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    Mainboard nach Versand angeblich defekt

    Servus!

    Hab vor kurzem via Ebay ein Mainboard verkauft. Nach Geldeingang habe ich das Board Ordnungsgemäß verpackt (Polsterung + OVP) und via DHL Paket verschickt.

    Das Board ist soweit auch angekommen, nur angeblich sollen jetzt 2 Sockel Pins verbogen sein. Kann beim Ausbau nicht passiert sein, da ich extra noch nachgeschaut habe (Sockelhalterung auf / CPU raus fertig).

    Der Käufer möchte jetzt natürlich sein Geld zurück haben. Allerdings habe ich stark im Verdacht, dass er versucht hat seinen PC selbst zusammenzubauen und dabei die Pins beschädigt hat.

    Nun zur Eigentlichen Frage: Bin ich verpflichtet Ihm sein Geld zu erstatten? Wie sollte ich vorgehen.

    #2
    Lieber ein Anwalt einschalten, anstatt auf das Halbwissen hier zu hören.

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      #3
      Ich glaub bei privaten Auktionen nicht, oder ?

      Oft steht doch sowas wie [...] keine Garantie oder Rückgaberecht da private Auktion [...]

      Aber ob das rechtlich auch so funktioniert - kP.

      Schreib ihm doch, dass du das ganze über deinen Anwalt klären möchtest - entweder kuscht er gleich oder es endet halt wirklich damit (was über kurz oder lang eh passieren wird wenn er stur bleibt).

      Oder du nimmst es zurück.

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        #4
        §447 I BGB:

        Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort (ist gegeben), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

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          #5
          Anwalt ist teuer xD

          Trozdem ruf einen Anwalt an, und Frage wie es rein rechtlich aussieht, als Privatperson bist du eigentlich nicht verpflichtet Garantieansprüche zu gewähren, soviel ich weiß.

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            #6
            Gib ihm einen Link zu diesen Thread. Wenn er nicht aufhört zu nerven schickst du ihm RM-Schläger. ggn0r3

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              #7
              boris postete
              Bin ich verpflichtet Ihm sein Geld zu erstatten?
              Ja. Mit 50% Schmerzensgeld extra.

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                #8
                das hat ja nichts mit nem garantieanspruch zu tuen, der grundsätzlich auf freiwilliger basis beruht, es hat auch nichts mit gewährleistung zu tun, sondern damit, dass das der artikel falsch angepriesen wurde.
                Wenn im angebot steht, dass der artikel funktioniert und er es nicht tut, hat auch beim privatkauf der käufer ein recht auf nachbesserung/erstattung.
                Bei wem nun die beweispflicht liegt, weiß ich nicht, aber im zweifelsfall beim verkäufer würde ich jetzt sagen.

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                  #9
                  don postete
                  das hat ja nichts mit nem garantieanspruch zu tuen, der grundsätzlich auf freiwilliger basis beruht, es hat auch nichts mit gewährleistung zu tun, sondern damit, dass das der artikel falsch angepriesen wurde.
                  Wenn im angebot steht, dass der artikel funktioniert und er es nicht tut, hat auch beim privatkauf der käufer ein recht auf nachbesserung/erstattung.
                  Bei wem nun die beweispflicht liegt, weiß ich nicht, aber im zweifelsfall beim verkäufer würde ich jetzt sagen.
                  Nettes Halbwissen. Die Beweispflicht liegt beim Käufer, kann er nicht nachweisen dass die Mängel schon bei der Auslieferung der Ware vorhanden waren kann er dir gar nichts.

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                    #10
                    myc postete
                    don postete
                    das hat ja nichts mit nem garantieanspruch zu tuen, der grundsätzlich auf freiwilliger basis beruht, es hat auch nichts mit gewährleistung zu tun, sondern damit, dass das der artikel falsch angepriesen wurde.
                    Wenn im angebot steht, dass der artikel funktioniert und er es nicht tut, hat auch beim privatkauf der käufer ein recht auf nachbesserung/erstattung.
                    Bei wem nun die beweispflicht liegt, weiß ich nicht, aber im zweifelsfall beim verkäufer würde ich jetzt sagen.
                    Nettes Halbwissen. Die Beweispflicht liegt beim Käufer, kann er nicht nachweisen dass die Mängel schon bei der Auslieferung der Ware vorhanden waren kann er dir gar nichts.
                    reicht der konjunktiv nicht aus? Muss ich nun unter jeden post: "Ohne Gewähr" schreiben?

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                      #11
                      Milo postete
                      §447 I BGB:

                      Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort (ist gegeben), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
                      zusätzlich könnte man noch in betracht ziehen wann er sich mit dem problem gemeldet hat, wenn es unverzüglich war, könnte er evtl trotzdem ansprüche geltend machen, aber hab auch hier nicht die 100% ahnung, nur bissl studium nebenfach wissen.

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                        #12
                        don postete
                        myc postete
                        don postete
                        das hat ja nichts mit nem garantieanspruch zu tuen, der grundsätzlich auf freiwilliger basis beruht, es hat auch nichts mit gewährleistung zu tun, sondern damit, dass das der artikel falsch angepriesen wurde.
                        Wenn im angebot steht, dass der artikel funktioniert und er es nicht tut, hat auch beim privatkauf der käufer ein recht auf nachbesserung/erstattung.
                        Bei wem nun die beweispflicht liegt, weiß ich nicht, aber im zweifelsfall beim verkäufer würde ich jetzt sagen.
                        Nettes Halbwissen. Die Beweispflicht liegt beim Käufer, kann er nicht nachweisen dass die Mängel schon bei der Auslieferung der Ware vorhanden waren kann er dir gar nichts.
                        reicht der konjunktiv nicht aus? Muss ich nun unter jeden post: "Ohne Gewähr" schreiben?
                        Warum schreibst du überhaupt was wenn du nichts weisst? Was genau soll deine Antwort im Konjunktiv helfen? Du schreibst halt was sein KÖNNTE, und das bringt dem TE einfach null. Was sein könnte kann er sich selbst überlegen, er will wissen wie es IST.

                        oh man, was für brains hier wieder sind

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