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Amoklaufverdacht ohne Beweise???

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    #91
    TRICKSIII postete
    FayDaHolicc postete
    Hallo Kinder,
    wenn ihr einmal keine Lust auf Schule habt, dann schreibt doch einfach einen Brief an die Polizei, im Brief muss das Datum wo ihr Frei haben wollt drin stehen, und das ihr Amoklaufen wollt (heißt im Polizei Jagon "Frei haben") aber schreibt am besten nicht euren Namen darun.

    Viel Spaß beim Austesten, eure Peter Lustig.

    (er nicht mekrt das es nicht ernst gemeint ist, ist selber schuld)
    scheißegal obs ernst gemein war ich hab eh kein wort verstanden...
    Dann solltest du Deutsch lernen aber geht mir am Arsch vorbei weil ich nichts mit Spaßbremsen zutun haben will.

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      #92
      rub1kon postete
      Unabhängig vom eigentlichen Thema:

      Ist falsch.

      In dubio pro reo gilt, sofern der Sachverhalt nicht eindeutig festgestellt werden kann. Wenn der Richter die Aussage einer einzelnen Zeugin für 100% glaubhaft hält, genügt dies zu einer Verurteilung.

      Der Zweifelssatz (in dubio...) findet am Ende der Sachverhaltswürdigung Anwendung, gilt aber NICHT für jedes einzelne Beweismittel!

      (Um das gesunder Menschenverstand-Beispiel zu bemühen:
      Frau wird vergewaltigt. Vergewaltiger trägt Kondom (also keine genetischen Spuren, etc. aufzufinden). Frau kann Täter identifizieren und zeigt an.

      Eurer Beschreibung nach wär das ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage => In dubio => Straffreiheit. Eigentlich also nen Freifahrtsschein für Vergewaltigungen mit Kondom. Kann nicht sein.

      Und eben so ist es auch nicht. Wenn die Frau eine vollkommen glaubhafte Aussage macht (etwa indem sie zum Beispiel auch besondere Eigenschaften des Täters beschreiben kann, die sie nur bei einem Geschlechtsakt oder ähnlichen Umständen erkennen konnte wie zB Besonderheiten des Geschlechtsteiles, auffällige Narben/Muttermale in der Hüftregion etc.) und der Richter ihre Aussage somit für ganz sicher richtig hält, muss eine Verurteilung möglich sein!
      Das wäre aber sehr sehr heikel dein Beispiel. Dann könnte ja jede Affaire von mir mich wegen Vergewaltigung anklagen (z.B aus dem Grund weil ich keine Beziehung mit ihr will etc pp). Sie kann alles von mir toll beschreiben usw usf. Und schon soll ein Richter ihr glauben und mich verurteilen? So schnell geht das natürlich auf keinen Fall.
      Fakt ist immer: sobald es keine weiteren Zeugen gibt, kann man aufgrund einer Aussage man mich nicht verurteilen. Das Risiko einer absichtlichen/unabsichtlichen Falschaussage ist viel zu groß. Damit hätte jeder Mensch der etwas mehr Details von mir weiß viel zuviel Macht.
      Wenn dann geht das nur in Verbindung mit vielen kleinen (objektiven) Nebenindizien die dann noch auftauchen (z.B. Vorbestraft, Medizischne Gutachten usw usf.)

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        #93
        close pls

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          #94
          checkliste:

          1. berufung einlegen
          2. alle zeugen wegen rufmords anklagen
          3. berufung gewinnen
          4. 4 russen à 50€ holen die sie (diese tuse) mal auf die "rechte" bahn bringen ...
          5.
          6. profit

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            #95
            haegi postete
            Günni postete
            irgendwie kann ich mir nicht vorstellen dass es genauso abgelaufen ist.
            seit wann wird man verurteilt auf grund von EINER EINZIGEN zeugenaussage die besagt dass man angeblich gesagt man würde amok laufen....
            sorry, aber das kann ich mir irgendwie so nicht vorstellen.
            es war nicht nur eine zeugin...
            es war der vater des mädchens (der polizist ist)
            die lehrerin
            das mädchen das es behauptet hat
            und noch ein mädchen aus seiner klasse (ich glaube die beste freundin des anderen mädchens)
            Hat er ja schonmal gute Ziele nach den 4 tagen knast.

            Kommentar


              #96
              Alerta postete
              versuchs damit

              http://www.youtube.com/watch?v=zYEQfOG8P6Y&feature=PlayList&p=C3E7D7BE4E8 6FDAA&playnext=1&playnext_from=PL&index=21
              war auch mein erster Gedanke :D

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                #97
                Unseen postete
                Alerta postete
                versuchs damit

                http://www.youtube.com/watch?v=zYEQfOG8P6Y&feature=PlayList&p=C3E7D7BE4E8 6FDAA&playnext=1&playnext_from=PL&index=21
                war auch mein erster Gedanke :D
                Unglaublich hier gibts leute die oi hören

                Kommentar


                  #98
                  haegi postete
                  Hi,
                  ein Freund oder eher ein guter Bekannter von mir hatte gestern eine Gerichtsverhandlung weil ein Mädchen aus seiner ehemaligen Klasse behauptete dass er angeblich gesagt hat dass er amok laufen will...
                  gesagt hat er es aber nie und hat auch gar keinen grund und ist geistig auch in keinster weise gestört..
                  er hat eben eine ausbildung begonnen und eine feste freundin und auch an sich ein recht erfülltes leben...
                  wie gesagt, ihm wurde unterstellt er hätte einen amoklauf angekündigt...
                  nun wurde er gestern zu 4 tagen jugednknast, 900€ + gerichtskosten verurteilt...
                  beweise dass er es geplant hat oder gesagt hat gibt es allerdings nicht...
                  da frage ich mich doch:

                  was soll sowas? und mit welcher begründung verurteilen sie einfach menschen ohne beweise, der wahrscheinlich wegen einem mädchen aus seiner ehemaligen klasse die ihn nicht mag seine ausbildungsstelle verliert...

                  was haltet ihr davon?. gegen sowas muss man doch was tun...
                  kann doch nicht sein dass 17 jährige einfach so ohne grund in jugendarrest müssen...
                  damit bist du bei readmore an der richtigen stelle

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