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    #16
    Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 NamÄndG) möglich. Ein Ausländer ist auf die Namensänderungsbehörde seines Heimatstaates verwiesen.[13] Öffentliche Namensänderungen sind nicht möglich, wenn entsprechende bürgerliche Regelungen bestehen.

    Als wichtige Gründe werden bei Nachnamen angesehen:

    1. Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr bei Namensgleichheit, Namen ohne Namensklarheit, Nr. 34 NamÄndVwV);
    2. anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
    3. Namen, die in Schreibweise und Aussprache,[14] Doppelnamen oder sehr lange Namen, die über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben (Nr. 36 NamÄndVwV), oder orthographische Probleme mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
    4. Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Angehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigungen, der einen seltenen oder auffälligen Familiennamen hat, welcher durch die Berichterstattung über eine Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist (Nr. 39 NamÄndVwV);
    5. Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[15] (Nr. 40 NamÄndVwV);
    6. Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[16] (Nr. 41 NamÄndVwV);
    7. Namensänderung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[17] (Nr. 42 NamÄndwV);
    8. Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV), Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Tschechoslowakei oder Rumänien aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
    9. Gestattung der Führung eines mit einem Hofe oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
    10. Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
    11. Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV);

    Die Bereinigung von Besonderheiten eines ausländischen Namensrechts oder die Verdeutschung ausländischer Namen, die bisher nach dem öffentlichen Namensrecht möglich war (Nr. 37 NamÄndVwV), wurde mit Inkrafttreten des Art. 47 EGBGB zum 24. Mai 2007 gegenstandslos.

    Zum Namensänderungsgesetz wurde 1938 eine Verordnung[18] erlassen, die jüdischen Mitbürgern einen zusätzlichen Vornamen (Sara bzw. Israel) aufzwang. Diese Namensänderungsverordnung wurde nach 1945 jedoch aufgehoben.[19]

    Eine Änderung des Vornamens ist des Weiteren im Rahmen des Transsexuellengesetzes möglich (§ 1 TSG). Dieser ist als Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[20] so gestaltet worden, dass er auch auf ausländische Staatsbürger direkt anwendbar ist, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ihr Heimatrecht keine vergleichbaren Regelungen kennt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 d TSG).

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      #17
      Interessant würde mich auch gerne umbennen in Max Power, sag bescheid ob du erfolg hattest.

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        #18
        in Deutschland aufjedenfall sehr schwer ... wie sovieles -.-

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          #19
          http://www.readmore.de/index.php?cont=profile&action=edit_profile&id=4066 1

          vielleicht hilft dir das ja erst mal.

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            #20
            hmmm als ich nach deutschland gekommen bin durfte ich mir einen namen aussuchen. ich bin natürlich bei meinem geblieben jedoch hat man bruder aus stanislav sven gemacht :D

            vll hilft dir das weiter

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              #21
              ich versuche es mal am montag mit der religiösen schiene. z.B: ich bin atheist und lehne es ab weiterhin mit einem namen rumzulaufen, der explizit auf eine religion hinweist, da mir die momentane entwicklung schwer zu schaffen macht und mich psychisch belastet.

              auswandern, geschlechtsumwandlung und meinen vater ein paar straftaten begehen lassen.. das kommt im moment nicht in frage, wobei das letzte ja eh nur auf den nachnamen angewandt werden könnte.

              ziemlich behindert. wäre schön, wenn man einfach mit paar geldscheinen wedeln und sich 1-2 vornamen dazukaufen könnte.

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                #22
                willst demnächst turtok holmes heißen oder wie?

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                  #23
                  schlechter troll is schlecht
                  obv...

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                    #24
                    ich würde mich philliphus nennen

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                      #25
                      Namensänderung in ->

                      Vorname: m-m-m
                      Nachname: Monsterkill

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