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rm Polizei: Ohne Fahrkarte "erwischt"

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    #91
    Godfather postete
    du bist 17?
    als ich noch u18 war und erwischt wurde hab ich geschrieben, dass ich kein EInkommen habe und minderjährig bin, sie können sich gerne melden wenn ich volljährig bin und/oder Einkommen habe.
    Im Endeffekt hatte ich Glück, bis jetzt kam kein 2. Brief
    Eltern haften für ihre Kinder hi?

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      #92
      AO Agent - Orange postete
      Wenn du kein Ticket hast darfst du nicht mitfahren. So einfach.
      Wenn er nicht bezahlen kann, weil der Automat der Bahn AG kaputt ist, er aber dennoch irgendwo hin muss, was soll er machen?
      Einsteigen, ist doch klar!
      Wenn dann die kontrolle erfolgt müssen die Bahn Mitarbeiter deine Aussage mit dem kaputten gerät überprüfen und so lange du nicht gelogen hast kann dir auch nichts passieren und du musst nicht bezahlen.

      SO EINFACH

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        #93
        ich bin vom 9.-21. lebensjahr täglich mit den öffentlichen gependelt und wurde genau 1 mal kontrolliert und genau an dem tag hatte ich den geldbeutel daheim vergessen

        am nächsten tag 5 euro bearbeitungskosten und 2 stunden zeit verloren

        ich hoffe meine geschichte hat euch interessiert

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          #94
          sei froh dass dein boss dich nicht gesehen hat.

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            #95
            einfach beim busfahrer bescheid sagen noob.,,.

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              #96
              alter krass was du fürn aufstand machst wegen 40 euro - du hat halt anscheinend pech gehabt, das defekte gerät wurde nicht protokolliert und du hast keine zeugen bzw gab es anscheinend keinen anderen,der dasselbe problem hatte - also im endeffekt: entweder warst du nur zu dumm oder du hast halt echt mega pech.

              und @florenz: schwachsinn,sei dir da mal nicht so sicher ;)

              beste schritt den du tun könntest wär wirklich einen anwalt aufsuchen, der hat definitiv am meisten ahnung und kann dir helfen.
              aber da du halt keine zeugen hast und du auch nicht zum schaffner gegangen bist..seh ich da schwarz.

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                #97
                40 euro bezahlen! kommste net drum rum :X

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                  #98
                  Passant ne Zeugenaussagege machen lassen un nochma wiederspruch einlegen! gg no re

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                    #99
                    Papierkugel postete
                    Geh zum Anwalt. Wenns vor Gericht geht, kommt was an Kosten auf dich zu. Wenn du verlierst, erst recht.

                    Sry aber das ist Schwachsinn.. Da ich UNTER der Grenze liege muss ich dann garnichts bezahlen! Nur den Anwalkt den ich nehmen KÖNNTE und,sollte die Üstra gewinnen dann eben die Strafe. Da ich aber zu wenig verdiene würde mir nen anwalt zustehen den ich nicht bezahlen muss! Also wäre da dann nur evtl. die Strafe!

                    @slayer: Hier ist irgendwo im Thread nen Link gepostet worden.. die Gerichte entscheiden sehr wohl sehr unterschiedlich...

                    Und nochmal: Es war in der Straßenbahn, nicht im Zug.. da gibts keine Schaffner die da rumlaufen :P

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                      The Terminator postete
                      sry das ich den Thread nochmal hoch hole^^

                      Wie von euch gesagt habe ich nun nochmals wiederspruch eingelegt und ein Überprüfungsporotokoll eingfefordert sowie auf diesen abschnitt von Wikipedia verwiesen:

                      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

                      Natürlich die Literaturverweise etc weggemacht.

                      Die Üstra hat nun geantwortet und meinte, dass es NORMAL sei in einer Großstadt die Bahn zu benutzen und dass die Eltern da nicht zustimmen müssten weil es eben ganz klar sei.. Bezug auf die forderung des Überprüfungsprotokoll haben sie garnicht genommen....

                      Sie haben mich nun ein letztes mal aufgefordet bis zum 7.11 zu bezahlen, ansonsten geben sie die sache ihren anwälten weiter....

                      Desweiteren haben sie Gerichtsurteile vom Amtsgericht München und Köln angehangen wo beim gleichen Fall das gericht wohl für für die Verkehrsgesellschaft entschieden hat... aber was interessiert mich das in Hannover?! Warum haben sie wohl keins vom Amtsgericht Hannover dazugelegt?! Weil Hannover anders entscheidet?^^

                      Wie soll ich nun weiter vorgehen Jungs? Wollte mich mal bei nem Anwalt informieren wie er die Sache einschätzt. Einfach mal informieren ist ja okay. Ausserdem kann ich ja beim Gerichtlichen Mahnverfahren nochmals Wiederspruch einlegen und wird das Gericht das verfahren bei 40 Euro nicht eh einstellen?
                      Tu dir selbst einen Gefallen und bezahl die 40 Euro einfach denn
                      1.Nehme ich an hast du die Fahrkarte mit Geld gekauft, von dem deine Eltern wussten.
                      Das reicht aus, um das nicht Einschreiten deiner Eltern, dieses als konkludente Willenserklärung zu interpretieren. Folglich liegt ein gültiger Vertrag vor. Ist soweit ich mich erinnere h.M.

                      2. Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen und du verlierst, trägst du zwar nicht die Kosten allerdings wartet einige Amtengänge bezüglich Prozesskostenhilfe auf dich zu. Ob dieser Aufwand dir die 40 Euro wert sind ist deine Sache.

                      3. Hat die Beförderungsgesellschaft recht, dass es in Grosstädten normal ist öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und dass du dich mit Problemen solcher Art auskennen solltest.

                      4. Wirst du niemals beweisen können, dass der Automat defekt war. Da allerdings du unter einer Bringschuld stehst wirst du wohl entweder den dir so holfreichen Herren auftreiben müssen oder eine eventuelle Gerichtsverhandlung verlieren.

                      das alles allerdings ohne Gewähr ist 1.Sem stoff :(

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                        stevorprktschz postete


                        Tu dir selbst einen Gefallen und bezahl die 40 Euro einfach denn
                        1.Nehme ich an hast du die Fahrkarte mit Geld gekauft, von dem deine Eltern wussten.
                        Das reicht aus, um das nicht Einschreiten deiner Eltern, dieses als konkludente Willenserklärung zu interpretieren. Folglich liegt ein gültiger Vertrag vor. Ist soweit ich mich erinnere h.M.


                        Haste recht, haben die auch so geschrieben.. ABER: ich wohne alleine in Hannvover, bin 17 Jahre alt und meine mum wohnt in ner anderen Stadt und wusste davon nix. Wenn sie davon nix weis kann sie ja auch nichts dagegen sagen?

                        Ausserdem: Dürfen die das eingl sofort dem Gericht übergeben? Erstmal müssen die doch durchs Mahnverfahren oder? Also 1,2,3. Mahnung? Habe bis jetzt nicht eine Mahnung bekommen..

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                          The Terminator postete
                          Papierkugel postete
                          Geh zum Anwalt. Wenns vor Gericht geht, kommt was an Kosten auf dich zu. Wenn du verlierst, erst recht.

                          Sry aber das ist Schwachsinn.. Da ich UNTER der Grenze liege muss ich dann garnichts bezahlen! Nur den Anwalkt den ich nehmen KÖNNTE und,sollte die Üstra gewinnen dann eben die Strafe. Da ich aber zu wenig verdiene würde mir nen anwalt zustehen den ich nicht bezahlen muss! Also wäre da dann nur evtl. die Strafe!

                          @slayer: Hier ist irgendwo im Thread nen Link gepostet worden.. die Gerichte entscheiden sehr wohl sehr unterschiedlich...

                          Und nochmal: Es war in der Straßenbahn, nicht im Zug.. da gibts keine Schaffner die da rumlaufen :P
                          dann halt zum fahrer?

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                            The Terminator postete
                            stevorprktschz postete


                            Tu dir selbst einen Gefallen und bezahl die 40 Euro einfach denn
                            1.Nehme ich an hast du die Fahrkarte mit Geld gekauft, von dem deine Eltern wussten.
                            Das reicht aus, um das nicht Einschreiten deiner Eltern, dieses als konkludente Willenserklärung zu interpretieren. Folglich liegt ein gültiger Vertrag vor. Ist soweit ich mich erinnere h.M.


                            Haste recht, haben die auch so geschrieben.. ABER: ich wohne alleine in Hannvover, bin 17 Jahre alt und meine mum wohnt in ner anderen Stadt und wusste davon nix. Wenn sie davon nix weis kann sie ja auch nichts dagegen sagen?
                            wohne auch in hannover, können ja nen anschlag aufs üstra hq machen ;)

                            naja egal zum thema: habe jetzt nich alles gelesen, aber wenn du mit deinem ganzen rechtskram ankommst weißt du sicherlich auch das es einen taschengeldparagraphen gibt?
                            lange rede kurzer sinn: geh die kohle bezahlen sonst wirds iwann richtig teuer oder hol dir jemanden der in rechtsfragen (wirklich!!!) ahnung hat, der dir sagt wie deine chancen stehn und was zu tun is.

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                              #101 hattest du mitgekriegt dass der junge herr einen zeugen hat? (mir war zumindest so)

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                                argh an den Taschengeldparagraph hab ich nicht gedacht :D

                                ich werd einfach mal zu nem Anwalt hingehen.... der nimmt für so ne einfache einschätzung der Lage doch auch nicht wirklich großes Geld oder?

                                EDIT:: Aber trotz des Taschengeldparagraph´s haben schon viele Gerichte sich GEGEN das Verkehrsunternehmen ausgesprochen...

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