shxr doch afk oder?
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Keine Ankündigung bisher.
Erinnert mich stark an eine Person
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Kopiert:einshoch6 postete
xoxo syu postete
ist das trotz beidseitigem einverständnis eigendlich wirklich verboten eine 14 jährige zu knallen?
wenn du 18+ bist schon glaub ich...
Die "Altersschutzgrenze" in Sachen Sex liegt bei 14 Jahren. Das bedeutet vor allem, dass sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen rechtlich gesehen strafbar sind. Wenn du also 13 bist und dein Freund/deine Freundin 14 Jahre oder älter, dann können deine Eltern Anzeige erstatten und es muss strafrechtlich ermittelt werden. Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.
Straffrei ist sexueller Kontakt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Dabei darf der oder die Ältere nicht ein so genannter Schutzbefohlener sein. Sex zwischen einer 14jährigen und ihrem 17jährigen Freizeitbetreuer zum Beispiel. Als Schutzbefohlene gelten außerdem Lehrer, Sporttrainer oder ähnliche Personen. Dann spielt Freiwilligkeit keine Rolle mehr, sondern es besteht der Strafbestand des "Missbrauch von Abhängigkeit durch Schutzbefohlene"!
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Ja und es gibt ja nicht sowas wie psychologische Gutachten...mousesports | Der Schrecken postete
Ja, aber es muss dich erstmal jemand anzeigen, was niemand tun wird, wenn sie das auch wollte und selbst wenn: Aussage gegen Aussagexoxo syu postete
ist das trotz beidseitigem einverständnis eigendlich wirklich verboten eine 14 jährige zu knallen?
Wenn ein Psychologe vor Gericht fundiert bestätigt, dass die Aussage des Mädchens glaubhaft ist, dann hat er ein riesiges Problem.
Selbst erlebt in nem Strafprozess: Aussage gegen Aussage + Gutachten = Urteil wegen sexuellem Missbrauch...
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nudel
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