Hat er denn erst zugestimmt, dass du den Gegenstand behalten darfst?
Wenn ja, bist du im Recht und darfst den Gegenstand behalten. Hast ja in gutem Glauben gehandelt.
Wenn ja, bist du im Recht und darfst den Gegenstand behalten. Hast ja in gutem Glauben gehandelt.
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