uh hier könnte man so richtig schön deppen aussortieren, wären glaub mind ~20 perma bans
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22 Jahre vs. fast 15 Jahre !!
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20 und 15 oder 16 ist noch n bisschen was anderes als 22 und 14. kann mir eh kaum vorstellen, dass man sich als 22 jähriger vernünftig mit ner 14 jährigen unterhalten kann. die hat doch noch nicht so viel ahnung von nix.buffy postete
wieso wird das hier eigentlich so geächtet? Angenommen jemand in den 20ern entwickelt gefühle für eine Minderjährige, meinetwegen 15 oder 16 jahre alt. Wenn beide es wollen, was ist dann an Sex auszusetzen? Klar ist es "nicht normal" oder ungewöhnlich, aber solange alle Beteiligten sich das gut überlegen, np imo. In 10 Jahren würde niemand mehr doof schauen, wenn der Kerl 32 und sie 25, nichtmal wenn er 35 und sie 22 ist.
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nudel
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der gesetzestext lässt keine antwort offen, wenn du fragst ob es verboten ist oder nicht.
man wird per fall entscheiden.
als 22 jähriger eine 14 jährige freundin; mit dieser 14 jährigen freundin sexuellen verkehr haben wollen.
es wird dann so entschieden. sofern denn die eltern des mädchens dies zur anzeige bringen oder aber das mädchen warum auch immer sich entscheidet ihren sexuellen kontakt zu deinem freund zur anzeige zur bringen, wird erst einmal ermittelt. die polizei bittet deinen freund dann zur beweisaufnahme, diesen termin muss dein freund nicht wahrnehmen sofern die einladung von der örtlichen polizeidienststelle ist und nicht von der zuständigen staatsanwaltschaft. sollte die einladung von der staatsanwaltschaft kommen, muss er sie wahrnehmen. das mädchen wird natürlich befragt, diese befragung wird zwangsweise im beisein der eltern stattfinden. bei bestimmten themen können die eltern auch gebeten werden das zimmer zu verlassen. dies sollte aber nur der fall sein wenn deinem freund vergewaltigung vorgeworfen wird ober aber harte ungewöhnliche sexualpraktiken/perverses. wenn über normales "liebe machen" gesprochen wird, sind die eltern im normalfall dabei. dies alles dient zur beweisaufnahme. die polizei nimmt die beweise für die staatsanwaltschaft auf. sind die ermittlungen abgeschlossen kommt das ganze vor gericht.
dort wird der richter nach sichtung der beweise, dazu gehört auch zeugenvernehmung in der du übrigens auch ein anwalt zugegen sein wird, der deinen freund vertritt. wenn also dein freund normalen verkehr mit seiner 14 jährigen freundin hatte, wird darüber entschieden ob sie das freiwillig mitgemacht hat. dies würde z.b. beweisen wenn sie schon die pille nimmt, bzw. mit ihren eltern darüber schon gesprochen hat. im grossen und ganzen kann man nur raten das ganze nicht zu übertreiben. das mädchen an die sexualität heranzuführen (sofern dein kumpel schon übel erfahren ist und kama sutra mit ihr machen möchte). also der richter schaut dann eben ob dein kumpel seine freundin physisch oder psychisch unter druck gesetzt hat oder aber sie es aus freien stücken gemacht hat und aus irgend einem grunde deinem freund einen reinwürgen möchte. es wird auch geschaut ob eventuell die eltern der freundin deinem freund einen reinwürgen möchten.
also nur in dem falle, das dein freund denkt er hätte seine freundin irgendwie zum sex gezwungen (physisch oder psychisch) und sie sich in diesem falle dafür entscheidet dies zur anzeige zur bringen bzw. sie es ihren eltern erzählt und diese entscheiden, nur in diesem falle sollte er sich sorgen machen. ansonsten wenn sie eine glückliche beziehung führen und alles mit rechten dingen abläuft, sollte er sich eigentlich keine sorgen machen müssen.
ich persönlich sehe darin nichts verwerfliches. ich kenne deinen freund ja nicht und ich kenne sie nicht. es gibt definitv junge mädchen die ihrem alter ein stück vorraus sind und es gibt junge männer die ihrer zeit ein stück zurückliegen, was auch immer dies heissen mag. wenn sie wirklich eine normale beziehung führen, er sich um sie kümmert und sie sich lieben, dann sehe ich daran nichts schlimmes. allein unsere gesellschaftsform bestimmt diesen rahmen und in diesem rahmen mag es eventuell ein wenig verwerflich sein, verboten jedoch ist es nicht. wenn er ihr die sexualität vernünftig nahebringt oder sogar die beiden sie gemeinsam entdecken, dann ist das doch prima.
sollte er es nicht ernst mit ihr meinen, würde ich es anzeigen!
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Dankeschön erstmal für dein Kommentar!agr0el postete
der gesetzestext lässt keine antwort offen, wenn du fragst ob es verboten ist oder nicht.
man wird per fall entscheiden.
als 22 jähriger eine 14 jährige freundin; mit dieser 14 jährigen freundin sexuellen verkehr haben wollen.
es wird dann so entschieden. sofern denn die eltern des mädchens dies zur anzeige bringen oder aber das mädchen warum auch immer sich entscheidet ihren sexuellen kontakt zu deinem freund zur anzeige zur bringen, wird erst einmal ermittelt. die polizei bittet deinen freund dann zur beweisaufnahme, diesen termin muss dein freund nicht wahrnehmen sofern die einladung von der örtlichen polizeidienststelle ist und nicht von der zuständigen staatsanwaltschaft. sollte die einladung von der staatsanwaltschaft kommen, muss er sie wahrnehmen. das mädchen wird natürlich befragt, diese befragung wird zwangsweise im beisein der eltern stattfinden. bei bestimmten themen können die eltern auch gebeten werden das zimmer zu verlassen. dies sollte aber nur der fall sein wenn deinem freund vergewaltigung vorgeworfen wird ober aber harte ungewöhnliche sexualpraktiken/perverses. wenn über normales "liebe machen" gesprochen wird, sind die eltern im normalfall dabei. dies alles dient zur beweisaufnahme. die polizei nimmt die beweise für die staatsanwaltschaft auf. sind die ermittlungen abgeschlossen kommt das ganze vor gericht.
dort wird der richter nach sichtung der beweise, dazu gehört auch zeugenvernehmung in der du übrigens auch ein anwalt zugegen sein wird, der deinen freund vertritt. wenn also dein freund normalen verkehr mit seiner 14 jährigen freundin hatte, wird darüber entschieden ob sie das freiwillig mitgemacht hat. dies würde z.b. beweisen wenn sie schon die pille nimmt, bzw. mit ihren eltern darüber schon gesprochen hat. im grossen und ganzen kann man nur raten das ganze nicht zu übertreiben. das mädchen an die sexualität heranzuführen (sofern dein kumpel schon übel erfahren ist und kama sutra mit ihr machen möchte). also der richter schaut dann eben ob dein kumpel seine freundin physisch oder psychisch unter druck gesetzt hat oder aber sie es aus freien stücken gemacht hat und aus irgend einem grunde deinem freund einen reinwürgen möchte. es wird auch geschaut ob eventuell die eltern der freundin deinem freund einen reinwürgen möchten.
also nur in dem falle, das dein freund denkt er hätte seine freundin irgendwie zum sex gezwungen (physisch oder psychisch) und sie sich in diesem falle dafür entscheidet dies zur anzeige zur bringen bzw. sie es ihren eltern erzählt und diese entscheiden, nur in diesem falle sollte er sich sorgen machen. ansonsten wenn sie eine glückliche beziehung führen und alles mit rechten dingen abläuft, sollte er sich eigentlich keine sorgen machen müssen.
ich persönlich sehe darin nichts verwerfliches. ich kenne deinen freund ja nicht und ich kenne sie nicht. es gibt definitv junge mädchen die ihrem alter ein stück vorraus sind und es gibt junge männer die ihrer zeit ein stück zurückliegen, was auch immer dies heissen mag. wenn sie wirklich eine normale beziehung führen, er sich um sie kümmert und sie sich lieben, dann sehe ich daran nichts schlimmes. allein unsere gesellschaftsform bestimmt diesen rahmen und in diesem rahmen mag es eventuell ein wenig verwerflich sein, verboten jedoch ist es nicht. wenn er ihr die sexualität vernünftig nahebringt oder sogar die beiden sie gemeinsam entdecken, dann ist das doch prima.
sollte er es nicht ernst mit ihr meinen, würde ich es anzeigen!
Genau so seh ich das auch...ich glaube auch ER meint es auch ernst! ER sieht Richtig Happy aus :)
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ich fasse zusammen: RAPE SIE!agr0el postete
der gesetzestext lässt keine antwort offen, wenn du fragst ob es verboten ist oder nicht.
man wird per fall entscheiden.
als 22 jähriger eine 14 jährige freundin; mit dieser 14 jährigen freundin sexuellen verkehr haben wollen.
es wird dann so entschieden. sofern denn die eltern des mädchens dies zur anzeige bringen oder aber das mädchen warum auch immer sich entscheidet ihren sexuellen kontakt zu deinem freund zur anzeige zur bringen, wird erst einmal ermittelt. die polizei bittet deinen freund dann zur beweisaufnahme, diesen termin muss dein freund nicht wahrnehmen sofern die einladung von der örtlichen polizeidienststelle ist und nicht von der zuständigen staatsanwaltschaft. sollte die einladung von der staatsanwaltschaft kommen, muss er sie wahrnehmen. das mädchen wird natürlich befragt, diese befragung wird zwangsweise im beisein der eltern stattfinden. bei bestimmten themen können die eltern auch gebeten werden das zimmer zu verlassen. dies sollte aber nur der fall sein wenn deinem freund vergewaltigung vorgeworfen wird ober aber harte ungewöhnliche sexualpraktiken/perverses. wenn über normales "liebe machen" gesprochen wird, sind die eltern im normalfall dabei. dies alles dient zur beweisaufnahme. die polizei nimmt die beweise für die staatsanwaltschaft auf. sind die ermittlungen abgeschlossen kommt das ganze vor gericht.
dort wird der richter nach sichtung der beweise, dazu gehört auch zeugenvernehmung in der du übrigens auch ein anwalt zugegen sein wird, der deinen freund vertritt. wenn also dein freund normalen verkehr mit seiner 14 jährigen freundin hatte, wird darüber entschieden ob sie das freiwillig mitgemacht hat. dies würde z.b. beweisen wenn sie schon die pille nimmt, bzw. mit ihren eltern darüber schon gesprochen hat. im grossen und ganzen kann man nur raten das ganze nicht zu übertreiben. das mädchen an die sexualität heranzuführen (sofern dein kumpel schon übel erfahren ist und kama sutra mit ihr machen möchte). also der richter schaut dann eben ob dein kumpel seine freundin physisch oder psychisch unter druck gesetzt hat oder aber sie es aus freien stücken gemacht hat und aus irgend einem grunde deinem freund einen reinwürgen möchte. es wird auch geschaut ob eventuell die eltern der freundin deinem freund einen reinwürgen möchten.
also nur in dem falle, das dein freund denkt er hätte seine freundin irgendwie zum sex gezwungen (physisch oder psychisch) und sie sich in diesem falle dafür entscheidet dies zur anzeige zur bringen bzw. sie es ihren eltern erzählt und diese entscheiden, nur in diesem falle sollte er sich sorgen machen. ansonsten wenn sie eine glückliche beziehung führen und alles mit rechten dingen abläuft, sollte er sich eigentlich keine sorgen machen müssen.
ich persönlich sehe darin nichts verwerfliches. ich kenne deinen freund ja nicht und ich kenne sie nicht. es gibt definitv junge mädchen die ihrem alter ein stück vorraus sind und es gibt junge männer die ihrer zeit ein stück zurückliegen, was auch immer dies heissen mag. wenn sie wirklich eine normale beziehung führen, er sich um sie kümmert und sie sich lieben, dann sehe ich daran nichts schlimmes. allein unsere gesellschaftsform bestimmt diesen rahmen und in diesem rahmen mag es eventuell ein wenig verwerflich sein, verboten jedoch ist es nicht. wenn er ihr die sexualität vernünftig nahebringt oder sogar die beiden sie gemeinsam entdecken, dann ist das doch prima.
sollte er es nicht ernst mit ihr meinen, würde ich es anzeigen!
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mmd !hihipenis postete
ich fasse zusammen: RAPE SIE!agr0el postete
der gesetzestext lässt keine antwort offen, wenn du fragst ob es verboten ist oder nicht.
man wird per fall entscheiden.
als 22 jähriger eine 14 jährige freundin; mit dieser 14 jährigen freundin sexuellen verkehr haben wollen.
es wird dann so entschieden. sofern denn die eltern des mädchens dies zur anzeige bringen oder aber das mädchen warum auch immer sich entscheidet ihren sexuellen kontakt zu deinem freund zur anzeige zur bringen, wird erst einmal ermittelt. die polizei bittet deinen freund dann zur beweisaufnahme, diesen termin muss dein freund nicht wahrnehmen sofern die einladung von der örtlichen polizeidienststelle ist und nicht von der zuständigen staatsanwaltschaft. sollte die einladung von der staatsanwaltschaft kommen, muss er sie wahrnehmen. das mädchen wird natürlich befragt, diese befragung wird zwangsweise im beisein der eltern stattfinden. bei bestimmten themen können die eltern auch gebeten werden das zimmer zu verlassen. dies sollte aber nur der fall sein wenn deinem freund vergewaltigung vorgeworfen wird ober aber harte ungewöhnliche sexualpraktiken/perverses. wenn über normales "liebe machen" gesprochen wird, sind die eltern im normalfall dabei. dies alles dient zur beweisaufnahme. die polizei nimmt die beweise für die staatsanwaltschaft auf. sind die ermittlungen abgeschlossen kommt das ganze vor gericht.
dort wird der richter nach sichtung der beweise, dazu gehört auch zeugenvernehmung in der du übrigens auch ein anwalt zugegen sein wird, der deinen freund vertritt. wenn also dein freund normalen verkehr mit seiner 14 jährigen freundin hatte, wird darüber entschieden ob sie das freiwillig mitgemacht hat. dies würde z.b. beweisen wenn sie schon die pille nimmt, bzw. mit ihren eltern darüber schon gesprochen hat. im grossen und ganzen kann man nur raten das ganze nicht zu übertreiben. das mädchen an die sexualität heranzuführen (sofern dein kumpel schon übel erfahren ist und kama sutra mit ihr machen möchte). also der richter schaut dann eben ob dein kumpel seine freundin physisch oder psychisch unter druck gesetzt hat oder aber sie es aus freien stücken gemacht hat und aus irgend einem grunde deinem freund einen reinwürgen möchte. es wird auch geschaut ob eventuell die eltern der freundin deinem freund einen reinwürgen möchten.
also nur in dem falle, das dein freund denkt er hätte seine freundin irgendwie zum sex gezwungen (physisch oder psychisch) und sie sich in diesem falle dafür entscheidet dies zur anzeige zur bringen bzw. sie es ihren eltern erzählt und diese entscheiden, nur in diesem falle sollte er sich sorgen machen. ansonsten wenn sie eine glückliche beziehung führen und alles mit rechten dingen abläuft, sollte er sich eigentlich keine sorgen machen müssen.
ich persönlich sehe darin nichts verwerfliches. ich kenne deinen freund ja nicht und ich kenne sie nicht. es gibt definitv junge mädchen die ihrem alter ein stück vorraus sind und es gibt junge männer die ihrer zeit ein stück zurückliegen, was auch immer dies heissen mag. wenn sie wirklich eine normale beziehung führen, er sich um sie kümmert und sie sich lieben, dann sehe ich daran nichts schlimmes. allein unsere gesellschaftsform bestimmt diesen rahmen und in diesem rahmen mag es eventuell ein wenig verwerflich sein, verboten jedoch ist es nicht. wenn er ihr die sexualität vernünftig nahebringt oder sogar die beiden sie gemeinsam entdecken, dann ist das doch prima.
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Hmm versteh halt gar nich wie man sich auf sowas einlassen... Wenn ich en One-Night-Stand will such ich mir eine mit der es auch bockt also die sich schon bisschen auskennt usw ;) (Ja ich weiss das es die 14-15 jährigen Gheddochickz gibt die warscheinlich schon mehr kennen wie manche erwachsene Frauen... Aber das wäre meiner Meinung nach einfach nur Niveaulos, und bringt auch keine Bestätigung weil die einfach jeder Depp knallen kann^^). Und für ne Beziehung so ne junge seh ich iwie als Belastung, ich will mich auch mal Abends hinhocken können mit meinen Mädchen und einfach bisschen labern oder mal en "gehobenen" Film gucken usw. Und des versteht einfach so ne junge nich... Mir wärs einfach zu unreif... Kb auf gezicke und ständiges beleidigt sein...
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