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Krasse Juristenfrage: Ewigkeitsklausel

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    Krasse Juristenfrage: Ewigkeitsklausel

    So hatte mit wem hier im gutem Internet ne kleine Diskussion zum Thema EU und Grundgesetz.

    Ich bestehe darauf dass Artiekl 1-20 des GG unveränderbar sind. Egal was die EU entscheidet. Z.b. Todesstrafe nie durchzusetzen wäre in der BRD.

    Wer es genau wissen will, ich spreche davon http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

    Gibt es hier einen (angehenden)Juristen der genaues zu dem Thema weis?

    #2
    1-20 sind halt von den Menschenrechten gecopyt

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      #3
      Betrifft glaub ich nicht Artikel 1 bis 20 sonder nur 1 und 20.

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        #4
        Laienmeinung:

        EU-Recht steht über dem Länderrecht (also EU Staaten) und somit ist das GG defakto unwirksam, wenn sich der EuGH einschaltet.

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          #5
          "weis"

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            #6
            in einer meiner ersten vorlesungen zum öff. recht wurde davon erzählt, dass das eu- und völkerrecht über dem nationalen recht steht. das ist auch sinnvoll, weil es das prinzip der staaten in der eu ist, souveränität an einen höheren "apparat" abzugeben.

            das grundgesetz kann also definitiv übergangen werden.

            //e: das ist jetzt meine meinung als jura erstsemester mit sehr wenig erfahrung. du solltest nochmal den kollegen eru-shalud fragen.

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              #7
              steht doch bei Wikipedia, dass die beiden Artikel unveränderbar sind. Also was ist nun genau das Problem?!

              Man könnte allerdings natürlich §79 ändern ;D

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                #8
                Art. 79 GG dient wohl eher dazu, bestimmte Werte wie Menschenwürde und Demokratie besonders zu betonen, praktische Relevanz im Sinne von Einklagbarkeit vor deutscher Gerichtsbarkeit hat er nicht.

                Es ist im Endeffekt eine Frage des politischen und gesellschaftlichen Klimas. Todesstrafe zum derzeitigen Zeitpunkt? Ausgeschlossen, dafür braucht man aber nicht Art. 79 GG. Auflösung der förderalistischen Strukturen zu Gunsten eines europäischen Staates? Durchaus denkbar in (naher) Zukunft, obwohl dies gegen Art. 79 GG verstöße.

                Wenn Gesellschaft und Staat verkommen und Todesstrafe für ne super Idee halten, dann werden auch Art. 79 GG und ein paar alternde Herren beim Bundesverfassungsgericht dies nicht aufhalten könne.

                Letztlich ist auch zu bedenken: kann der Verfassungsgeber von 1949 wirklich den Verfassungsgeber von heute binden? Das deutsche Volk ist nicht an Art. 79 gebunden, falls es sich entschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.

                Rein theoretische Frage für Staatsrechtliebhaber (gibts sowas?) im Endeffekt.

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                  #9
                  1 und 20 wie schon gesagt wurde
                  zudem beantwortet der von dir gepostete wikipedia link deine frage doch?!?
                  nochmal für dich:

                  Die Ewigkeitsklausel verhindert jedoch nicht, dass sich das deutsche Volk eine das Grundgesetz ablösende Verfassung schaffen könnte, auch wenn diese Veränderungen mit sich bringt, die eigentlich durch die Ewigkeitsklausel verhindert werden sollen. Diese Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schaffen, sieht Art. 146 des Grundgesetzes in der alten wie in der neuen Fassung vor. Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Artikel 146 in seiner alten Fassung mit der Deutschen Wiedervereinigung außer Kraft getreten sei, und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Artikel 79 Abs. 3 unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht Artikel 146 als wirksam an, hat aber ausdrücklich offen gelassen, ob sogar die verfassungsgebende Gewalt an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist. [4]
                  kurz: ja nein oder doch vllt

                  mal abgesehen davon ob sich "ein Hitler" an §79 halten würde oder von seinem vorhaben abbringen lassen würde

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                    #10
                    wo ist ingo?

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                      #11
                      Ich stimme Eru-Shalud zu.

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                        #12
                        Irgendwie nen komisches Thema für ne eSports Seite :D

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                          #13
                          ich würde auf ingo lenßen warten

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                            #14
                            InsolvenzLenz wohl eher?!

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                              #15
                              matthi postete
                              ich würde auf ingo lenßen warten

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