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An die RM-Justiz

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    An die RM-Justiz

    War letztes WE mal wieder ordentlich feiern und hab mich dummerweise auch so richtig abgeschossen. Ich natürlich voll betrunken, nehme wie der letzte Vollidiot meinen iTocuh mit zur Disco. Jacke in die Tasche gestopft mit paar Kumpels und an der Garderobe abgegeben. Jetzt war da irgendwie so ein großer Andrang auf der Party, dass die Garderobe nach der Zeit einfach voll war, die aber trotzdem weiter angenommen haben und die auf einen Haufen geworfen haben (die Jacken). Alles war durcheinander und als die ersten Leute gingen, haben die Verantwortlichen die Leute einfach hinter den Tresen kommen lassen und durften sich ihre Jacken holen. Man konnte sich also irgendeine nehmen. Natürlich hat auch irgend so ein H****nsohn meine Tasche durchwühlt und meinen iTouch abgezogen.

    Kann man da irgendwas erreichen, sprich ich bekomme Geld für einen neuen oder so?
    Hab schließlich für die Garderobe gezahlt...

    #2
    niemals, in den meisten dissen ist das ohne haftung.

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      #3
      sorry wusste net das du es king quechua des war, gib mal eben adresse schicks dir zurück

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        #4
        ich würd ma sagen unmöglich da was rauszuschlagen.

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          #5
          Falls kein Schild vorhanden war, wo irgendwas mit der Haftung steht, dann ist mMn der Laden schuld ... Nur das beweisen ist halt so eine Sache ...

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            #6

            Für Garderobe wird nicht gehaftet

            Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal ab. Wenn im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sind, dass der Gast seine Garderobe von seinem Platz aus gut beobachten kann, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderobenwand im Eingangsbereich abgelegt werden kann. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss hat dabei rechtlich keine Bedeutung.

            Anders wiederum ist die Rechtslage, wenn der Gast die Wahl hat, ob er im Lokal seine Garderobe an einem abgelegenen oder für ihn einsehbaren Ort unterbringt. Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist.

            Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet. Diese Haftung kann zwar der Wirt ausschließen, er muss dann aber den Gast ausdrücklich darauf hinweisen, dass er für die Garderobe keine Haftung übernimmt.

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              #7
              sry aber selber schuld. dürftest keine chance haben da iwas zurück zubekommen

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                #8
                Garderobe ist im ersten Stock, Tanzfläche/Bar etc im Erdgeschoss.
                War eine Vorabiparty meiner alten Schule und so, haben sich also Schüler um die Garderobe gekümmert.

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                  #9
                  Hallo Quechua,

                  In Diskotheken z.B. geben die Gäste ihre Kleidungsstücke meist an zentralen Garderoben ab, wodurch regelmäßig ein „Verwahrungsvertrag“ entsteht. In diesen Fällen, wo sie während ihres Aufenthalts keinen Blickkontakt zu ihrem Kleidungsstück in der Garderobe haben, da diese z.B. räumlich getrennt sind (unbewachter Nebenraum, nicht einsehbare Nische, Garderobenwand am Eingangsbereich) haftet der Wirt für das jeweilige Kleidungsstück. Das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ spielt dabei absolut keine Rolle.
                  Er kann sich hier also nicht einfach aus der Affäre ziehen.
                  Die Abgabe einer Gebühr, die gerade die Garderobenbedienung dafür entschädigt, dass sie die Kleidungsstücke im Auge behält, verstärkt noch die Haftung des Wirtes.
                  Doch selbst, wenn keine Gebühr verlangt wird, ist er in einem solchen Fall verantwortlich.
                  Außerdem haftet er nicht nur für das Kleidungsstück (Jacke, Mantel), sondern ebenso für den Inhalt (Wertgegenstände etc.). Hier muss der Gast im Einzelfall nachweisen können, dass sich die jeweiligen Gegenstände auch wirklich im Kleidungsstück befanden.

                  • Garderobe mit Blickkontakt zum Kleidungsstück:

                  Hängt der Gast sein Kleidungsstück an eine offene Garderobe, also z.B. einen simplen Garderobenhacken, der sich im selben Raum befindet und dadurch auch einen direkten Blickkontakt des Gastes erlaubt, so kann sich der Wirt auf seinen Haftungsausschluss berufen, sollte das Kleidungsstück abhanden kommen. Er haftet nicht in einem solchen Falle, da der Gast sein Kleidungsstück durchgehend beobachten konnte. Ob ein solches Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“ in einem solchen Fall den Gast darauf aufmerksam macht, spielt keine Rolle. Selbst wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, bleibt die Verantwortlichkeit bei dem Gast selbst.


                  Das Ganze können Sie auch nochmal in den folgenden Paragraphen nachlesen:

                  § 690 BGB „Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung“
                  § 305 Abs. 2 BGB „Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag“


                  Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.


                  Mit freundlichen Grüßen
                  Ingo Lenßen

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                    #10
                    Selbst wenn der Gastwirt haftet ( war bei einer unsrer abipartys übrigens auch, die total hirnlose schicht hat mehr jacken angenommen als abgesprochen und dann nachher einfach leute wahllos jacken nehmen lassen...mussten dann 3-4 personen geld geben gegen vorlage einer rechnung zur jacke...), beweis dem erstmal dass du deinen itouch dabei hattest....denke mal für die jacke hast du nen bon also muss er die dir schon mal ersetzen...

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                      #11
                      kannste vergessen du wirst nichts kriegen..

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                        #12
                        vielleicht bekommst du den iTouch nciht wieder... aber trozdem würd ich nen dicken haufen auf die theke setzten und darauf nen cocktailschrim draufstecken, wenn ich sowas schon höre lassen leute hinter die theke nur weil es schnell gehen soll!

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