Probier ihn davon abzubringen den dildo wiederhaben zuwollen in dem du ihm deinen xph0den in seinen xmund xhängst xkapische?
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Keine Ankündigung bisher.
Schulden! *no trolling!*
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X
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Sag mal, was geht eigentlich bei dir? Mal ganz im Ernst?! Bist du echt so dumm oder hast du nur keine Lust, auf den Sachverhalt einzugehen?
Was zur Hölle willst du uns damit sagen? Lies das mal durch, was du da von dir gibst. WTF?!get cancer and die postete
die karten wurden vor dem streit gekauft! aber 2-3 tage vor der veranstaltung hiess es "die schulden bzw tickets gegen den gegenstand als gegenwert und er wäre aus meiner sicht seine schulden bezahlt aber da er weiss er is vllt im recht und behauptet nun was anderes er was anderes...
Also, nochmal: Er kauft zwei Tickets, eins für dich und eins für ihn. Du sagst ihm, dass du (freiwillig) darauf verzichtest, mit ihm zu der Veranstaltung zu gehen. Habt ihr euch daraufhin darauf geeinigt (= zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben), dass er dir seine Schulden irgendwie anders bezahlt und das Ticket nicht als Rückzahlung angesehen wird? Oder hat er dir sogar gesagt, dass du den Gegenstand trotzdem behalten darfst, obwohl er seine Schulden durch das Ticket eigentlich schon beglichen hat? Und wie zur Hölle kommst du auf ein "Abschiedsgeschenk", ein Geschenk ist doch eine Leistung ohne Gegenleistung, und wenn du im Gegenzug den Gegenstand behältst, hat das mit Schenken nichts zu tun.
Also: Hast du ihm gesagt "ey, hör mal, behalt dein Ticket, Geld musst du mir nicht zurückgeben, aber den Gegenstand behalte ich" und hat er dem zugestimmt (obwohl er hätte sagen können: "Wenn du dein Ticket nicht willst, ist das dein Problem, ich habe meinen Teil der Abmachung erfüllt.")?
Ich sehe hier gleich drei klare Fails von deiner Seite:
- Wenn er dir ein Ticket kauft, sind seine Schulden beglichen. Wenn du darauf verzichtest, es anzunehmen, bist du selber schuld. (Hättest es doch nehmen und kurzfristig verkaufen können?!)
- Wenn du ihm sagst, dass das Geld als Abschiedsgeschenk zu sehen ist (obwohl ihr eh quitt seid), wie kommst du dann darauf, trotzdem das Objekt als Gegenleistung einzufordern?
- Du bist absolut unfähig, dich klar zu artikulieren. Klingt für mich total nach Hauptschule, sorry.
Du könntest nur dann im Recht sein, wenn er gesagt hat, dass du das Objekt als Gegenleistung für das geliehene Geld behalten darfst und er das Ticket behält. Aber selbst dann bist du ein Vollidiot. :/
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Das stimmt so nicht ganz. Wichtig wäre auch der Erfüllungsort, da er die Tickets ja nicht bekommen hat.DJ flesh postete
- Wenn er dir ein Ticket kauft, sind seine Schulden beglichen. Wenn du darauf verzichtest, es anzunehmen, bist du selber schuld. (Hättest es doch nehmen und kurzfristig verkaufen können?!)
Insgesamt scheitert eine Beratung aber tatsächlich daran, dass der TE völlig unfähig ist, sich zu artikulieren.
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Leider kein trollversuch!!bNjmN postete
Komischerweise kommt mit der zeit immer Neues ans Tageslicht.
Ich stehe im Wald und rieche Troll...
ich versuch es stichpunktartig nochmal neu da ich beim eröffnen des threads zu aufgebracht war:
-Ich(gläubiger) habe jemand geholfen in dem ich geld verliehen habe
-schuldner sollte es ende des monats in bar begleichen
-stattdessen wurde sich drauf geeinigt das der schuldner statt in bar, per vorverkaufsticket die schuld begleicht
-ich habe mir vorher einen gegenstand geliehen
-dieser wurde als pfand angeboten bevor ich geld an dem schuldner aushändigte
-3 tage vor beginn des events habe ich einen streit mit dem schuldner gehabt
-der streit konnte nich beigelegt werden also habe ich abgesagt am event teilzunehmen
-1 tag später bzw 2 tage vor beginn des events sagte ich, das geld für die tickets könne er behalten quasi als "abschiedsgeschenk" und ich behalte den gegenstand der quasi als "pfand" diente, da ich nichts mehr mit ihm zutun haben wollte..
...aus meiner sicht war die angelegenheit gegessen und er war bei mir quit! (dass ich den gegenstand behalten wollte war keine trotzreaktion!)
jetzt stellte sich herraus das der gegenstand in wirklichkeit garnicht ihm gehört und er muss somit den gegenstand zurückfordern um ihn an den eigentlichen besitzer zurückzuführen und deswegen behauptet er jetzt schlauerweise "er habe nie zugestimmt!" da er dadurch im recht ist ...
hätte ich gewusst das der schuldner garnicht der rechtmässige besitzer des gegenstandes ist hätte ich niemals gesagt "ok lass den anderen fahren" und mein geld zurückgefordert!
und selbst wenn ich letztendlich daran gebunden bin die tickets nach absprache als schulden anzuerkennen hat er nicht das recht meinen eigentum an einen dritten verschenken zudürfen..
ich hoffe jetzt hats jeder verstanden..!
also nochmal die frage:
wer ist im recht, schuldner oder gläubiger? :D
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haha du schon wieder bzw immernoch :D:D:DmaaR postete
ehm du hast es immer noch nicht verstanden um welchen gegestand geht es und pics fehlen gänzlich!
gibt keine pics!
und ich sage bewusst nicht um welchen gegenstand oder um wieviel geld es ging damit ich auch objektive meinungen bekomme...
würde ich sagen es ginge um drogen oder was weiss-ich-für-"profikiller für 20 theorien" dann wäre es ne schlechte grundlage! ;)
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