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Brauche Rat: Steht mir Urlaub zu?

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    Brauche Rat: Steht mir Urlaub zu?

    Hey,
    ich bin seit einiger Zeit krank geschrieben. Die Krankenkasse hat mich zum 15.11 gesund geschrieben und letzte Woche hat mein Arbeitgeber beschlossen den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Also soll ich morgen da hin um eine auflösung zum 15ten zu unterschreiben.

    Krank geschrieben bin ich seit dem 12.03.09. Habe also seitdem kein Urlaub mehr genommen. Wie sieht es aus? Kann ich den Urlaub bezahlt nehmen?

    Danke schon mal!

    #2
    schmarotzer...geh lieber mal arbeiten anstatt noch drüber nachzudenken wie du deinen arebitgeber noch mehr ausbeuten kannst

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      #3
      alla, dir steht gar nichts mehr zu!

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        #4
        steißbeinfistel?

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          #5
          Maik Franz postete
          schmarotzer...geh lieber mal arbeiten anstatt noch drüber nachzudenken wie du deinen arebitgeber noch mehr ausbeuten kannst

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            #6
            normalerweise müsste das gehen, da du halt keinen urlaub in anspruch genommen hast.

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              #7
              Aha, was hat das mit Schmarotzer zu tun? ich bin krank mit der Niere... Wollt ihr das haben ihr deppen?

              Arbeitgeber noch mehr ausbeuten??? LOL, wenn man länger als 6 Wochen krank ist bezahlt der Arbeitgeber NICHTS MEHR...

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                #8

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                  #9
                  wenn du bis 15.11 krankgeschrieben bist zählt das als sonderurlaub (krankheitsfall).
                  wenn du jetzt den auflösungsvertrag zum 15 unterzeichnest erlischt dein anspruch auf urlaub, da kein ausbildungsverhältnis besteht.
                  wie es aussieht wenn du dich weigerst wen auflös.vertrag zu unterzeichnen und anspruch auf deinen urlaub erhebst weis ich nicht.

                  btw wisst ihr doch garnicht warum er solange krank war, also labert hier mal kein müll von wegen schmarotzer etc.

                  edit: wenn du den auflösungsvertrag nicht unterschreibst besteht theoretisch noch ein anspruch auf die urlaubstage.

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                    #10
                    troll ist troll oder dumm. dein chef kann dir nicht auf grund von krankheit kündigen.
                    du unterliegst während der ausbildungszeit einem besonderen kündigungsschutz, und kannst nur in besonderen fällen fristlos entlassen werden.
                    lies halt hier:

                    Ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

                    So kann das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit lediglich vom Auszubildenden, nicht jedoch vom Ausbilder ordentlich, d.h. mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, vgl. § 22 BBiG. Die ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den ausbildenden Arbeitgeber ist hingegen nicht möglich, sie kann auch nicht vertraglich vereinbart werden. Sie ist vielmehr per se unwirksam.
                    Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

                    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.
                    Der „wichtige“ Grund

                    Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.

                    * wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung,
                    * während der Ausbildungszeit begangene Straftaten,
                    * Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen,
                    * eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die
                    * mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.

                    Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.

                    http://www.123recht.net/Die-K%C3%BCndigung-im-Ausbildungsverh%C3%A4ltnis-__a16083.html

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                      #11
                      hihihi also kriegen se dich net los und du hast noch urlaub ;-)

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                        #12
                        Slayer postete
                        Arbeitgeber noch mehr ausbeuten??? LOL, wenn man länger als 6 Wochen krank ist bezahlt der Arbeitgeber NICHTS MEHR...
                        zurecht, hypochonder

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                          #13
                          is ja agnz nett, nur kündigung und auflösungsvertrag sind 2 paar schuhe und das kann der AG sehr wohl machen.
                          wenn durch den langen ausfall das ausbildungsziel nciht mehr erreicht werden kann, ist mMn eine grundlage zur aufhebung des ausb.verhältnisses gegeben.
                          also an deiner stelle erstmal nix unterzeichnen, denn dann steht der AG vor dem von #10 geschildertem problem

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                            #14
                            sogar zu faul sich zu erkundigen. deine armut kotzt mich an.

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                              #15
                              wo ist Ingo Lenßen?

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