit also korrekt, dass du diese 3 EUR zahlen musst.

                  Ansonsten scheint der Verkäufer nunmal einer von der Sorte zu sein, der bewusst keinen Widerruf durchführen möchte. Er setzt darauf, keine rechtliche Konsequenzen tragen zu müssen. Denn wie du schon sagst, wegen 8EUR wird kaum jemand zum Rechtsanwalt gehen.

                  Die sinnvollste Variante ist, dich mit eBay in Verbindung zu setzen. Aber ich vermute dennoch, dass hierbei nichts rauskommt. Da wirst du wohl leider auf deinem Schaden hocken bleiben.

                  Ich habe mir zu Beginn dieses Jahr auch ein Kabel für 5EUR ersteigert und nach angeblichem Versand kam es bei mir nie an. Aber aufgrund des geringen Streitwerts habe ich es dann so hingenommen und woanders bestellt.

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                    #24
                    sag ihm das du weißt wo sein haus wohnt!

                    scherz beiseite, würd ihm noch rechtliche schritte androhen. ansonsten passts so

                    Kommentar


                      #25
                      Find den Text nicht so gut.
                      Das klingt fast, als würdest du dich entschuldigen wollen. Bei einem Widerruf musst du dich aber weder erklären, noch entschuldigen.

                      Schreib, dass du von deinem Widerrufsrecht nach §312d BGB Gebrauch machst und bitte ihn, den Kaufpreis von 8 Euro zu überweisen.

                      Die Drohung würde ich erstmal rauslassen, viele sehen sich dann provoziert.

                      Kommentar


                        #26
                        lol der typ :D

                        "dass sich das Kabel bei der Rückgabe nicht in einem einwandfreien Zustand
                        befand und für den Wiederverkauf nicht mehr geeignet ist. Ich würde Sie
                        gerne als Geschäftsführer erleben, wenn Sie von mir als Privat-Kunden eine
                        solche Rücksendung erhalten würden."

                        1. wäre es in einwandfreiem zustand dann gäbe es keinen grund es zurückzugeben bzw er müsste es auch nicht zurücknehmen (z.b. bei nichtgefallen oder wenn du das falsche gekauft haettest - das wäre dein pech)

                        2. du bist nicht der geschäftsführer, sondern der käufer. du musst dich als käufer nicht in den geschäftsführer hineinversetzen können. erwartet NIEMAND und ist mal voll nicht bestandteil der diskussion. damit will er einfach nur an deine menschlichkeit appellieren bis du sagst "ok er hat recht, an seiner stelle würd ichs auch nich gerne zurücknehmen".
                        was aber nichts mit der rechtslage zu tun hat. KURZ: ER: MIMIMIMIMIMI

                        3. das rückgaberecht tritt nicht nur dann in kraft wenn der verkäufer den artikel nach umtausch auch noch weiterverkaufen kann.

                        4. wie gesagt: ER muss DIR beweisen das DU es warst der den artikel kaputtgemacht hat. nicht andersrum.
                        sonst könnte ja jeder verkäufer seine ware einfach vorm absenden kaputtmachen in der hoffnung der käufer bestellt bei ihm das gleiche nochmal weil er den artikel dringend braucht.

                        5. es geht auch nicht um die verpackung ...du willst schließlich den inhalt der verpackung in einwandfreiem zustand bzw das geld zurückerstattet haben - nicht die verpackung. und wenn der artikel sowieso nicht mehr verkauft werden kann, braucht der verkäufer auch keine verpackung mehr.


                        für mich eindeutig. anhand seiner nicht vorhandenen argumentation, weiß er ganz genau das er im unrecht ist und versucht nun abzulenken.

                        er denkt sich in etwa: "wenn ich lange genug durchhalte, vergisst er die sache vielleicht - sind eh nur 8 euro"

                        er versucht dich zu manipulieren indem er verlangt das du dich in ihn hineinversetzen sollst. KANN man versuchen, ist aber keinesfalls rechtens (bzw unrecht ists auch nicht, jeder kann schließlich sagen was er will, aber vor gericht einfach nur wirkungslos und würde unbeachtet bleiben).

                        mit so einem fall muss man einfach rechnen wenn man sich selbstständig macht und zeug verkauft....also sollte man auch drauf vorbereitet sein und nicht son schwachsinn ablassen. thumbsdown für den verkäufer angebracht.

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                          #27
                          kein bock den ganzen thread zu lesen. wenn du noch hilfe brauchst, meld dich per pm.

                          Kommentar


                            #28
                            Flaming Moe postete
                            megan fox...arrrrr

                            Fristgerecht. Also innerhalb von 14 Tagen, ja?

                            Dann bist du im Recht. Er muss dir nen neues zuschicken und wenn er das nicht will -> Geld.

                            Wenn er nicht zahlen will, hilfts dir aber auch nichts. Da musste dann schon zum Anwalt gehen.
                            warum 14 tage?

                            du hastt 2 jahre gewährleistung, in den ersten 6 Monaten, muss dir der verkäufer beweisen, dass du das kabel beschädigt hast, danach liegt die beweispflicht bei dir.

                            Ach ja, ein recht auf rückerstattung hast du erstmal nicht, sondern nur eins auf nachbesserung.

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                              #29
                              don postete
                              Flaming Moe postete
                              megan fox...arrrrr

                              Fristgerecht. Also innerhalb von 14 Tagen, ja?

                              Dann bist du im Recht. Er muss dir nen neues zuschicken und wenn er das nicht will -> Geld.

                              Wenn er nicht zahlen will, hilfts dir aber auch nichts. Da musste dann schon zum Anwalt gehen.
                              warum 14 tage?

                              du hastt 2 jahre gewährleistung, in den ersten 6 Monaten, muss dir der verkäufer beweisen, dass du das kabel beschädigt hast, danach liegt die beweispflicht bei dir.

                              Ach ja, ein recht auf rückerstattung hast du erstmal nicht, sondern nur eins auf nachbesserung.
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                                #30
                                udor postete
                                don postete
                                Flaming Moe postete
                                megan fox...arrrrr

                                Fristgerecht. Also innerhalb von 14 Tagen, ja?

                                Dann bist du im Recht. Er muss dir nen neues zuschicken und wenn er das nicht will -> Geld.

                                Wenn er nicht zahlen will, hilfts dir aber auch nichts. Da musste dann schon zum Anwalt gehen.
                                warum 14 tage?

                                du hastt 2 jahre gewährleistung, in den ersten 6 Monaten, muss dir der verkäufer beweisen, dass du das kabel beschädigt hast, danach liegt die beweispflicht bei dir.

                                Ach ja, ein recht auf rückerstattung hast du erstmal nicht, sondern nur eins auf nachbesserung.
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                                Ja das ist klar. Er sprach nur immer von Fristgerecht, aber ohne einen konkreten Zeitraum zu nennen. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt.
                                Ist ja auch wichtig, ob wir hier von dem Widerrufsrecht, Garantie oder Gewährleistung reden. Da es hier ums Widerrufsrecht geht, macht es die Sache relativ simpel für ihn (sollte es zumindest).

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