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    kaufpark parkplatz

    hi,

    haben bei uns neben der schule nich weit weg ein kaufpark, die normalen parkplätze sind immer besetzt also hier die frage:

    darf man auf dem kaufpark parkplatz parken?

    #2
    nein auf einem parkplatz darf man nicht parken

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      #3
      Bestimmt wenn du dort einkaufst.

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        #4
        klar Oo

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          #5
          Bei uns stehen oft Parkplatzwächte da, die morgens aufpassen das keine Schüler auf den Parkplatz kommen. Dürfen tust du es nicht, aber wenn der Laden schon auf hat und mehrere Autos rumstehen wird das sowieso keinem auffallen.

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            #6
            ja aber darf man auch über mehrere stunden parken?

            ich frag mich das, weil sonst niemand auf die idee gekommen ist und die anderen suchen stundenlang nach nem parkplatz obwohl da ein riesen parkplatz halt 100m entfernt ist

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              #7
              ich wurde früher auch öffters mal dumm angemacht, weil ich vom marktkaufparkaus mim schulranzen richtung schule gelaufen bin.
              Ich hab jedes mal geantwortet, dass wenn er mein auto findet es ruhig abschleppen lassen kann.

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                #8
                Darfst sicher nicht, da die Parkplätze für Kunden des Gewerbes angelegt sind. Allerdings wird keiner was sagen wenn du irgendwo hinten in ner Ecke parkst, solange du bis Ladenschluss da weg bist und kein "Dauerparker" (mehrere Tage ohne Auto bewegen) bist.

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                  #9
                  Bei uns am Rewe , wo ich nebenbei arbeite ,steht nen Schild 'Maximal 1,5 h Parken' oder sowas.Wird da wohl ähnlich sein

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                    #10
                    bei uns an der ba sind auch aldi und lidl und die lassen sogar autos abschleppen

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                      #11
                      don postete
                      ich wurde früher auch öffters mal dumm angemacht, weil ich vom marktkaufparkaus mim schulranzen richtung schule gelaufen bin.
                      Ich hab jedes mal geantwortet, dass wenn er mein auto findet es ruhig abschleppen lassen kann.
                      hehe gut:)

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                        #12
                        virenprktschtz

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                          #13
                          Gerade wenn da immer noch genug Platz ist werden die sich wohl keinen potentiellen Kunden vergraulen wollen.

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                            #14
                            ich habe prktschz gelesen Oo

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                              #15
                              2004 war es noch so, dass man dich abschleppen durfte, wenn ein schild angebracht war, das auf das verbotswidrige parken hinweist. allerdings war dann auch derjenige kostenträger, der den abschleppdienst bestellt hat. das hat sich seit 2009 geändert:

                              (rechtsprechung BGH vom 05.06.2009):

                              Wer unbefugt auf einem Privatgrundstück parkt, muss die Kosten für das vom Grundstücksbesitzer initiierte Abschleppen seines Pkw tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.

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