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rm Polizei: Ohne Fahrkarte "erwischt"

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    #76
    Flaming Moe postete
    Wie ihr alle sofort zahlen würdet....euch kann man sicher leicht ausnehmen.

    Ich hatte das gleich mal im Zug. Der Automat war kaputt und keiner konnte Tickets kaufen. Dann heißts auch nicht: "[email protected] jetzt hier im Kuhdorf chillen, bis in 2 Wochen einer kommt und den Automaten repariert."
    Bin auch einfach gefahren. Im Zug waren ja noch andere Leute die das gleiche Problem hatten. Gab also Zeugen. Wenn du Zeugen hast wäre das gut.
    Naja, im zug konnte man dann nachlösen.

    Also nimms nicht einfach hin. Vielleicht kommste drum rum. Aber rm wird dir da nicht helfen können. Frag nen Anwalt.
    Aha, und was genau hat jetzt dein Fall mit dem oben geschilderten zu tun? Ihr wart mehrere, die das Problem hatten - er anscheinend war alleine oder hat keine Leute regristrieren können, die das gleiche Problem hatten.

    Wenn er jetzt schon Widerspruch eingelegt hat und dieser abgewiesen wurde (das wird mit Protokollen kontrolliert und ggf. mit parallelen Bschwerden) - was bleibt ihm da anderes übrig als zu zahlen?

    edit: ok du bist minderjährig...

    [email protected]: wo steht, dass er zeugen hat?

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      #77
      Wow ihr seid richtig geile Typen, fahrt schwarz und es klappt auch noch fast immer.. Sowas nennt man Schmarotzer, aber ihr könnt trotzdem stolze Deutsch sein.

      Zum Thread: Wenn der Automat nicht funzt, wählt man die Telefonnummer für defekte Geräte, die auf dem Automat steht und man wird auf eine Liste gesetzt. So kann man bei einer Kontrolle nachweisen, dass der Automat kaputt war.
      In deinem Fall war der Automat offensichtlich nur kurzzeitig defekt, also schwierig das nachzuweisen, wenn du nicht mal die Hotline angerufen hast.
      Hättest auch einfach zum Schaffner gehen können und um eine Nachzahlung bitten können, weil Automat defekt war.

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        #78
        Berufsnerd postete
        Hättest auch einfach zum Schaffner gehen können und um eine Nachzahlung bitten können, weil Automat defekt war.
        Aber direkt nach Betreten des Zuges

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          #79
          Hättest zum Fahrer gehen sollen/müssen.

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            #80
            Bezahlen und das nächste mal im Rausch was kaputt machen! Dann sieht die Stadt was se davon hat xD

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              #81
              Bill Clinton postete
              Hättest zum Fahrer gehen sollen/müssen.
              Sieht man immer wieder, Automat defekt, die Leute gehen sofort vor zum Fahrer und der kann schnell aushelfen mit Einzelfahrttickets -> fertig.

              Dass man dadurch unnötig Geld ausgibt weil man eigentlich eine neue Monatskarte holen wollte ist leider Pech, nur so musste man ja damit rechnen wenn man kontrolliert wird ist das für die Ausrede nr. 1mio.

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                #82
                Hättest zum Fahrer gehen müssen.
                Du musst zahlen.
                Keine Ausreden.
                Selbst Schuld.

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                  #83
                  Eric postete
                  #30

                  ich kann halt nur für osnabrück sprechen und da wird eher selten kontrolliert.
                  so selten isses nich mehr ... in letzter zeit häufiger abends unter der woche stadteinwärts Oo eigentlich des busfahrers aufgabe ...

                  fährst du aber nich eigentlich meist fahrrad ?

                  Kommentar


                    #84
                    Berufsnerd postete
                    Wow ihr seid richtig geile Typen, fahrt schwarz und es klappt auch noch fast immer.. Sowas nennt man Schmarotzer, aber ihr könnt trotzdem stolze Deutsch sein.

                    Zum Thread: Wenn der Automat nicht funzt, wählt man die Telefonnummer für defekte Geräte, die auf dem Automat steht und man wird auf eine Liste gesetzt. So kann man bei einer Kontrolle nachweisen, dass der Automat kaputt war.
                    In deinem Fall war der Automat offensichtlich nur kurzzeitig defekt, also schwierig das nachzuweisen, wenn du nicht mal die Hotline angerufen hast.
                    Hättest auch einfach zum Schaffner gehen können und um eine Nachzahlung bitten können, weil Automat defekt war.

                    Welcher schaffner bitte? Bei uns in der Bahn läuft keiner rum.. Wenn du zum Fahrer willst sagt der immer nur das man nicht mit dem Fahrer sprechen soll.. hat er ja auch recht, ist ja auch ein Schild dran was drauf hinweist... Den Kontrollören habe ich das Problem geschildert aber Provision und so.

                    Und selbst wenn der Fahrer mir eine verkaufen hätte können nimmt der sicherlich keine ec Karten xD

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                      #85
                      sry das ich den Thread nochmal hoch hole^^

                      Wie von euch gesagt habe ich nun nochmals wiederspruch eingelegt und ein Überprüfungsporotokoll eingfefordert sowie auf diesen abschnitt von Wikipedia verwiesen:

                      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

                      Natürlich die Literaturverweise etc weggemacht.

                      Die Üstra hat nun geantwortet und meinte, dass es NORMAL sei in einer Großstadt die Bahn zu benutzen und dass die Eltern da nicht zustimmen müssten weil es eben ganz klar sei.. Bezug auf die forderung des Überprüfungsprotokoll haben sie garnicht genommen....

                      Sie haben mich nun ein letztes mal aufgefordet bis zum 7.11 zu bezahlen, ansonsten geben sie die sache ihren anwälten weiter....

                      Desweiteren haben sie Gerichtsurteile vom Amtsgericht München und Köln angehangen wo beim gleichen Fall das gericht wohl für für die Verkehrsgesellschaft entschieden hat... aber was interessiert mich das in Hannover?! Warum haben sie wohl keins vom Amtsgericht Hannover dazugelegt?! Weil Hannover anders entscheidet?^^

                      Wie soll ich nun weiter vorgehen Jungs? Wollte mich mal bei nem Anwalt informieren wie er die Sache einschätzt. Einfach mal informieren ist ja okay. Ausserdem kann ich ja beim Gerichtlichen Mahnverfahren nochmals Wiederspruch einlegen und wird das Gericht das verfahren bei 40 Euro nicht eh einstellen?

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                        #86
                        The Terminator postete
                        sry das ich den Thread nochmal hoch hole^^

                        Wie von euch gesagt habe ich nun nochmals wiederspruch eingelegt und ein Überprüfungsporotokoll eingfefordert sowie auf diesen abschnitt von Wikipedia verwiesen:

                        Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

                        Natürlich die Literaturverweise etc weggemacht.

                        Die Üstra hat nun geantwortet und meinte, dass es NORMAL sei in einer Großstadt die Bahn zu benutzen und dass die Eltern da nicht zustimmen müssten weil es eben ganz klar sei.. Bezug auf die forderung des Überprüfungsprotokoll haben sie garnicht genommen....

                        Sie haben mich nun ein letztes mal aufgefordet bis zum 7.11 zu bezahlen, ansonsten geben sie die sache ihren anwälten weiter....

                        Desweiteren haben sie Gerichtsurteile vom Amtsgericht München und Köln angehangen wo beim gleichen Fall das gericht wohl für für die Verkehrsgesellschaft entschieden hat... aber was interessiert mich das in Hannover?! Warum haben sie wohl keins vom Amtsgericht Hannover dazugelegt?! Weil Hannover anders entscheidet?^^

                        Wie soll ich nun weiter vorgehen Jungs? Wollte mich mal bei nem Anwalt informieren wie er die Sache einschätzt. Einfach mal informieren ist ja okay. Ausserdem kann ich ja beim Gerichtlichen Mahnverfahren nochmals Wiederspruch einlegen und wird das Gericht das verfahren bei 40 Euro nicht eh einstellen?
                        sag denen, dass am 7.11 die tprkische welle kommt

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                          #87
                          Das ist doch scheiss egal, wo das Gericht war.
                          Präzedenzfälle gelten bundesweit, soweit sich im betreffenden Fall keine Gestztesunterschiede auf Länderebene ergeben... Natürlich könnte ein Gericht auch anders entscheiden, wird es aber in den seltensten Fällen tun...

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                            #88
                            Geh zum Anwalt. Wenns vor Gericht geht, kommt was an Kosten auf dich zu. Wenn du verlierst, erst recht.

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                              #89
                              ein glück wohn ich in berlin wenn ich da ne monatskarte mal hatte und beim schwarzfahren erwischt werde sage ich den naja sosnt hab ich keine aber da grad dies und das war aktuell keene
                              dann muss ich nur 7 euro zahlen und innerhalb von nen paar tagen mit meiner neuen monatskarte bei den antanzen udn zeigen...

                              und ja breit gebaut braun gebrannt 100 kilo hantelbank würde ich auch drauf antworten

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                                #90
                                slayer postete
                                Das ist doch scheiss egal, wo das Gericht war.
                                Präzedenzfälle gelten bundesweit, soweit sich im betreffenden Fall keine Gestztesunterschiede auf Länderebene ergeben... Natürlich könnte ein Gericht auch anders entscheiden, wird es aber in den seltensten Fällen tun...
                                Präzedenzfälle.....schwachsinn. Zuviel Filme gesehen, wa?

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