@rub1kon
Du scheinst willentlich meine Posts zu missinterpretieren.
Eine Strafe hat die vordergründige Aufgabe den Menschen vor einer Tat abzuschrecken, ansonsten hat er keinen Grund ein Verbrechen nicht zu begehen, da ihm eine moralische Vernunft fehlt. Bei geeigneten Umständen wird jeder zum Verbrecher, es geht darum, durch Strafen die Hemmschwelle so hoch zu halten, dass ein Großteil der Bevölkerung das Verbrechen eben nicht begeht.
Hintergründig jedoch basiert dieses Abschreckungsprinzip auf der Kant'schen Gerechtigkeitsidee, nur wenn die Strafe äquivalent zum Verbrechen ist besitzt sie auch ein Abschreckungspotential.
Ich zitiere hier mal die Dezhbakhsh-Studie: Our results suggest that capital punishment has a strong deterrent effect; each execution results, on average, in eighteen fewer murders[...]
Besitzt die Todesstrafe also ein Abschreckungspotential? Ja.
Braucht jede Strafe ein Abschreckungspotential? Ja.
Sage ich das seit meinem ersten Post? Ja.
Ist das der Kern meiner Argumentation? Nein.
Letztendlich beruht alles auf der Gleichartigkeit zwischen Verbrechen und Wiedervergeltung, ohne dieser Prämisse gibt es auch keine objektive Abschreckung.
Das ist doch absoluter Unsinn. Die Dezhbakhsh-Studie widerlegt das. Singapur widerlegt das. Auch aus philosophischer Sicht ist dieser Gedanke unhaltbar.
Kant schrieb z.B.: Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung als durch den am Täter gerichtlich vollzogenen Tod
Gerade bei Mord ist es aufgrund seiner Radikalität so unglaublich einfach den Pendant zu finden, nur der Tod durch Hinrichtung negiert hier das Verbrechen.
Du scheinst willentlich meine Posts zu missinterpretieren.
Eine Strafe hat die vordergründige Aufgabe den Menschen vor einer Tat abzuschrecken, ansonsten hat er keinen Grund ein Verbrechen nicht zu begehen, da ihm eine moralische Vernunft fehlt. Bei geeigneten Umständen wird jeder zum Verbrecher, es geht darum, durch Strafen die Hemmschwelle so hoch zu halten, dass ein Großteil der Bevölkerung das Verbrechen eben nicht begeht.
Hintergründig jedoch basiert dieses Abschreckungsprinzip auf der Kant'schen Gerechtigkeitsidee, nur wenn die Strafe äquivalent zum Verbrechen ist besitzt sie auch ein Abschreckungspotential.
Ich zitiere hier mal die Dezhbakhsh-Studie: Our results suggest that capital punishment has a strong deterrent effect; each execution results, on average, in eighteen fewer murders[...]
Besitzt die Todesstrafe also ein Abschreckungspotential? Ja.
Braucht jede Strafe ein Abschreckungspotential? Ja.
Sage ich das seit meinem ersten Post? Ja.
Ist das der Kern meiner Argumentation? Nein.
Letztendlich beruht alles auf der Gleichartigkeit zwischen Verbrechen und Wiedervergeltung, ohne dieser Prämisse gibt es auch keine objektive Abschreckung.
Wie steht es um den Gedanken, dass der generell in bestimmten Umfang narzisstische Mensch das fremde Leben für so wertig hält wie sagen wir ~20 Jahre seines eigenen Lebens?
Kant schrieb z.B.: Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung als durch den am Täter gerichtlich vollzogenen Tod
Gerade bei Mord ist es aufgrund seiner Radikalität so unglaublich einfach den Pendant zu finden, nur der Tod durch Hinrichtung negiert hier das Verbrechen.
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