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Schulden! *no trolling!*

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    Schulden! *no trolling!*


    Leider kein trollversuch!!

    ich versuch es stichpunktartig nochmal neu da ich beim eröffnen des threads zu aufgebracht war:

    -Ich(gläubiger) habe jemand geholfen in dem ich geld verliehen habe
    -schuldner sollte es ende des monats in bar begleichen
    -stattdessen wurde sich drauf geeinigt das der schuldner statt in bar, per vorverkaufsticket die schuld begleicht
    -ich habe mir vorher einen gegenstand geliehen
    -dieser wurde als pfand angeboten bevor ich geld an dem schuldner aushändigte
    -3 tage vor beginn des events habe ich einen streit mit dem schuldner gehabt
    -der streit konnte nich beigelegt werden also habe ich abgesagt am event teilzunehmen
    -1 tag später bzw 2 tage vor beginn des events sagte ich, das geld für die tickets könne er behalten quasi als "abschiedsgeschenk" und ich behalte den gegenstand der quasi als "pfand" diente, da ich nichts mehr mit ihm zutun haben wollte..

    ...aus meiner sicht war die angelegenheit gegessen und er war bei mir quit! (dass ich den gegenstand behalten wollte war keine trotzreaktion!)

    jetzt stellte sich herraus das der gegenstand in wirklichkeit garnicht ihm gehört und er muss somit den gegenstand zurückfordern um ihn an den eigentlichen besitzer zurückzuführen und deswegen behauptet er jetzt schlauerweise "er habe nie zugestimmt!" da er dadurch im recht ist ...

    hätte ich gewusst das der schuldner garnicht der rechtmässige besitzer des gegenstandes ist hätte ich niemals gesagt "ok lass den anderen fahren" und mein geld zurückgefordert!

    und selbst wenn ich letztendlich daran gebunden bin die tickets nach absprache als schulden anzuerkennen hat er nicht das recht meinen eigentum an einen dritten verschenken zudürfen..


    ich hoffe jetzt hats jeder verstanden..!

    also nochmal die frage:

    wer ist im recht, schuldner oder gläubiger? :D

    #2
    Dein ehemaliger Freund ist im Recht. Selber schuld: Du hast ihm ja explizit gesagt, dass das Event als Bezahlung der Schulden klargeht und es hat dich ja niemand gezwungen, nicht hinzugehen. Dass er jemand anders gefunden hat, tut nichts zur Sache.

    Das Objekt solltest du besser rausrücken, sonst gibts Ärger.

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      #3
      Welches Objekt? Welchen Wert hat das Objekt? Um wieviel Schulden gehts?

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        #4
        pics von allen weiblichen gestalten die du kennst damit wir besser richtig ANALyzieren können pl0x

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          #5
          Um welchen Betrag geht es denn?

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            #6
            ToMMi_^ postete
            Um welchen Betrag geht es denn?
            hört sich stark nach ~5euro an

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              #7
              joa ich geb dir konzertkarten zurück dafür behalt ich dein auto kk?))

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                #8
                ist egal um wieviel geld oder obs prinzip ist und is auch um was für ein objekt is sich handelt! :)

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                  #9
                  nein, eigentlich nicht egal. würds gerne wissen

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                    #10
                    er hat recht. gib ihm sein zeug wieder

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                      #11
                      der geld wert spielt aber echt eine rolle

                      btw, leck es an dann will ers nimmer

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                        #12
                        Engagier halt nen Profikiller wegen den 20€...

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                          #13
                          selber Schuld wenn du rumzickst, er hat seinen Teil der Abmachung erfüllt. Gib ihm sein Zeug wieder...

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                            #14
                            Kann man den "Gegenwert" den du von ihm hast rauchen? :D

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                              #15
                              Dein "Gegner" hat Recht.

                              WARTE HALT AUF DEN RM JURISTEN: INGO LENZEN!

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