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Problem mit Vermieter!

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    #31
    The Terminator postete
    Ansonsten könnte ich auch die 30 Euro einfach von der Miete abziehen? Aber das wäre schon 3st ^^ naja mal schauen.. warte jetzt erstmal ab.
    wenn du beim duschen kein warmes wasser bekommst und dieses sprechteil nicht funktioniert ist das denk ich schon ein grund für mietminderung.

    wieviel genau kann dir aber nur ein experte sagen

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      #32
      wenn kein warmes wasser vorhanden ist, kriegst du ne mietminderung, da wird dir jedes gericht der welt recht geben

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        #33
        http://www.google.de/#hl=de&q=kein+warmwasser+mietk%C3%BCrzung&meta=&aq =1&fp=eb7d8eb6a2f89501

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          #34
          Habe schon nachgelesen. Laut gesetzt darf, wenn man mehr als 8 Tage im Monat nicht konstat Warmes Wasser hat 5% der Miete abziehen. Die Sprechanlage funktioniert ja nun. Aber werde erstmal nix von der Miete abziehen. Die 30 Euro kann ich dann immernoch mal abzeiehn wenn die sache entgültig geklärt ist.

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            #35
            miete kann man eigenständig kürzen, solltest aber das einbehaltene geld beiseite legen, sodass es verfügbar ist. und natürlich dem vermieter mitteilen warum und wieviel man kürzt. ggf frist setzen. im inet gibts auch sicher irgendwo tabellen wo drin steht wieviel man kürzen kann. ich würde mich auch über den hausmeister beschweren wenn er frech geworden ist. normal bezahlen die mieter den doch mit oder?

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              #36
              hier ist mal ne tabelle:

              http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

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                #37
                Die Unterbringung von Asylbewerbern oder Übersiedlern in einem Nachbargebäude rechtfertigt keine Mietminderung. Es besteht kein "Milieuschutz".
                -----------------
                Prostitution (Bordell im gleichen Haus)
                AG Charlottenburg, MM 1988, S. 367.
                30 %


                lol

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                  #38
                  herr lehmann postete
                  Die Unterbringung von Asylbewerbern oder Übersiedlern in einem Nachbargebäude rechtfertigt keine Mietminderung. Es besteht kein "Milieuschutz".
                  -----------------
                  Prostitution (Bordell im gleichen Haus)
                  AG Charlottenburg, MM 1988, S. 367.
                  30 %


                  lol

                  Son Problem habe ich zum Glück nicht :D

                  Kommentar


                    #39
                    Jetzt hat er geantwortet und ich muss mir seiner Meinung nach nun jedesmal wenn ich was im Bad an den Armaturen veränder es mir schriftlich genehmigen lasse und die müssen das nach dem anbringen erst besichtigen.. Ist sowas überhaupt rechtens wenns nicht im Mietvertrag steht? xD

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                      #40
                      weiß nicht, frag deinen Vermieter...!

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                        #41
                        The Terminator postete
                        herr lehmann postete
                        Die Unterbringung von Asylbewerbern oder Übersiedlern in einem Nachbargebäude rechtfertigt keine Mietminderung. Es besteht kein "Milieuschutz".
                        -----------------
                        Prostitution (Bordell im gleichen Haus)
                        AG Charlottenburg, MM 1988, S. 367.
                        30 %


                        lol

                        Son Problem habe ich zum Glück nicht :D
                        Ich fänds cool...
                        30% Rabatt nur weil n Bordell im Haus ist... was so schlimm dran, wnen nicht gleich die ganze Nacht rambazamba ist und man in Ruhe schlafen kann

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                          #42
                          lungern sicher nicht nur so Typen wie bei "Pretty Woman" vor solchen Lokationen rum....

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                            #43
                            airborne postete
                            Nun mal im Ernst: Du kannst natürlich deinen eigenen Duschkopf anbringen, auch wenn dieser in der Form eines Analtorpedos ist. - Letztendlich geht es nur darum, dass es beim Auszug wieder in den Anfangszustand zurück versetzt wird.

                            Der Hausmeister kann dir einen Scheißdreck drohen, insofern dein Brief wirklich sachlich war.

                            Ich nehme mal an dass der Hausmeister nicht dein eigentlicher Vermieter ist. Dementsprechend solltest du dich an das Oberhaupt wenden. - Du hast ja selbst gemerkt, dass der Hausmeister nicht allzu helle ist.
                            merkst de selber? das is ein aggressiver hausmeister? was glaubst de warum er hausmeister ist?

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                              #44
                              Haha so Hausmeister kenne ich.
                              Ich glaube die werden beim Vorstellungsgespräch danach ausgewählt, wer am mürrischsten zurückgrüßt.

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                                #45
                                ganz ehrlich wenn dieser hausmeister so 3st zu mir gewesen waere waere ich total ausgeflippt und haette ihm eine schelle verpasst, was denkt er wer sie ist!

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