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rm Polizei: Ohne Fahrkarte "erwischt"

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    #46
    Godfather postete
    nein HAVAG ist größte scheiße ever
    was is an der HAVAG so schlimm?

    btw "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis"

    gg no r3

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      #47
      xeoN postete
      mich kontrollieren immer so alte menschen und frauen... wenn ich erwischt werde einfach wegrennen!

      aaaaha, alte menschen UND frauen. mhhmhh

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        #48
        The Terminator postete
        An alle rm Polizisten und Anwälte:


        Wurd vor nen paar Tagen ohne Fahrkarte in der Straßenbahn in Hannover erwischt.
        habe normal nen Monatsticket was einen Tag vorher abgelaufen war. Wollte mir auch wieder nen Monatsticket kaufen am Automaten nur hatte kein Bargeld dabei. Aber ec Karte regelt ja eh. Nur war der ec Karten Schlitzt iwie blockiert.... Karte ging nicht richtig rein. Mit Gewalt ging sie dann rein aber nicht mehr raus O.o Nen Passant hatte sie dann mit Kraft iwie doch noch raus bekommen. Naja habe mir dann eben keine Karte gekauft (wie auch wenn’s nicht geht?!) Wurde dann natürlich Kontrolliert und erwischt -.- Ich habe denen das erklärt aber denen wars wohl egal...Habe auch Angeboten an einer anderen Haltestelle auszusteigen und es da zu versuchen.. war denen auch egal.... habe dann den Überweisungsbeleg für die 40 Euro in die Hand gedrückt bekommen.

        Habe natürlich schriftlich Wiederspruch eingelegt und habe nun ne Antwort bekommen das der Widerspruch abgelehnt wurde und ich trotzdem zahlen muss O.o Angeblich hätten die das geprüft und meine Aussage würde nicht stimmen. Frage mich nur wie die das prüfen wollen?!

        Meine Frage: Würdet ihr jetzt zahlen oder weiter auf Stur stellen und es drauf ankommen lassen? Sehe es irgendwie nicht ein zu bezahlen da ich keine Möglichkeit hatte ein Ticket zu kaufen....

        gogo RM!
        Ich sage das jetzt nur ein einziges Mal und ich rate dir, mir zu glauben.

        Selbst bei Minimalstbeträgen, steht irgendwann die Polizei vor deiner Haustür und kassiert dich ein. Dann darfst du wegen so einer Nichtigkeit für 1-2-3 Nächte in den Bau. Wenn es dir das wert ist, okay. Ansonsten solltest du bezahlen.

        Dein flex

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          #49
          wurde in der Üstra noch nie in 1nem Jahr kontrolliert :((

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            #50
            warten bis inkasso

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              #51
              Guck mal da. Du könntest einen zweiten Widerspruch schreiben. Tenor: Ich hatte garnicht vor Schwarz zu fahren, weil... und dann den erhöten Fahrpreis nicht akzeptieren und ggf. rechtliche Schritte androhen.... hf

              /e
              danke für hansing...

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                #52
                ich will nicht den hans machen, aber es heißt WIDERSPRUCH ;D

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                  #53
                  iwie lustig,
                  genau so einen fall mit scharzfahren hatte ich heute morgen in zivilrecht :P

                  kurz gesagt, du bist mit 17 noch beschränkt geschäftsfähig und darfst nur geschäfte eingehen die für dich positiv sind , soll heißen, schenkungen etc sind ok aber die dinge für die du bezahlen musst nicht.

                  kann mich aber jetzt auch vertun ich schlag das morgen nochmal nach wie genau die rechtslage da is :p

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                    #54
                    Leute? Danke für den Wikipedia Link :D Ich bin eh raus aus der Sache?

                    Halten wir Fest: Ich bin 17 Jahre alt und meine Mum wusste NIX davon das ich zu dem Zeiptunkt mit der Bahn fahre.

                    Zitat Wikipedia:

                    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. ......., Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).


                    Und ich bin nicht zur Schule oder sonstetwas gefahren.

                    Bin also im Recht, right? ;)

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                      #55
                      Manta postete
                      iwie lustig,
                      genau so einen fall mit scharzfahren hatte ich heute morgen in zivilrecht :P

                      kurz gesagt, du bist mit 17 noch beschränkt geschäftsfähig und darfst nur geschäfte eingehen die für dich positiv sind , soll heißen, schenkungen etc sind ok aber die dinge für die du bezahlen musst nicht.

                      kann mich aber jetzt auch vertun ich schlag das morgen nochmal nach wie genau die rechtslage da is :p
                      gleicher gedanke :D Wäre cool wenn du es nachschlagen würdest :D Dann diss ich die scheiß Uestra ^^ Thx an alle, RM hält zusammen xD

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                        #56
                        The Terminator postete
                        Leute? Danke für den Wikipedia Link :D Ich bin eh raus aus der Sache?

                        Halten wir Fest: Ich bin 17 Jahre alt und meine Mum wusste NIX davon das ich zu dem Zeiptunkt mit der Bahn fahre.

                        Zitat Wikipedia:

                        Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. ......., Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustandegekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).


                        Und ich bin nicht zur Schule oder sonstetwas gefahren.

                        Bin also im Recht, right? ;)
                        ja ich glaub so war das :P
                        (zivilrechts vorlesung um 8 uhr geht ma gar nicht...)

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                          #57
                          monatstickets gelten bei uns noch am 1. werkstag nach ablauf. bei euch nicht?

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                            #58
                            pferdekopf per ups zur bahn solves

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                              #59
                              stully postete
                              DD postete
                              üstra halt größte scheißbande der welt...
                              this

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                                #60
                                http://www.123recht.net/acuteSchwarzfahrenacute-__a15439__p2.html
                                Erhöhtes Beförderungsentgelt von Kindern und Minderjährigen

                                die gerichte scheinen da wohl verschiedene meinungen zu vertreten.

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