Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

22 Jahre vs. fast 15 Jahre !!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    kungfuharryprktschz postete
    Je nachdem wie reif sie ist ist es denke ich nicht verwerflich, auch wenn es die Eltern anders sehen. Strafbar ist es nicht mit einer 14-jährigen zu schlafen, soweit ich das Gesetz diesbezüglich im Kopf habe.
    Doch. Wenn du volljährig bist und sie unter 16 Jahren, dann machst du dich strafbar. :)
    buuuuuuuut.. who cares?

    Kommentar


      #17
      kungfuharryprktschz postete
      Je nachdem wie reif sie ist ist es denke ich nicht verwerflich, auch wenn es die Eltern anders sehen. Strafbar ist es nicht mit einer 14-jährigen zu schlafen, soweit ich das Gesetz diesbezüglich im Kopf habe.
      doch, es ist strafbar wenn du ueber 18 bist

      btw, paedo = vorpubertaer

      Kommentar


        #18
        14 ist mir schon zu alT

        Kommentar


          #19
          Agent - Orange postete
          Igitt.

          Sie widern mich an.
          Vllt solltet ihr alle mal euren Kopf Einschalten und nach denken...

          Ich bin doch nicht so Dumm und schreibe mit mein Orginal RM Account - Wenn ich das wäre ;)

          Kommentar


            #20
            Mein lieblings Thema.

            Wer es nötig hat mit 22 Jahren eine 14 Jährige zu "knallen" hat sowieso schon verloren.

            Kommentar


              #21
              es gibt nicht zu jung .. und auch nicht zu eng,
              man brauch nur 2 sachen .. ne geflügelschere und viiel geduld ...

              Kommentar


                #22
                tqu4N[y] postete
                Agent - Orange postete
                Igitt.

                Sie widern mich an.
                Vllt solltet ihr alle mal euren Kopf einschalten und nach Denken...

                Ich bin doch nicht so Dumm und schreibe mit mein Orginal RM Account - Wenn ich das wäre ;)
                achso, ja dann fake-acc bitte deleten :D

                Kommentar


                  #23
                  http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

                  würde dein "Kumpel" eine knallen vollpissen und sagen was für ein loser er is..

                  Kommentar


                    #24
                    Ab 6 dehnbar... sag deinen kollegen *zwinker zwinker* er solls krachen lassen =D... Ne also mit 22 is schon bisschen so ne Junge bei ner 17 Jährigen würd ich nix sagen oder so aber 14 is schon krass übertrieben... Soll sich lieber ne bisschen ältere suchen

                    Kommentar


                      #25
                      - Ist es Erlaubt? Wenn nicht...Wieso?
                      >§ 182 StGB
                      § 182
                      Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

                      (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
                      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
                      2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

                      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                      (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

                      (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
                      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
                      2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

                      und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                      (4) Der Versuch ist strafbar.

                      (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

                      (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

                      - Ist man wegen so einen alters Unterschied gleich "Pädophil" ?
                      Ja.

                      - Was spricht gegen bzw. was spricht für so eine "Beziehung/Affäre" auser das Alter?
                      Hm mal sehen. Ein normaler 22-Jähriger findet an einer 14-Jährigen im Normalfall ziemlich wenig. Offensichtlich hast du aber noch ein etwas kindliches Gemüt.

                      Was ansonsten dagegen spricht? Du kannst nicht mit ihr weggehn. Du kannst vergessen, dass du dich besaufen kannst, wenn ihr zusammen auf einer Party seid. Du bist auf Gedeih und Verderb dem Gutwillen ihrer Eltern ausgesetzt, da sie dich anzeigen können. Du hast ein Mädchen mitten in der Pubertät.
                      Oder ist es so eine Ghetto-Bitch, die schon tausende Typen hatte?

                      Ich kenne jemand der so eine Beziehung/Affäre hat und mich Interessiert, was andere davon halten.
                      Jaja.

                      Kommentar


                        #26
                        tqu4N[y] postete
                        Agent - Orange postete
                        Igitt.

                        Sie widern mich an.
                        Vllt solltet ihr alle mal euren Kopf Einschalten und nach denken...

                        Ich bin doch nicht so Dumm und schreibe mit mein Orginal RM Account - Wenn ich das wäre ;)
                        tut mir leid aber du bist hier nicht fame

                        Kommentar


                          #27
                          14... du stehst auf ältere oder?

                          Kommentar


                            #28
                            Boss-der-Bosse postete
                            Leito postete
                            octaneN postete
                            I see Pedo.

                            Kommentar


                              #29
                              Just_Roo_it postete
                              14 ist mir schon zu alT
                              ab in die anstalt bitte

                              Kommentar


                                #30
                                Sobald man 14 ist, kann man auch mit volljährigen Menschen schlafen, es ist für beide Seiten nicht strafbar. Strafbar wirds erst, wenn derjenige ein Schutzbefohlener ist. ;)

                                Naja.. Ich würds lassen. 8 Jahre sind in der Zeit schon arg viel Unterschied.. Auch wenn sie frühreif ist.. Naja.. Kenne auch genug 15jährige Weiber, die lieber einen 20+ Typen wollen, weils ja so unheimlich cool ist. Und die Typen find ich irgendwie arg eklig. Die wollen halt eine, die man fix flachlegen kann und man weiß, dass das Mädchen eh alles macht, weils ja unbedingt n 20jährigen brauch. Moralisch ziemlich verwerflich.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X