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zoll freibetrag

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    zoll freibetrag

    hey,
    ich dachte eigentlich der freibetrag für bestellungen aus ausland wäre ende 08 auf 150€
    erhöht worden, hab mir cds aus usa für umgerechnet 47€ bestellt und nu wollen die legelakritze
    9€ Einfuhrsteuer, is das legitim?^^

    Und ich hab ma gelesen wenn man das einfach nich bezahlt checken die es sowieso nicht, hat das schon ma jemand gemacht ?

    grüße

    #2
    wenn du schiff oder flugreisender bist waren die 150€ bzw heute 430€ zollfrei. bestellungen aus dem internet haben da ne andere grenze. glaube 50€ oder so maximal

    Kommentar


      #3
      kennt sich jmd hier mit dem thema zoll aus? bin gerade dabei ne tennissaite für 150€ aus Kanada zu bestellen und wollte mal fragen welche kosten da noch auf mich zukommen. die seite vom zoll is so typisch bürokratenscheiss, dass man da eh nix kapieren kann, wenn man net stundenlang zeit investieren will.

      Kommentar


        #4
        Ist aus einem anderen Forum kopiert


        Guten Abend,

        ich habe mal beim Zoll angefragt bzgl dem Versand aus der USA. Vll interessiert es den ein oder anderen ja!

        Hier die Antwort

        Sehr geehrter Herr **********

        Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden lassen, sind lediglich von den
        Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt. Wenn der
        Gesamtwert der Sendung über 22 Euro bis 150 Euro beträgt ist diese zollfrei, jedoch ist die entsprechende
        Einfuhrumsatzsteuer (19% oder ggf. 7 %) zu zahlen.

        Für die Feststellung, ob diese Wertgrenze eingehalten worden ist, ist lediglich der Warenwert einschließlich der
        ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt.
        In ausländischer Währung angegebene Beträge sind mit dem im maßgebenden Zeitpunkt (Zeitpunkt bei der Überführung in den
        freien Verkehr) gültigen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Die aktuellen Umrechnungskurse können Sie unter
        http://www.zoll.de/ in der rechten Spalte "Rubrik Umrechnungskurse" ermitteln.

        Sollten die Waren in der Sendung den o.g. Wert übersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren Zoll und
        Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem
        die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

        Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den
        im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.

        Sie können die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der Auskunftsanwendung unter
        http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html > zur
        Einfuhr > Einreihung > Stichwortverzeichnis selbstständig durchführen bzw. nachvollziehen. Haben Sie die 11stellige
        Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des
        Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

        Beispiele für Zollsätze finden Sie unter: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/post ... html#post8.


        Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

        A) Abgabenbetrag Zoll

        Rechnungsbetrag (umrechnet in Euro) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische
        Frachtkosten bzw. Porto (1), Versicherung usw.)
        = Zollwert
        Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zoll

        B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer

        Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer

        C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

        Zollwert + zu zahlender Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert

        Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

        D) Gesamteinfuhrabgaben

        Zoll + Verbrauchsteuer + Einfuhrumsatzsteuer = Gesamtabgaben

        (1) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
        Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
        Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
        nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
        die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.


        Da aus Ihrer Anfrage nicht hervorgeht um welche Waren es sich handelt, kann ich Ihnen nicht mitteilen, ob die Einfuhr
        nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Einfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter
        besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein-
        oder Ausfuhrverbote.

        Weitere Informationen zum Thema "Zoll" finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.zoll.de/,
        - speziell zum Postverkehr: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0 ... index.html,
        - zu Warenbestellungen über das Internet:
        http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html und
        - Marken- und Produktpiraterie:
        http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html.


        Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
        Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
        abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
        werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
        beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
        Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
        Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
        zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
        enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
        Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
        die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
        Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
        Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
        wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
        Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
        Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... tigung.jpg) von der Weiterleitung an das
        Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
        Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
        (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_p ... ndlung.jpg). Nach
        Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
        der Zollstelle mitnehmen.
        Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
        Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
        Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
        Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
        bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
        Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
        verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
        machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
        der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.


        Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Im Auftrag




        Auskunft für Privatpersonen:

        E-Mail: [email protected]

        Internet: http://www.zoll.de
        Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
        Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

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          #5
          jo danke an sph, habs jetzt auch auf der zollseite gefunden


          Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

          Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

          @psY

          wenn du also bei genau 150 bist musst du "nur" die 19% zusätzlich einfuhr zahlen, bist du da drüber inkl. versand musst du au noch zoll bezahlen, kann dir aber leider au nicht sagen wieviel

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            #6
            ruf doch einfach beim zoll an und frag... die fressen dich nicht! die sind FÜR dich da... sie werden von deinem und meinem steuergeld bezahlt

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              #7
              hab zum glück genau 145€ :-D. aber habe schon öfters sachen bestellt und musste auch die mwst nicht bezahlen. Ich weiss aber nicht nach welchem system das geprüft wird.

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