dachte auf readmore sind keine U20 newfags???
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Keine Ankündigung bisher.
was dürfen lehrer ?
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An meiner Schule dürfen nur Männliche Lehrer die Jungs durchsuchen und das selbst nur wenn es einen konkreten Verdacht auf Betrugsversuch im Test / der Prüfung gibt.
Elektronische Geräte sind bei uns verboten und wird weggenommen wenn du damit im Unterricht irgendwas machst oder es aufm Tisch liegt.
Wegen grinsen.. keine Ahnung, nie passiert.
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qft !!relando ronato postete
gönn dirn rl du kleiner versager... bevor du mit deinen 14 jahren versuchst cool zu wirkenHarryPotter IQ143 postete
1. breitGünni postete
1. wieso grinst du dumm?
2. wieso gibst du dem lehrer einen anlass deine tasche zu durchsuchen
3. wieso hast du eine jacke an? gehört sich nicht.
2. breit
3. kalt
es ist nicht cool/witzig dumm und schlecht in der schule zu sein, bekomm mal ne zukunftsperspektive du verstrahlter bengel
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THIS!supri postete
1. Der Ausschluss des Schülers von der laufenden Unterrichtsstunde ist grundsätzlich möglich, siehe § 53 Abs.2 SchulG-NRW. Allerdings muss das Ermessen immer fehlerfrei ausgeübt werden, insbesondere muss die Maßnahme immer verhältnismäßig, d.h. sie muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein. Bei Grinsen müsste vorher zumindest eine Verwarnung ausgesprochen werden. Erfolgt diese Verwarnung nicht, so wäre der Rauswurf nicht das mildeste unter ex ante gleich effektiven Mitteln und damit unverhältnismäßig, also rechtswidrig. Man könnte aber auch schon am legitimen Zweck zweifeln.HarryPotter IQ143 postete
dürfen lehrer einen raus schmeißen wenn man nur rumgrinst ?
dürfen lehrer taschen durchsuchen ?
dürfen lehrer kopfhörer abziehn wenn die nur aus der jacke raushängen ?
gogo
edit: ich grinse ohne grund einfach so
2. Lehrer dürfen Taschen nicht nur durchsuchen, sondern sogar wegnehmen. Rechtmäßig ist die Maßnahme aber neben der Verhältnismäßigkeit i.e.S. nur dann, wenn ein objektiv zurechenbares Fehlverhalten vorliegt. Was ein Fehlverhalten ist und ob ein bloßer Verdacht bezüglich eines Fehlverhaltens ausreicht, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
3. Nein. Abziehen erfüllt den Tatbestand des Diebstahls (insofern man unter Abziehen Zueignungsabsicht versteht). Die Wegnahme von Gegenständen des Schülers darf nur zeitweise geschehen.
sie dürfen alles und wenn du breit in die schule gehst ist zwar witzig aber nich gerade fördernd ... dann musst de dich auch nich wundern
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Perplex postete
Rausschmeißen wegen grinsen auf jeden Fall, wenn die Situation passt.
Aber den Rest dürfen sie voll nicht.
ein lehrer darf laut gesetz keinen schüler vor die tür schicken, weil er dann seine aufsichtspflicht verletzt
aber es ist ja trotzdem gängige praxis ;)
hab im praktikum auch mal einen rausgeschickt
nach der stunde meinte die lehrerin mit einem grinsen im gesicht, dass ich das ja eigentlich nicht darf
sogar mit türklinke runterdrücken ists nit erlaubt (in RLP)
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